Stimme+
AfD-Mann wittert „Willkür“

AfD-Kandidat für den Bundestag bekommt keinen Waffenschein: Das ist der Grund

   | 
Lesezeit  2 Min
audio Anhören
Erfolgreich kopiert!

Das Landratsamt Schwäbisch Hall lehnt den Antrag des AfD-Bundestagskandidaten Benjamin Götz auf einen kleinen Waffenschein ab. Das hat etwas mit seiner Mitgliedschaft in der ehemaligen AfD-Jugendorganisation zu tun.

Von Jens Sitarek
Um Schreckschuss-Pistolen in der Öffentlichkeit zu führen, braucht man einen kleinen Waffenschein.
Um Schreckschuss-Pistolen in der Öffentlichkeit zu führen, braucht man einen kleinen Waffenschein.  Foto: Oliver Killig

Mit seinem Faible für Waffen und dem Wunsch nach einem kleinen Waffenschein ist der AfD-Politiker Benjamin Götz aus Ilshofen, Bundestagskandidat für den Wahlkreis Hohenlohe bei der Wahl im vergangenen Februar, nicht allein. Laut Bundesverwaltungsamt sind fast 893 000 kleine Waffenscheine in Deutschland gemeldet. Die Gesamtzahl aller waffenrechtlichen Erlaubnisse liegt bei mehr als drei Millionen. Der Inhaber eines kleinen Waffenscheins darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit führen.

Götz ist Mitglied in einem Schützenverein. Und er kann sich gut vorstellen, einmal den Jagdschein zu machen, wie er im Telefonat mit dem „Haller Tagblatt“ sagt. An Silvester konnte er auch der Vorstellung etwas abgewinnen, pyrotechnische Munition abzuschießen. Was man mit einer Schreckschusswaffe darf und was nicht, ist für den Laien nicht gleich ersichtlich. Um auf Nummer sicher zu gehen, beantragte er einen kleinen Waffenschein. Er wolle erst gar „keine Angriffsfläche bieten“, betont er: „Ich stehe in der Öffentlichkeit.“

Benjamin Götz ist der Direktkandidat der AfD für die Bundestagswahl 2025 im Bundestagswahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe gewesen.
Benjamin Götz ist der Direktkandidat der AfD für die Bundestagswahl 2025 im Bundestagswahlkreis Schwäbisch Hall-Hohenlohe gewesen.  Foto: Alternativer Fotograf

Die Ablehnung ist das eine - doch etwas anderes empfindet AfD-Mann Benjamin Götz als echte „Frechheit“

Der heute 28-Jährige ist stellvertretender Kreissprecher des AfD-Kreisverbands Hohenlohe/Schwäbisch Hall, dort ist er für Social Media und die Jugend zuständig. Den Antrag für den kleinen Waffenschein stellte er am 13. Januar. Am 7. August lehnte das Landratsamt Schwäbisch Hall ihn ab. Die Frage nach dem Warum beantwortet die Behörde nicht.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Götz den Vorgang öffentlich machte – mit einem Social-Media-Post am 19. August, überschrieben mit: „Politisch motivierte Willkür!“ Die Entscheidung sei „ein Schlag ins Gesicht“, schreibt Götz. Als „Frechheit“ empfindet er, dass er dafür 82 Euro zahlen soll. „Und ehrlich: Auch ohne diesen Schein kann ich mir jederzeit eine Schreckschusswaffe kaufen. Letztendlich ändert diese Willkür nichts an meiner Entschlossenheit.“

Erst nach seinem Widerspruch erfährt AfD-Bundestagskandidat Benjamin Götz den Grund - und ist schockiert.

Am 26. August hat Götz Widerspruch eingelegt. Den begründet er damit, dass die Mitgliedschaft in der AfD nicht automatisch zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen dürfe. Aus der Antwort des Landratsamtes vom 1. Oktober geht hervor, warum es dem Widerspruch nicht abhelfen kann: „Wir weisen darauf hin, dass die Ablehnung des Antrags sich nicht auf die Mitgliedschaft in der AfD bezieht, sondern auf die Mitgliedschaft in der zwischenzeitlich aufgelösten Jungen Alternative (JA) und entsprechende Unterstützungshandlungen im Rahmen dieser Mitgliedschaft in den letzten fünf Jahren.“ Götz war in der AfD-Jugendorganisation stellvertretender Landesvorsitzender – und erfuhr erst durch diese Antwort, dass er deshalb jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet worden war. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Junge Alternative als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Am 31. März löste sich die JA auf.

Dazu muss man wissen, dass das Waffenrecht nach dem Terroranschlag von Halle verschärft wurde: Wer Mitglied in einer extremistischen Vereinigung ist, bekommt keinen Waffenschein.

Benjamin Götz sieht es anders: „Die Annahme meiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit beruht auf pauschalen und nicht individualisierten Feststellungen“, findet er. Und fügt an: „Ich bin kein Rechtsextremist.“ Er will an seinem Widerspruch festhalten, der dann dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt wird.

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben