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Heilbronn

Zehnjährige mehrfach sexuell missbraucht und vergewaltigt – Mann verurteilt

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Ein 31 Jahre alter Mann aus dem Kreis Schwäbisch Hall hat ein Kind sexuell schwer missbraucht und vergewaltigt. Zudem hatte er kinderpornografische Bilder gespeichert. Das Heilbronner Landgericht hat am Mittwoch das Urteil gesprochen.


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Über einen Zeitraum von 18 Monaten hat ein 31 Jahre alter Mann offenbar das Vertrauen der Eltern eines kleinen Mädchens ausgenutzt. Dabei soll er nach Auffassung der 13. Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts das zunächst zehn und später elf Jahre alte Mädchen sechs Mal sexuell missbraucht und dabei dreimal vergewaltigt haben.

Urteil am Landgericht Heilbronn: Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten

Im Zuge der Ermittlungen fand die Polizei bei ihm außerdem kinderpornografische Bilder. Der Vorsitzende Richter Lutz Hils verurteilte den Angeklagten am Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

In vier Fällen hat sich der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs an einem Kind schuldig gemacht. Davon dreimal in Tateinheit mit Vergewaltigung. Darüber hinaus sprach ihn die Kammer des sexuellen Missbrauch des Kindes in zwei weiteren Fällen für schuldig, hiervon in Tateinheit mit einem sexuellen Übergriff.

Angeklagter hat sich in drei Fällen der Vergewaltigung schuldig gemacht

Die Taten haben sich zwischen Juli 2023 und der Jahreswende 2024/25 abgespielt, so der Vorsitzende Richter. Unter anderem sei es dabei zu Hand- und Oralverkehr gekommen. Dreimal habe das Mädchen eindeutig gesagt, dass es die Handlungen nicht will. Rücksicht hatte der Angeklagte darauf nicht genommen. Damit hat er sich in drei Fällen der Vergewaltigung schuldig gemacht.

Unter anderem weil er ein Kind sexuell schwer missbraucht und vergewaltigt hat, hat das Landgericht Heilbronn einen 31 Jahre alten Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Unter anderem weil er ein Kind sexuell schwer missbraucht und vergewaltigt hat, hat das Landgericht Heilbronn einen 31 Jahre alten Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.  Foto: Ralf Seidel

Bei seinen Taten nutzte der Angeklagte offenbar das Vertrauen der Eltern des Opfers aus. Die Familie habe ihm die Taten nicht zugetraut, so Hils. „So hatte der Angeklagte Zugriff auf die Wohnung“, sagte der Richter. Nach anderthalb Jahren habe das Kind schließlich Alarm geschlagen.

„Die Feststellung der Taten war einfach“, sagte Hils. Denn der Angeklagte sei vollumfänglich geständig gewesen. Frühzeitig habe er kooperiert. Damit habe er nicht nur zu einem schnellen Ende des Prozesses beigetragen. Er habe dem Opfer auch erspart, vor Gericht erscheinen und aussagen zu müssen.

Heilbronner Richter halten Reue des Angeklagten für glaubwürdig

Verzichtet hat der Angeklagte auch auf einen Antrag, seine Schuldfähigkeit gutachterlich feststellen zu lassen. Stattdessen habe er die Schuld uneingeschränkt auf sich genommen. „Er hat verstanden, dass es falsch ist“, sagte Hils. In seinem letzten Wort habe der Angeklagte außerdem gesagt, dass er so etwas nie wieder tun werde. Und dass er eine Therapie brauche, so der Kammervorsitzende weiter.

Mit ihrem Urteil lagen die Richter zwischen den Anträgen des Anklagevertreters und der Verteidigung. Oberstaatsanwalt Harald Lustig forderte in seinem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Rechtsanwalt Michael Donath plädierte auf vier Jahre Haft für seinen Mandanten.

Prozessauftakt war am 1. April. Bis zum Urteilsspruch am Mittwoch hat die Kammer den gesamten Prozess nichtöffentlich geführt. „Zum Schutz des minderjährigen Opfers“, sagte Hils.




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