Gefahren beim Online-Kauf: Heilbronner Zoll warnt vor Markenfälschungen und Abgaben
Online gekaufte Weihnachtsgeschenke, die aus dem Ausland kommen, können teuer werden. Davor warnt der Heilbronner Zoll. Auch Fälschungen und fehlende Kennzeichen können zum Problem werden.
Zum Jahresende in der Vorweihnachtszeit kaufen viele Menschen Geschenke für ihre Liebsten ein. Manch einer findet Handwerkskunst oder Lebensmittel auf Weihnachtsmärkten, andere setzen auf Online-Shopping. In Innenstädten ansässige Händler befürchten 2025 ein schwieriges Weihnachtsgeschäft.
Online-Shops sind für viele Menschen attraktiver, da sie bequem von zu Hause bestellen können. Allerdings bergen nicht nur Fake-Shops Gefahren. Wer im Ausland bestellt, muss neben Versandzeiten auch Zoll- und Steuerregeln beachten, erklärt das Hauptzollamt Heilbronn.
Hohe Abgaben bei online gekauften Weihnachtsgeschenken – Heilbronner Zoll gibt Tipps
Für Bestellungen mit einem Wert bis zu 150 Euro, die aus Staaten außerhalb der EU kommen, fällt üblicherweise die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an. Ausnahmen sind Waren wie Lebensmitteln oder Büchern mit 7 Prozent. Übersteigt der Warenwert 150 Euro, werden neben der Einfuhrumsatzsteuer auch je nach Ware Abgaben sowie die Verbrauchsteuern erhoben.
Wer ein Geschenk aus dem Ausland erhält, muss unter gewissen Bedingungen keine Abgaben zahlen, so der Zoll. Bis 45 Euro sind die Sendungen von Privatpersonen zollfrei, wenn es sich nicht um verbotene Mengen handelt. Allerdings ist bei Produkten, die unter die Verbrauchsteuerpflicht fallen, die Menge beschränkt. Als Geschenk dürfen beispielsweise nur 50 Zigaretten, 500 Gramm Kaffee oder ein Liter alkoholischer Getränke ohne Zoll-Abgabe eingeführt werden.
Werden die versendeten Pakete innerhalb der EU verschickt, fällt laut dem Heilbronner Zoll nur die Verbrauchsteuer für entsprechende Produkte an. Sonstige Zollformalitäten entfallen.
Gefahren durch Fälschungen und fehlende Kennzeichnungen – Heilbronner Zoll warnt
Vor vermeintlich günstigen Markenartikel warnt das Hauptzollamt Heilbronn. Denn diese können sich als Fälschungen entpuppen, was rechtliche Folgen haben kann. Der Zoll kann gefälschte Produkte beschlagnahmen, ein Rückerstattungsanspruch für den Kaufpreis besteht meist nicht. Zudem dürfen Markeninhaber zivilrechtliche Ansprüche stellen.
Auch die Produktsicherheit ist wichtig: Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichen oder Warnhinweise können gesundheitliche Risiken bergen und deshalb vom Zoll zurückgewiesen oder vernichtet werden. Verbraucher sollten auf korrekte Kennzeichnungen, Produktinformationen und seriöse Anbieter achten.
„Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht bedacht werden“, warnt Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn. Mithilfe des Abgabenrechners und des Chatbots „TinA“ des Zolls, ließen sich hohe Abgaben vermeiden oder zumindest vorab kalkulieren.
Stimme.de
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