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Heilbronn

Nicht jeder Hundebesitzer hält sich an die Leinenpflicht

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Immer wieder erreichen das städtische Ordnungsamt Beschwerden, dass Hunde nicht an der Leine geführt werden. Die Zahl der Vergehen könnte geringer sein. Die Meinungen über die Regelungen gehen auseinander.

Von Vera Winkler
Hunde dürfen in vielen Teilen Baden-Württemberg ohne Leine laufen. Die Städte und Gemeinden können selbst über eine Leinenpflicht entscheiden - oft gilt sie nur in Innenstädten. Foto: Archiv/dpa
Hunde dürfen in vielen Teilen Baden-Württemberg ohne Leine laufen. Die Städte und Gemeinden können selbst über eine Leinenpflicht entscheiden - oft gilt sie nur in Innenstädten. Foto: Archiv/dpa  Foto: Bernd Weißbrod (dpa)

Um kritische Situationen bei der Begegnung von Mensch und Tier möglichst zu vermeiden, schreibt die städtische Polizeiverordnung Richtlinien vor, wann Hunde anzuleinen sind. 2017 gab es um die 40 Fälle, in denen eine Geldbuße verhängt wurden. Dieses Jahr sind die 40 Fälle bereits jetzt, im August, erreicht.

Eine Leinenpflicht gilt innerhalb geschlossener Bebauung auf öffentlichen Straßen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Märkten, an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, bei öffentlichen Menschenansammlungen und in besonders ausgeschilderten Bereichen. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind Begleithunde für blinde und behinderte Menschen.

Bei Missachtung droht eine Geldbuße in Höhe von 25 Euro

Bei Missachtung der Pflicht kann eine Geldbuße von 25 Euro verlangt werden, die sich im Wiederholungsfall erhöhen kann. Der stellvertretende Leiter des städtischen Ordnungsamts Rüdiger Muth sagt, „eine Geldbuße von 25 Euro halten wir für ausreichend“. Die Einnahmen liegen pro Jahr zwischen 1000 bis 2000 Euro.

Kontrolliert werden die Vergehen im Rahmen der regulären Streife oder gezielt bei Beschwerden. Die Ordnungshüter sind sich sicher, dass jeder Hundebesitzer sich über die Leinenpflicht im Klaren ist. Es könne besser sein, sagt Rüdiger Muth zur Akzeptanz der Leinenpflicht. „Meine Erfahrung mit anderen Hundebesitzern ist positiv, in Parks wird die Regelung oft ernst genommen“, sagt Passantin Helga Sperr. Und fügt hinzu, „mir ist bewusst, dass ich den Hund anleinen muss und daran halte ich mich auch“.

Halter wünschen sich Freilauf für ihre Hunde

Dennoch gibt es Hundebesitzer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen und ihren Hund in Parks von der Leine nehmen. „Bußgelder musste ich schon oft bezahlen, aber für den Auslauf meines Hundes, ist es mir das Wert“, äußert sich Ingrid Abendschein.

Manche Stimmen sehen die Leinenpflicht kritisch. „Ich wünsche mir für meinen Hund genügend Freilauf. Sehr negativ finde ich deshalb das Hundeverbot auf dem Buga-Gelände“, sagt Marc Angele. Christa Jankowsky pflichtet ihm bei und meint, „ein kleines umzäuntes Stück Wiese in Heilbronn würde schon ausreichen“.

 

Ordnungsamt: Häufchen gehören beseitigt

Auch nicht beseitigter Hundekot ist ein häufiges Ärgernis. Beim Ordnungsamt gehen regelmäßig Beschwerden darüber ein. Laut städtischer Polizeiverordnung dürfen Hunde ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder anderen öffentlichen Verkehrsflächen verrichten. Das gilt auch für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, Spiel- und Sportplätzen sowie fremde Vorgärten.

Dennoch dort abgelegter Hundekot müssen Halter sofort beseitigen und im privaten Restmüll entsorgen. Ausnahmsweise kann die Entsorgung bei Nutzung von verschlossenen, witterungsfesten Leichtverpackungen in öffentlichen Abfallkörben erfolgen.

Hundekot kann zudem Nahrungs- und Futtermittel verunreinigen. Deshalb gilt die Beseitigungspflicht auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Während der Nutzzeit - zwischen Saat oder Bestellung und Ernte; bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung - dürfen Hunde solche Bereiche nur auf vorhandenen Wegen betreten. Gleiches gilt für Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen.

Eine Missachtung dieser Pflichten kann ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden.

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