Kinderporno-Prozess in Öhringen: Pensionierter Lehrer verurteilt
Ein 86-jähriger pensionierter Lehrer wurde vor dem Amtsgericht Öhringen wegen Kinderpornografie verurteilt. Die Richterin ist schockiert: So viele illegale Dateien wie bei dem Mann hat sie noch nie gesehen.
Die Anklageschrift ist verglichen mit ähnlichen Prozessen recht kurz gefasst: Im Februar 2024 soll der Beschuldigte, ein 86-jähriger pensionierter Lehrer, eine große Anzahl an Dateien mit kinderpornografischen Inhalten heruntergeladen haben: In den Bilddateien standen bevorzugt weibliche Kinder und Jugendliche im Fokus, an denen sexuelle Handlungen vorgenommen wurden. Der Mann musste sich vor dem Amtsgericht Öhringen verantworten.
Prozess wegen Kinderpornos in Öhringen: 86-Jähriger räumt Sachverhalt ein
Erwerb und Besitz von kinderpornografischen sowie jugendpornografischen Inhalten wirft ihm die Vertreterin der Staatsanwaltschaft vor. Warum auf die sonst übliche Aufzählung und Beschreibung der einzelnen Bilddateien in der Anklage verzichtet wird, kommt erst im Laufe des Verfahrens zur Sprache.
Sein Mandant räume den Sachverhalt vollumfänglich ein, lässt der Senior seinen Strafverteidiger verlesen. Aber richtig überzeugt davon scheint er nicht zu sein. „Will mal so sagen: Bei den Kinderpornos bin ich zufällig gelandet, ich wollte ganz woanders hin“, versucht der pensionierte Lehrer noch, sich herauszureden, bevor sein Verteidiger ihm das Wort abschneidet. „Bitte, belassen Sie es dabei“, erinnert er seinen Mandanten nochmals an die vereinbarte Verteidigungsstrategie.
Prozess in Öhringen: Warum die Ermittler nur einen Bruchteil der Kinderpornos gesichtet haben
Da der Angeklagte alles zugibt, wird auf eine Beweisaufnahme verzichtet. Der Blick ins Bundeszentralregister ergibt, dass er keine Vorstrafen hat. Ebenso erklärt der 86-Jährige auf seine beiden Computer zu verzichten, die bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden. Das alles wird ihm im Schlussbericht der Anklagevertreterin positiv angerechnet. Allerdings gibt die Staatsanwältin zu bedenken, dass die Ermittler bei der Masse an Dateien nur gerademal rund drei Prozent ausgewertet hätten. „Alles zu sichten, wäre viel zu zeitaufwendig gewesen.“
Davon, dass der Beschuldigte zufällig oder aus Versehen an die Inhalte gekommen sei, könne man hier nicht sprechen. Auch dessen gezielte Anfragen in der Suchmaschine sprächen dagegen, dass der Angeklagte nur unüberlegt gehandelt habe, so die Staatsanwältin. Sie beantragt, dem Mann neben einer Geldauflage von 9000 Euro eine zweijährige Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung aufzuerlegen.
Öhringer Richterin macht deutlich: Es ist ein kurzer Weg in den Knast
Das möchte der Verteidiger unbedingt abwenden. Bei dieser Strafe müsse sein Mandant damit rechnen, seine Ruhestandbezüge zu verlieren. Das Schöffengericht verurteilt den Senior zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, plus 10.000 Euro an den Kinderschutzbund.
„Ganz ehrlich“, wendet sich die Vorsitzende Ursula Ziegler-Göller an den Deliquenten. Sie sei über 30 Jahre als Richterin tätig, aber mit einem dermaßen großen Umfang an kinderpornografischen Dateien habe sie noch nie zu tun gehabt. „Wir reden hier nicht von einem Versehen“, stellt sie fest. Wenn er so weitermache, müsse er damit rechnen in den Seniorenknast nach Singen-Hohentwiel zu wandern.
Stimme.de