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Audi bezahlt 800 Millionen Euro Diesel-Bußgeld

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Die Staatsanwaltschaft München II hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen Audi verhängt. Audi hat die Buße nach einer VW-Mitteilung akzeptiert und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung in dem Fall.

Von Manfred Stockburger
Audi Werk Neckarsulm. Foto: Archiv/Berger
Audi Werk Neckarsulm. Foto: Archiv/Berger

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro gegen Audi verhängt. Es geht dabei um die in Neckarsulm entwickelten V6- und V8-Dieselmotoren, die im Hinblick auf den Ausstoß von Stickoxiden nicht den regulatorischen Anforderungen entsprachen.

Audi hat die Buße nach einer VW-Mitteilung akzeptiert und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung in dem Fall. In der Folge wird der Audi-Konzern seine bisherige Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2018 deutlich unterschreiten.

Mehr zum Thema: Audi soll auch in Neckarsulm manipuliert haben  

 

Versäumnis mit weitreichenden Folgen

Analog zum Verfahren gegen VW - der Mutterkonzern wurde wie berichtet mit  einer Buße in Höhe von einer Milliarde Euro belegt – setzt sich die Strafe aus einem Bußgeld von fünf Millionen Euro und der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 795 Millionen Euro zusammen. Hierbei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Gewinne aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge, ersparte Aufwendungen für die Herstellung zulassungskonformer Fahrzeuge sowie Wettbewerbsvorteile berücksichtigt. Diesen Vorteilen wurden die von Audi bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt und auch die in den USA im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre geleisteten erheblichen Straf- und Vergleichszahlungen.  

Im Detail ging es in dem Verfahren um die Verletzung der Aufsichtspflicht in der Organisationseinheit „Abgas Service / Zulassung Aggregate“ bei der Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität. „Aufgrund der festgestellten Aufsichtspflichtverletzung wurde die Begehung vorsätzlicher Straftaten aus dem Unternehmen heraus ermöglicht“, so der leitende Oberstaatsanwalt Hajo Tacke. Das sei mitursächlich dafür gewesen, dass seit 2004 und bis ins laufende Jahr hinein bestimmte von Audi entwickelte Dieselaggregate des Typs V6 und V8 nicht den regulatorischen Vorgaben entsprachen. Sie wurden in Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und Volkswagen eingebaut.

4,9 Millionen Fahrzeuge sind betroffen

Außerdem habe Audi nicht erkannt, dass die von der Volkswagen AG entwickelten Dieselmotoren der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet waren. Insgesamt geht es in dem Verfahren  nach Angaben der Staatsanwaltschaft um 4,9 Millionen Fahrzeuge, davon waren 470.000 Autos Fahrzeuge mit den V6- und V8-Dieselmotoren ausgestattet. 

Mit der Akzeptanz des Bußgeldbescheids in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wird  im Dieselskandal ein weiteres wichtiges Verfahren „abschließend beendet“, wie VW in Wolfsburg mitteilt. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das Unternehmen ist rechtlich unabhängig von den Ermittlungen gegen ehemalige Manager des Autoherstellers. Auf die Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre – sowohl bei Straftaten als auch bei Ordnungswidrigkeiten – habe der Bußgeldbescheid keine Auswirkungen, wie die Ermittler ausdrücklich feststellen.

Der langjährige Audi-Vorstandsvorsitzende Rupert Stadler sitzt nach wie vor in Untersuchungshaft. Auch zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik, insbesondere Ansprüche, die bereits bei Zivilgerichten anhängig sind, bleiben von dem Bußgeldbescheid unberührt.

Mehr zum Thema: Stadlers Abschied sorgt bei Audi-Mitarbeitern für Zuversicht

 

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