Straftäter, die während der Tat für schuldunfähig erklärt werden, können unter Umständen laut Strafgesetzbuch vom Gericht freigesprochen werden, auch wenn ihnen die Tat nachgewiesen werden kann. Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ihnen die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder danach zu handeln fehlt. Sollten psychiatrische Sachverständige aber feststellen, dass vom Angeklagten aufgrund einer Erkrankung weiterhin Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, liegt es im Ermessen des Gerichts, die gesicherte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Dieser Maßregelvollzug ist zeitlich unbefristet. Der Betroffene kann erst dann wieder in Freiheit entlassen werden, wenn er als gesund eingestuft wird.
Versuchter Totschlag in Heilbronn: Muss Angeklagter in psychiatrische Klinik?
Weil er seine Schwester geschlagen und seine Mutter mit einem Messer verletzt haben soll, steht seit Donnerstag ein 21 Jahre alter Heilbronner unter anderem wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Die Richter prüfen, ob er im Maßregelvollzug untergebracht werden muss.
Dass der Angeklagte A. womöglich zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sein könnte, wollte auch Staatsanwältin Annika Osebek in ihrer Anklageverlesung am Donnerstag, 15. Januar, nicht ausschließen. Sie wirft dem 21 Jahre alten bulgarischen Staatsbürger vor, am 19. August 2025 in Heilbronn seine Mutter und seine Schwester geschlagen und mit einem Messer bedroht zu haben. Darüber hinaus soll er seine Mutter mit der 17,5 Zentimeter langen Klinge des Messers verletzt haben.
Angeklagter trägt während der Verhandlung in Heilbronn weiter Fußfesseln
Die Anklage lautet unter anderem versuchter Totschlag, vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung. Von ihm seien laut Annika Osebek weitere Rechtswidrigkeiten zu erwarten. Der Angeklagte stelle eine Gefährdung für die Öffentlichkeit dar. Die 15. Große Jugendkammer prüft jetzt in einem sogenannten Sicherungsverfahren, ob der Angeklagte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

Die Hände an einem Gürtel gefesselt betrat der Angeklagte in Fußketten den Großen Saal des Landgerichts. Seine Handschließen ließ Richter Thilo Kurz während der Verhandlung nur nach Rücksprache mit der Wachtmeisterei und einem Begleiter des Klinikums am Weissenhof öffnen. Dort ist A. derzeit untergebracht. Es bestehe der Verdacht auf eine wahnhafte Störung, sagte die Staatsanwältin.
Beim Prozessauftakt wollte sich der Angeklagte weder zu seinen persönlichen Verhältnissen noch zu den Vorwürfen äußern. Lediglich über seinen Drogenkonsum machte er Angaben. Demnach habe er über die Jahre hinweg verschiedene Substanzen probiert. Unter anderem Cannabis, Kokain, Amphetamine und ein paar Mal offenbar auch Crystal Meth. Einen Tag vor der Tat habe er drei Gramm Gras in einen Liter Milch gemischt und ausgetrunken. Genauere Angaben könne er nicht machen.
Prozess in Heilbronn: Staatsanwältin geht von Tötungsabsicht aus
Laut Staatsanwaltschaft soll A. am 19. August 2025 gegen 16 Uhr in der Heilbronner Wohnung seiner Mutter, in der er offenbar auch selbst lebte ohne gemeldet zu sein, sowohl die Mutter als auch seine Schwester bedroht, geschlagen und getreten haben. Unter anderem habe er seiner Mutter ein Messer an die Kehle gehalten und ihr später im Gerangel einen Stich oberhalb der rechten Brust versetzt. Laut Osebek habe er das in Tötungsabsicht getan. Der Angeklagte glaube, die Geschädigte sei vom Teufel besessen.
Mutter und Schwester erlitten offenbar zahlreiche Hämatome, die Mutter soll außerdem Schnittwunden an Schlüsselbein, Hand und im Bereich des rechten Auges davongetragen haben. Im Gerangel verlagerte sich das Geschehen vor die Wohnung. Nachbarn seien schließlich darauf aufmerksam geworden und hätten die Gewalttaten beenden können. Seit dem 20. August befindet sich der Angeklagte in der geschlossenen Einrichtung des Zentrums für Psychiatrie im Klinikum am Weissenhof.
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Thomas Heinrich, der den Angeklagten zwecks einer Exploration in Weinsberg befragte, wechselte A. im Laufe seines Lebens mehrfach seinen Wohnsitz zwischen Deutschland und Bulgarien. Er sei der Meinung, seine Familie stünde über der Regierung. Sie seien Kanzler. Das sei aber geheim. Seine Mutter sei satanisch veranlagt. Als Kind habe er gesehen, wie sie entsprechende Rituale vollzogen habe. Er selbst wolle aus der Psychiatrie raus. Er sei schließlich völlig normal.
Mutter ist Opfer und macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch
Die Mutter machte vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. „Er stand unter Drogen. Deshalb hat er diese Tat gemacht. Ich will nicht zurückschauen“, sagte die 37 Jahre alte Heilbronnerin. Sie wolle auch nicht, dass ihre minderjährige Tochter aussagt. Richter Thilo Kurz wies die Zeugin darauf hin, dass es passieren könne, dass ihr Sohn nach der Verhandlung frei gelassen werden müsse und er dann wohl wieder in die Wohnung komme.
Das Gericht stellt ihr jetzt einen Rechtsbeistand zur Seite, um sicher zu gehen, dass die Bulgarin den rechtlichen Rahmen des Prozesses auch versteht. Die Kammer lud die Zeugin deshalb für den nächsten Verhandlungstag noch einmal. Sollte sie auch dann von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, „dann ist das eben so“, sagte Kurz.
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