Heilbronner Kreisforstamt verbietet Grillen und Feuer im Heilbronner Wald
Die Untere Forstbehörde der Stadt Heilbronn hat die Feuer- und Grillstellen im und am Heilbronner Wald bis auf Weiteres gesperrt. Das Verbot gilt bereits ab heute - und soll kontrolliert werden.
Das Heilbronner Kreisforstamt hat wegen der hohen Waldbrandgefahr eine Allgemeinverfügung erlassen, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald untersagt: Das Verbot gilt ab Donnerstag, 15. Juni, und betrifft auch fest eingerichtete Feuerstellen und Grillplätze. Dies teilt die Heilbronner Stadtverwaltung mit.
Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt zudem ein generelles Rauchverbot im Wald. Die Forstbehörde weist darauf hin, dass auch Flaschen und Glasscherben nicht in den Forsten zurückbleiben sollen, da sie wie ein Brennglas wirken können.
Auch im Hohenlohekreis wurden die Kommunen laut Kreisbrandmeister Torsten Rönisch unterdessen aufgefordert, Grillstellen auf ihrem Gemeindegebiet zu sperren.
Verstöße gegen geltende Gesetze oder gegen die Sperrung von Grill- und Feuerstellen werden laut Mitteilung der Behörde angezeigt und geahndet. Kontrollen sind angekündigt.