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Prozess am Amtsgericht

Amtsgericht Öhringen urteilt: Messerstecher dürfen keine Milde erwarten

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Beabsichtigte ein Familienvater seinen Sohn zu töten? Nein, sagt das Amtsgericht Öhringen am Ende. Trotzdem verhängt es eine deutliche Strafe.

Von Renate Väisänen
Mit einem Küchenmesser bedrohte der Vater seinen Sohn. Da es aber nicht wie ein richtiger Tötungsversuch aussah, kam der Täter ums Gefängnis herum.
Mit einem Küchenmesser bedrohte der Vater seinen Sohn. Da es aber nicht wie ein richtiger Tötungsversuch aussah, kam der Täter ums Gefängnis herum.  Foto: Boris Roessler

Die Anklageschrift lässt annehmen, dass ein Mann aus dem Altkreis Öhringen im Januar beabsichtigte, sein eigenes Kind zu töten: Wegen eines Familienstreits soll der 50-Jährige die Arbeitsstelle seines Sohnes aufgesucht haben, ein Öhringer Autohaus. Dort habe er ihn zunächst angebrüllt und dann ein Küchenmesser gezogen. Als der Sohn ihn daraufhin am Kragen packte, sagte der Mann, dass er ihn töten wolle und hieb mit dem Messer gegen dessen Hals. Da der Sohn den Hieb abwehren konnte, trug er nur oberflächliche Schnittwunden davon. Zu größeren Verletzungen kam es nicht, auch, weil der Geschäftsführer des Unternehmens einschritt.

Nun muss sich der arbeitslose Busfahrer ein halbes Jahr nach der mutmaßlichen Messerstecherei vor Strafrichterin Ursula Ziegler-Göller am Öhringer Amtsgericht verantworten. Angeklagt ist allerdings kein versuchtes Tötungsdelikt, sondern gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung.

Der Tatvorwurf stimme, räumt der Bürgergeldempfänger reumütig ein: „Ich war zu diesem Zeitpunkt wegen meines gerade verstorbenen Vaters sehr emotional und gestresst“, erklärt er. Während seiner 30-jährigen Ehe habe er sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen. „Ich habe meinen Sohn nicht töten wollen“, beteuert er.„Wie würden Sie reagieren, wenn plötzlich einer mit dem Messer auf Sie zukommen würde. Hätten Sie da Angst um Ihr Leben?“, fragt ihn die Richterin. Schon, gibt der Angeklagte kleinlaut zu. Warum er überhaupt ein Messer eingesteckt habe, möchte der Anklagevertreter nun von ihm wissen. Ob er damit gerechnet habe, dass er es brauche? „Ich bin ein friedliebender Mensch“, antwortet der Mann.

Der Täter betont seine Friedfertigkeit - warum ihm der Staatsanwalt nicht glaubt

Auf den Auslöser seiner Tat möchte er nicht eingehen. Viel lieber verkündet er, dass die Familienverhältnisse wieder bestens und harmonisch seien. Dass der Angeklagte stets friedliebend sei, dem schenkt der Vertreter der Staatsanwaltschaft keinen Glauben. Er konfrontiert den Mann mit einem Urteil aus dessen umfangreichem Strafregister. Ob er bei jener Körperverletzung 2010 auch ein Messer benutzt habe, möchte er wissen. Der Angeklagte verneint.

Innerhalb der Familie sei ihr Mandant wegen der Messerattacke schon bestraft worden: Der Sohn habe ihm eine derartige Abreibung verpasst, dass der Vater für drei Tage ins Krankenhaus musste, meldet sich jetzt die Strafverteidigerin zu Wort. Da der Sohn von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und der Geschäftsführer des Autohauses fernbleibt, kann das Gericht nur den polizeilichen Sachbearbeiter als Zeugen befragen. Dieser bestätigt, dass der Geschäftsführer angegeben habe, dass es nicht danach ausgesehen habe, dass der Beschuldigte sein Gegenüber habe töten wollen.

Richterin sagt: „Er stellt eine tickende Zeitbombe dar.“

Dass Messerattacken im öffentlichen Raum empfindlich geahndet werden, betont der Staatsanwalt in seinem Schlussbericht. Er beantragt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Seine Verteidigerin hält dagegen ein Jahr auf Bewährung für angemessen. Dem Antrag der Verteidigerin folgt die Strafrichterin am Ende, fügt aber noch 80 gemeinnützige Arbeitsstunden hinzu. „Wer mit dem Messer unterwegs ist, stellt eine tickende Zeitbombe dar. Sie haben Glück, dass die Sache nicht vor dem Schwurgericht verhandelt wurde.“ Sollte nochmals Derartiges vorkommen, müsse er damit rechnen, im Gefängnis zu landen.

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