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Stadt Heilbronn plant neues Flüchtlingsheim in den Böllinger Höfen

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Bei der Unterbringung von geflüchteten Ukrainern und Asylbewerbern setzt die Stadt Heilbronn weiter auf die dezentrale Unterbringung. Vor diesem Hintergrund soll in den Böllinger Höfen eine weitere Unterkunft entstehen. Über den Standort schweigt das Rathaus.

2023 wurden 310 Ukrainer in städtischen Unterkünften aufgenommen. Im zweiten Halbjahr 2024 rechnet die Verwaltung mit 75 Asylbewerbern pro Monat.
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2023 wurden 310 Ukrainer in städtischen Unterkünften aufgenommen. Im zweiten Halbjahr 2024 rechnet die Verwaltung mit 75 Asylbewerbern pro Monat. Foto: dpa  Foto: Robert Michael

Die Stadt Heilbronn plant zur Unterbringung von Geflüchteten in einem Industriegebäude in den Böllinger Höfen eine Unterkunft zu eröffnen. Das räumte Bürgermeisterin Agnes Christner in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am Montag ein, nachdem FWV-Stadtrat Herbert Burkhardt mehrfach nachgehakt und das Vorhaben damit öffentlich gemacht hatte. Die Böllinger Höfe, betonte Christner im großen Ratssaal des Rathauses, seien aus Sicht der Verwaltung ein "geeigneter Standort" und sagte ferner : "Wir sind in Verhandlungen."

Auf diese Unterkunft zu verzichten, hieße angesichts der beengten Platzsituation wieder Sporthallen zu belegen. "Das aber wollen wir nicht", versicherte Christner. Obwohl Burkhardt diese Argumentation nachvollziehen konnte, sieht er im Standort Böllinger Höfe doch Nachteile: "Vor allem die schlechte ÖPNV-Anbindung lässt Zweifel an der Eignung aufkommen."

Neues Flüchtlingsheim in den Böllinger Höfen: Bei den Unterkünften hat Heilbronn keine große Wahl

Doch gerade diese dezentrale Unterbringungsstrategie ist für Bürgermeisterin Christner ein Grund für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Zudem könne die Verwaltung bei der Wahl der Unterkünfte "derzeit nicht wählerisch" sein: "Wir müssen schauen, was ist annehmbar ist und was preislich stimmt." In der Stadt Heilbronn stehen derzeit sechs große Standorte mit einer Belegkapazität von 960 Plätzen zur Verfügung. Sie befinden sich in der Austraße (2), Ellwanger Straße, Böllinger Straße, Mönchseestraße, Frankfurter Straße, Nordstraße, Neckargartacher Straße und Salzgrundstraße.

Zum Stichtag 15. März 2024 waren, wie aus dem Sachstandsbericht des Amts für Familie, Jugend und Senioren hervorgeht, 709 Plätze belegt. Die Sporthalle in der Ellwanger Straße wird über die Sommermonate gereinigt und ab der zweiten Jahreshälfte wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt. Insgesamt gibt es derzeit mehr als 2050 Plätze in städtischen Unterkünften für Geflüchtete. Pro Bewohner stehen 4,5 Quadratmeter zur Verfügung.

68 Ukrainer kehrten freiwillig in die Heimat zurück

Die Einreise von Geflüchteten aus der Ukraine hat sich 2023 stabilisiert. Im Jahresverlauf waren insgesamt 310 Personen in den städtischen Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Es wurden 251 Auszüge verzeichnet, von denen 68 Personen freiwillig in die Ukraine zurück reisten. 139 Personen zogen in privaten Wohnraum. Die übrigen wurden in andere Kreise verlegt oder sind unbekannt verzogen.

2023 wurden 413 Asylbewerber in Heilbronn aufgenommen. Von ihnen waren etwa zwei Drittel alleinreisende Männer aus der Türkei und Syrien. 25 Personen wurden ab geschoben, fünf kehrten freiwillig in ihr Herkunftsland zurück. Im August musste die Verwaltung die Aufnahme von Geflüchteten aussetzen, da keine Plätze zur Verfügung standen. Im zweiten Quartal 2024 rechnet die Verwaltung mit bis zu 75 Zuweisungen pro Monat. Weitere 300 Einreisen werden aus der Ukraine erwartet.

Herkunftsländer mit hoher Bleibeperspektive

Die 705 vorläufig untergebrachten Personen gliedern sich wie folgt auf: 106 minderjährige Kinder mit Asylhintergrund, 48 kamen aus der Ukraine; 76 volljährige Frauen (Asyl), 65 (Ukraine); 388 volljährige Männer (Asyl), 22 Ukraine). Bei den vorläufig untergebrachten Personen befinden sich nach den Worten von Achim Bocher, Leiter des Amtes für Familie, Jugend und Senioren, 231 Personen aus Herkunftsländern mit hoher Bleibeperspektive. Dazu zählen Afghanistan, Eritrea, Somalia und Syrien. Diese Personen dürfen bereits während des laufenden Asylverfahrens an Integrationsmaßnahmen teilnehmen. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine durchlaufen kein Asylverfahren.

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