28-Jähriger soll zehn Monate alten Sohn erschlagen haben – Prozessauftakt in Heilbronn
Vor dem Landgericht Heilbronn muss sich ein 28-jähriger Mann aus Schwäbisch Hall wegen der Tötung seines eigenen Sohnes verantworten.
Weil er seinen zehn Monate alten Sohn erschlagen haben soll, steht seit Dienstag, 10. September, ein 28-jähriger Mann aus Schwäbisch Hall vor dem Landgericht Heilbronn. Bereits zu Beginn des Prozesses verkündete der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Baier, dass sein Mandant die volle Verantwortung für den Tod des Jungen übernehme – Im Detail ausführen werde er dies jedoch nicht am heutigen Tag, sondern beim nächsten Mal.
Laut Oberstaatsanwalt Harald Lustig soll es immer wieder zu Gewaltausbrüchen gegenüber seinem Sohn gekommen sein, da der Mann als alleinerziehender Vater überfordert gewesen sei. Bereits im November und Dezember des vergangenen Jahres soll er „massiv gewalttätig“ gegenüber seinem Säugling geworden sein, wodurch dieser Rippenbrüche und Hämatome im Gesicht erlitten habe.
Prozess um erschlagenes Baby in Heilbronn: Angeklagter soll schon zuvor gewalttätig geworden sein
Am 28. Januar soll der Angeklagte seinen Sohn tödlich verletzt haben. In der Nacht zuvor war er in einer Stuttgarter Disco gewesen und kam gegen vier Uhr morgens zur Wohnung seiner Freundin, die auf seinen Sohn und ihr sechsjähriges Kind aufgepasst hatte.
Am Vormittag wollte die Patchworkfamilie in ein Lebensmittelgeschäft gehen. Laut Oberstaatsanwalt Harald Lustig habe der Angeklagte sein Kind gefüttert und auf den Wohnzimmerboden gesetzt, als er bemerkte, dass es eine frische Windel brauchte. Daraufhin soll er dem Kind unvermittelt mit einem unbekannten Gegenstand zweimal mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen haben. Möglicherweise habe er das Kind aber auch gegen ein Möbelstück oder den Boden geschlagen.

Atemwege des Babys abgesaugt und künstlich beatmet: Notarzt sagt in Heilbronn als Zeuge aus
Ein Notarzt, der das Kind betreute, erzählt, dass er gerufen wurde und eine Frau mit dem leblosen Baby auf dem Arm sah. Es habe keine Laute von sich gegeben, und die Arme seien schlaff herabgehangen. Man habe das Kind mit Sauerstoff versorgt und seine Atemwege abgesaugt. Anschließend sei es mit einem Tubus künstlich beatmet worden. Als jedoch der Würgereflex ausblieb, als der Schlauch eingeführt wurde, wusste der Notarzt: „Da stimmt etwas nicht.“ Ein anderer Notfallsanitäter, der ebenfalls vor Ort war, sagt, dass er in 16 Jahren Berufserfahrung noch nie so einen beschädigten Schädel gesehen habe. „Die CT-Bilder gehen mir bis heute nicht aus dem Kopf.“
Vier Tage später verstarb der Junge, unter anderem an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.
Jugendamt nahm Mutter Sohn weg – Nebenklägerin erscheint nicht vor Gericht in Heilbronn
Die leibliche Mutter tritt im Prozess als Nebenklägerin auf, erschien jedoch nicht zum Prozessauftakt. „Wenn sie hier zusammenbricht, hat keiner etwas davon“, erklärte Anwalt Nikolaos Sakellariou dem Vorsitzenden Richter Martin Liebisch auf Nachfrage.
Im Gespräch mit der Heilbronner Stimme erzählt Sakellariou, dass das Jugendamt der Mutter das Kind weggenommen habe. Beide Elternteile hätten zwar noch das Sorgerecht gehabt, aber das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht lag beim Vater, dem Angeklagten. Die Mutter hatte laut Sakellariou das Aufenthaltsbestimmungsrecht ebenfalls angestrebt. Sie habe ihr Kind nur eine Stunde pro Woche sehen dürfen. „Bevor das Gutachten abgeschlossen werden konnte, war das Kind tot.“
Insgesamt sind acht weitere Fortsetzungstermine geplant. Der nächste am 16. September, 9 Uhr.