Diebestour und Unfall – Heilbronner Richter spricht von großer Gefahr für andere
Im Dezember 2024 war ein Mann aus Tschechien mit seinem Komplizen auf Diebestour in Neckarsulm und verursachte betrunken und ohne Führerschein einen folgenschweren Verkehrsunfall. Das Heilbronner Landgericht hat ihn am Montag verurteilt.
Drei Jahre Haft lautete das Urteil der 8. Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts gegen einen 49 Jahre alten Angeklagten aus Tschechien. Darüber hinaus bekommt er vor Ablauf von zwei Jahren keine Fahrerlaubnis in Deutschland. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Richter kamen zu der Überzeugung, dass sich der gelernte Gießer am 8. Dezember 2024 des mehrfachen schweren Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung, der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der fahrlässigen Körperverletzung in sechs Fällen schuldig gemacht hat. Eine eingeschränkte Schuld- und Steuerungsfähigkeit könne aufgrund von Alkohol- und Drogenmissbrauchs zum Tatzeitpunkt nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Eigens für Einbruchsserie von Tschechien nach Neckarsulm gekommen
Für ihre Diebestour in Neckarsulm ist der Angeklagte mit einem Komplizen eigens von Tschechien in die Bundesrepublik eingereist. Zum Teil mit einem Brecheisen verschafften sich die beiden in der Nacht Zutritt in Verkaufs- und Geschäftsräume sowie in Freizeiteinrichtungen in Neckarsulm. In Summe erbeuteten sie dabei Diebesgut im Wert von rund 8500 Euro. Der Sachschaden liegt offenbar deutlich höher.
Auf der Rückfahrt nach Tschechien verursachte der Angeklagte bei Crailsheim einen schweren Verkehrsunfall. Als er auf der Bundesstraße 290 Richtung Satteldorf auf die Gegenfahrbahn geriet, kollidierte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug frontal. Dabei war er alkoholisiert, stand unter dem Einfluss von Amphetaminen und Medikamenten. Nach der Diebestour in der Nacht saß er zudem übermüdet am Steuer. Eine Fahrerlaubnis hatte er nicht. „Sie waren damit eine große Gefahr für andere“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl.

Zeugin: „Habe plötzlich zwei Autos parallel gesehen.“
„Ich habe plötzlich zwei Autos parallel fahren sehen“, sagte die 20 Jahre alte Zeugin am Montag, die damals am Steuer mit geschätzten 95 Stundenkilometern in Richtung Crailsheim fuhr. Das entgegenkommende Fahrzeug sei ihrer Meinung nach schneller gefahren. Bevor sie habe irgendwie reagieren können, sei es bereits zu spät gewesen.
Sie selbst habe bei dem Crash unter anderem einen Schlüsselbeinbruch und den Bruch des fünften Lendenwirbels davongetragen. Die Folgen des Wirbelbruchs werde sie ihr Leben lang spüren. Eine mögliche Schwangerschaft sei wegen des irreparablen Wirbels mit einem Risiko verbunden, hätten die Ärzte zu ihr gesagt.
Unfallopfer verbrachte neun Monate stationär im Krankenhaus
Zwei der drei Kinder, die mit im Auto saßen, zogen sich ebenfalls Verletzungen zu. Deren Großmutter, die auch auf der Rückbank im Autos saß, hatte es am schlimmsten getroffen. Neun Monate war sie stationär im Krankenhaus. Dass sie überhaupt wieder laufen könne, ist für die 59 Jahre alte Zeugin ein halbes Wunder. Zwar brauchte sie am Montag keinen Rollstuhl, um den Saal C des Heilbronner Landgerichts mühsam zu betreten. Aber nach wie vor ist sie medizinisch als querschnittsgelähmt eingestuft.
Der Angeklagte und sein Komplize verletzten sich bei dem Unfall ebenfalls. Auch sie mussten im Krankenhaus operiert werden.
Der 49 Jahre Angeklagte, der zuletzt seinen Lebensunterhalt als Holzfäller bestritten hatte und bereits 25 Jahre lang wegen einer Vielzahl von Straftaten im Gefängnis saß, zeigte sich vom ersten Prozesstag an geständig. Richter Haberzettl rechnete ihm das bei seiner Urteilsbegründung hoch an. Bei Ersttätern sei das häufiger zu beobachten. „Es ist aber sehr ungewöhnlich, dass jemand mit 25 Jahren Hafterfahrung so agiert.“ Sein Komplize hatte bis zuletzt alles bestritten und wurde in einem Parallelverfahren zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.
Angeklagter trank pro Tag einen Liter Wodka und 15 Flaschen Bier
Obwohl der Angeklagte laut der psychiatrischen Sachverständigen Dagmar Jourdan alkoholabhängig ist, sah die Kammer von einer Einweisung in eine Entziehungsanstalt ab. Er selbst gab an, pro Tag einen Liter Wodka und bis zu 15 Flaschen Bier zu trinken. Haberzettl begründete die Entscheidung nicht nur damit, dass eine Therapie mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Sprachbarriere scheitern würde. Vielmehr sei zu erwarten, dass der Angeklagte unabhängig von seinem Alkoholproblem in seine kriminellen Verhaltensmuster zurückfallen wird.
Schon vor der Hauptverhandlung wollte der Angeklagte offenbar zur Tataufklärung beitragen. „Er hat so schnell gestanden, dass die Ermittlungsbehörden nicht nachkamen“, sagte der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl in seiner Urteilsbegründung am Montag. Hintergrund: Neun Tage nach dem Unfall vom 8. Dezember 2024 wurde der Angeklagte aus dem Krankenhaus entlassen. Daraufhin hat er sich bei der Polizei in Crailsheim gemeldet. Die Beamten dort hätten ihn daraufhin wieder weggeschickt. Obwohl er laut Aktenlage ohne Führerschein und berauscht gefahren ist. Und die Polizei darüber hinaus Diebesgut und Brecheisen im Unfallfahrzeug sichergestellt hatte. Verhaftet wurde der Angeklagte am 12. Juni in Tschechien und am 6. August nach Deutschland ausgeliefert.
Kommentare öffnen

Stimme.de
Kommentare
Anneliese Scholz am 24.02.2026 10:28 Uhr
Es ist nicht zu verstehen, dass die Polizei ihn damals laufen ließ und 8 Monate Zeit benötigte um ihn wieder dingfest zu machen!
Anneliese Scholz