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Urteil im Giftmischer-Prozess: Ex-Auszubildende zur Notfallsanitäterin muss ins Gefängnis

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Mehrfach hat eine angehende Notfallsanitäterin aus dem Landkreis Ludwigsburg Gift in die Getränke ihrer ahnungslosen Kollegen gemischt. Das Landgericht Heilbronn hat die 25-Jährige jetzt verurteilt.


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Vier Mal hat die 25 Jahre alte ehemalige Auszubildende zur Notfallsanitäterin von Oktober 2023 bis April 2024 in der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes in Vaihingen/Enz (Landkreis Ludwigsburg) das Medikament Atropin in die Getränke ihrer arglosen Kollegen gemischt. Aus Sicht der Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts hat sie sich der vierfachen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Die Richter verurteilten sie am Freitag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

Urteil des Landgerichts Heilbronn: Haftstrafe nach Atropin-Vergiftungen beim DRK Vaihingen/Enz

Eine konkrete Lebensgefahr hat bei den Opfern laut dem gerichtsmedizinischen Sachverständigten Professor Frank Wehner bei allen vier Anschlägen nicht vorgelegen. Auch wenn ein hohe Dosierung des giftigen Tropan-Alkaloids tödlich enden könnte und die Taten deshalb abstrakt lebensgefährlich waren. „Aber die Menge macht das Gift“, sagte Wehner.

Mehrfach hat die 25-jährige Ex-Auszubildende zur Notfallsanitäterin mit einem gefährlichen Medikament die Getränke ihrer Kollegen vergiftet. Dafür muss sie jetzt ins Gefängnis.
Mehrfach hat die 25-jährige Ex-Auszubildende zur Notfallsanitäterin mit einem gefährlichen Medikament die Getränke ihrer Kollegen vergiftet. Dafür muss sie jetzt ins Gefängnis.  Foto: Berger, Mario

„Nichtsdestotrotz haben Sie Taten begangen – und nicht nur eine –, die gravierend sind“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Liebisch in der Urteilsbegründung. Mit erheblichen Folgen für die Geschädigten, die unter anderem ins Krankenhaus mussten und dort mitunter sogar fixiert wurden. Sie hatten mit erheblichen körperlichen Ausfallerscheinungen zu kämpfen. Einer der Geschädigten konnte über Monate hinweg nicht zur Arbeit erscheinen.

Richter können bei den Taten keinen Tötungsvorsatz feststellen

 „Ohne die Taten zu bagatellisieren, ist ein Tötungsvorsatz nicht festzustellen, sondern ein erheblicher Körperverletzungsvorsatz“, so Liebisch weiter. „Dass sie die Geschädigten hätte töten wollen, ist, wenn man ehrlich ist, eine Unterstellung“, sagte Liebisch.

Für die Kammer stand fest, dass die jeweilige Dosis, die die Angeklagte in die Getränke ihrer Kollegen gemischt hatte, weit unter der lag, die tödlich gewesen wäre. „Sie hätte 100 Ampullen beimischen müssen“, sagte Liebisch. Dazu hätte sie in der konkreten Situation aber nicht einmal die Möglichkeit gehabt.

Damit folgte die Kammer der rechtlichen Einschätzung der beiden Verteidiger der Angeklagten. Die Richter lagen aber bei der Strafzumessung zwei Monate aber über deren Antrag. Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah die Kammer nicht. Dennoch gebe es bei der Angeklagten aufgrund ihres bisherigen schwierigen Lebensweges einige Milderungsgründe zu berücksichtigen.

Psychiatrische Sachverständige attestiert der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung

Zuvor hatte die psychiatrische Sachverständige Dagmar Jourdan der Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung und eine Abhängigkeit von Medikamenten attestiert. Einen Hinweis auf eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit und damit eine verminderte Schuldfähigkeit konnte die Weinsberger Psychiaterin im Tatzeitraum aber nicht feststellen.

„Wir müssen das Urteil respektieren. Ob wir es akzeptieren, muss man noch sehen“, sagte Staatsanwalt Christian Meyer. „Die Angeklagte wusste um die Gefährlichkeit ihrer Taten“, hatte Meyer zuvor in seinem Plädoyer ausgeführt. Sie habe das Atropin trotzdem verabreicht. Das weitere Geschehen sei ihr egal gewesen. „Da kann man nicht sagen, sie wollte die Leute nur ärgern“, so der Anklagevertreter. Er forderte eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen vierfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit vierfacher gefährlicher Körperverletzung.

Der lang andauernde Prozess war zahlreichen Unterbrechungen geprägt

In dem insgesamt 26 Verhandlungstage dauernden Prozess hat die Kammer am Freitag aufs Tempo gedrückt. Nachdem der Prozess vergangenes Jahr im ersten Durchgang wegen des Todes eines Schöffen Ende Dezember komplett neu aufgerollt werden musste, war auch diese Verhandlungen immer wieder von Unterbrechungen geprägt. Zuletzt mussten die Richter die Verhandlung am vergangenen Donnerstag abbrechen. Die Angeklagte musste mitten in einer Zeugenvernehmung mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Am Freitag war sie aber wieder wohlauf.




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