Unter Drogen Kind in Heilbronn angefahren: Eltern beklagen geringes Strafmaß
Ein unter Drogen stehender Autofahrer hat in Heilbronn ein Kleinkind angefahren und dabei schwer verletzt. Die Eltern des Opfers kritisieren, dass der Mann nur eine Geldstrafe zahlen muss.
Nach einem schweren Verkehrsunfall am Pfingstsonntag im vergangenen Jahr ist für eine Familie aus Heilbronn-Böckingen die Welt eine andere. Ihr damals zwei Jahre alter Sohn hatte an jenem Sonntagnachmittag auf dem Parkplatz von Edeka-Ueltzhöfer in der Charlottenstraße schwere Verletzungen erlitten, weil ein Mann zugekokst frontal auf ihn fuhr und mit dem Auto mitschleifte.
Bis heute leidet das Kleinkind unter den Folgen – und seine Eltern beklagen ein aus ihrer Sicht zu mildes Strafurteil.
Nach Verkehrsunfall mit Zweijährigem in Heilbronn: Leben der Familie hat sich für immer verändert
„Das ist typisch Deutschland“, sagt der Vater des Kindes (33). Deshalb passierten in Deutschland so viele Straftaten, meint er wütend – weil Täter keine Furcht mehr für die Folgen hätten, die ihnen drohten. Er war dabei an jenem Schicksalstag, der das Leben aller Mitglieder seiner aramäischen Familie für immer veränderte.
Der wenig ältere Bruder des Opfers musste den Unfall mit ansehen, ebenso die Großmutter. Es standen kaum Autos auf dem Parkplatz, da Sonn- und Feiertag war. Das verletzte Kind übte gerade Laufrad fahren, als es passierte.

Unfall auf Parkplatz in Heilbronn-Böckingen: Hinter den Eltern und ihrem Sohn liegen monatelange Krankenhausaufenthalte
Der Unfallverursacher selbst will sich auf Anfrage unserer Redaktion nicht äußern. Die Heilbronner Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen ihn beantragt, dem das Gericht bereits im September entsprach. Der Unfallverursacher wurde zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt, außerdem wurde sein Führerschein eingezogen und er bekommt für 14 Monate keine neue Fahrerlaubnis.
Die Eltern des Kindes sind enttäuscht, wütend – verzweifelt. Monatelange Krankenhausaufenthalte liegen hinter ihnen. Die erste Zeit lag ihr Sohn auf der Intensivstation, mit einem offenen Schädelhirntrauma, einer schweren Schädelbasisfraktur und vielen weiteren Verletzungen. Aktuell sei er auf dem rechten Auge blind, leidet unter Gleichgewichtsstörungen, die rechte Gesichtshälfte sei gelähmt.
Bis heute sei nicht klar, ob er jemals wieder richtig sehen könne, sagt seine Mutter (31). Erst jetzt beginnt eine langsame Rückkehr ins frühere Leben des Opfers. Kindergartenbesuche stehen an. Aber ihr Sohn sei nicht wie zuvor. Schreckhaft, nicht mehr selbstständig, will oft getragen werden, sagt die Mutter. „Sein Aussehen ist anders, sein ganzes Wesen.“ Trauer spricht aus ihr. „Es ist, als hätte ich ein anderes Kind.“
Sprecherin der Staatsanwaltschaft Heilbronn: Schwere des Falls sei im Strafmaß bereits berücksichtigt
Zur Kritik der Eltern in Bezug auf ein geringes Strafmaß führt Mareike Hafendörfer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, aus: „Das Gesetz sieht für eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und für eine fahrlässige Körperverletzung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor, wobei im vorliegenden Fall nur eine einheitliche Strafe gebildet wird. Daran kann man bereits ersehen, dass das Gesetz eine Geldstrafe grundsätzlich vorsieht.“
Die Geldstrafe von 120 Tagessätzen liege deutlich über dem Strafmaß in üblichen Strafanträgen bei Fällen im Straßenverkehr, „und berücksichtigt daher bereits die Schwere des Falls“. Dies diene aber nur der juristischen Einordnung des Falls, so Hafendörfer, die auch sagt: „Natürlich ist menschlich nachvollziehbar, dass die Familie aus ihrer Sicht damit möglicherweise wenig anfangen kann.“
Steffen Ueltzhöfer, Chef von Edeka Ueltzhöfer, berichtet, man habe damals der Polizei ein Video zur Verfügung gestellt. Mehr habe man aber über den Fall nicht erfahren. „Ich bin in Gedanken bei dem Kind und den Eltern“, sagt Ueltzhöfer. Er verstehe die Enttäuschung der Eltern über das Strafmaß.
Verein für Verkehrsunfall-Opferhilfe bestätigt Eltern in ihrer Kritik: Urteile häufig „relativ milde“
Auch der Verein Verkehrsunfall-Opferhilfe in Münster teilt diese Kritik. „Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern fallen Sanktionen nach Unfällen in Deutschland tatsächlich relativ milde aus“, bezieht sich der Vereinsvorsitzende Peter Schlanstein auf eine statistische Erfassung. Man habe sich bereits 2017 mit der Bitte an den Verkehrsgerichtstag gewandt, zum Thema Sanktionen einen Arbeitskreis einzurichten. Schlanstein: „Geändert hat sich trotz der deutlichen Forderungen an Politik, Verwaltung und Rechtsprechung bis heute aber wenig.“
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