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Gaststätten in Heilbronn dürfen ab 1. Mai wieder länger öffnen

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Eine gute Nachricht für Kneipenbesucher und Wirte: Von Mai bis Oktober darf der gastronomische Außenbereich in der Heilbronner Innenstadt länger genutzt werden. Der Gemeinderat stimmte am Donnerstag einer Sperrzeitverkürzung zu.

Von unserer Redaktion
Ab Mai können Gäste in Heilbronner Kneipen und Restaurants abends länger draußen sitzen.
Ab Mai können Gäste in Heilbronner Kneipen und Restaurants abends länger draußen sitzen.  Foto: Seidel, Ralf

Gaststätten in der Heilbronner Innenstadt dürfen auch in dieser Saison ihre Außenterrassen länger geöffnet lassen. Das teilt die Stadt Heilbronn mit. „Damit unterstützen wir die Gastronomen und tragen dazu bei, die Innenstadt zu beleben“, sagt Oberbürgermeister Harry Mergel.

Gemeinderat stimmt Sperrzeitverkürzung zu

Der Gemeinderat gab am Donnerstag (23.03.) grünes Licht für eine erneute Sperrzeitverkürzung im Karree Mannheimer / Weinsberger Straße, Oststraße, Südstraße / Karlsruher Straße einschließlich der Bahnhofsvorstadt. In diesem Bereich dürfen Gaststättenbetriebe ihre Außenbewirtschaftung zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober von Sonntag bis Donnerstag bis 24 Uhr öffnen sowie freitags und samstags bis 1 Uhr.


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In der restlichen Kernstadt, Böckingen, Neckargartach und Sontheim beginnt die Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung um 23 bzw. 24 Uhr, in den übrigen Stadtteilen Biberach, Frankenbach, Horkheim, Kirchhausen und Klingenberg um 22 bzw. 23 Uhr. Im Einzelfall können weiterhin kürzere oder längere Sperrzeiten festgesetzt werden.

Keine Verwaltungsgebühren für Sperrzeitverkürzung

Wie es in der Pressemitteilung heißt, verzichtet die Stadt Heilbronn auch in diesem Jahr auf Verwaltungsgebühren für Anträge auf Sperrzeitverkürzung. Außerdem entfallen in diesem Jahr erneut Sondernutzungsgebühren für Freiflächen, wo es möglich ist, dürfen sie erweitert werden. Letzteres hatte der Gemeinderat bereits im Februar beschlossen.


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Damit es Anwohnerinnen und Anwohner nicht zu laut wird, weist die Stadt darauf hin, dass die geltenden Lärmrichtwerte ab 22 Uhr einzuhalten sind. Die Verantwortung liegt bei den Gaststätteninhabern.

Sperrzeitverkürzung erstmals wegen Buga 2019

Erstmals hatte der Gemeinderat im Jahr 2019 eine Sperrzeitverkürzung aufgrund der Bundesgartenschau befürwortet. In den Jahren 2020 bis 2022 wurde sie jeweils erneuert, um den von der Corona-Pandemie betroffenen Gastronomen entgegenzukommen.

 

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Kommentare

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Raphael Benner am 04.04.2023 06:42 Uhr

Wo bleibt die Gleichberechtigung? Gastronomen ausserhalb des "neuen Speckgürtels" müssen wegen Lärm früher schliessen. Damit es Anwohnerinnen und Anwohner nicht zu laut wird, weist die Stadt darauf hin, dass die geltenden Lärmrichtwerte ab 22 Uhr einzuhalten sind. Die Verantwortung liegt bei den Gaststätteninhabern. Warum nur dort?

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