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Zehnfacher versuchter Mord: Jugendlicher Raser auf der Anklagebank

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Die Irrsinnsfahrt eines 17-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Heilbronn hat im Oktober 2024 für Aufsehen gesorgt. Seit Dienstag muss sich der Fahrer vor Gericht verantworten.


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Ohne Rücksicht auf sein eigenes Leben und das anderer Personen habe der zur mutmaßlichen Tatzeit 17 Jahre alte Jugendliche „den ultimativen Nervenkitzel“ gesucht, so die erste Staatsanwältin Bettina Jörg am Dienstag vor der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts.

Spektakulärer Unfall in Heilbronn: Mit Luxusauto vor Polizei geflohen

Dafür habe er mit einem gestohlenem hochmotorisierten Mercedes in der Nacht auf den 13. Oktober 2024 zu einer regelrechten Höllenfahrt angesetzt. Ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, soll er dabei zehn Menschen in Lebensgefahr gebracht und sämtliche Verkehrsregeln missachtet haben.

Rund anderthalb Jahre nach den mutmaßlichen Taten sitzt der inzwischen junge Mann auf der Anklagebank. Die Staatsanwältin beschuldigt ihn unter anderem des insgesamt zehnfachen versuchten Mordes in drei tatmehrheitlichen Fällen, des Diebstahls, des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Sachbeschädigung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Irrsinnsfahrt endet mit spektakulärem Unfall im Heilbronner Stadtgebiet

Begeistert von dem 500 PS-starken Mercedes AMG, den der Angeklagte offenbar vorher gestohlen hat, soll der damals 17-Jährige seine Irrsinnfahrt mit hoher Geschwindigkeit auf der B39 von Wüstenrot über Löwenstein und Ellhofen bis ins Heilbronner Stadtgebiet gestartet haben.

Dort endete die Fahrt auf der Flucht vor der Polizei mit einem Unfall auf der Paul-Göbel-Straße in Heilbronn, bei dem er mehrere Fahrzeuge beschädigt haben soll.

Höllenfahrt mit 500-PS-Mercedes AMG: Erster Notruf erreichte die Polizei um 2:17 Uhr

Der erste Notruf ist laut Bettina Jörg um 2.17 Uhr bei der Polizei eingegangen. Abgesetzt von drei Personen, die auf der Bundesstraße auf den Fahrstil des Angeklagten aufmerksam geworden sein sollen. Dabei sei er zwischendurch mit extrem langsamer Geschwindigkeit Schlangenlinien gefahren.

Weil sich die Beobachter Sorgen um den Zustand des Fahrers gemacht haben, hätten sie angehalten, um nach dem Insassen zu schauen. Darauf habe der Angeklagte den Mercedes beschleunigt und sei direkt auf deren Fahrzeug zugerast. Im letzten Moment konnte die Fahrerin noch ausweichen und habe dabei eine Verkehrsinsel gerammt.


Handschuhe und Pullover über der Nase sollten Identität verbergen

Um nicht erkannt zu werden, habe der Angeklagte bei der Fahrt Plastikhandschuhe getragen und sich den Pullover über die Nase gezogen. Anschließend habe er mit hoher Geschwindigkeit eine mit zwei  Polizeifahrzeugen errichtete Straßensperre durchfahren und darüber hinaus ein stehendes sowie ein weiteres entgegenkommendes Polizeifahrzeug gezielt angesteuert. Laut Anklage konnte zu diesem Zeitpunkt ein Zusammenprall nur durch das „geistesgegenwärtige Ausweichen“ der Beamten vermieden werden.

Davon unbeeindruckt soll der Angeklagte weiter Richtung Heilbronn gerast sein. Kurz vor dem Ortseingang habe er das Heck eines dort auf der Fahrbahn abgestellten Polizeifahrzeugs gerammt. Dabei soll das Tatfahrzeug erheblich beschädigt worden sein. Unter anderem habe er den linken Vorderreifen verloren.

Angeklagter raste offenbar ohne linkes Vorderrad weiter 

Laut der Ersten Staatsanwältin soll der Mercedes AMG dennoch weiter fahrtüchtig gewesen sein. So sei der Angeklagte ohne linkes Vorderrad weiter Richtung Innenstadt gefahren, wo er schließlich auf der Paul-Göbel-Straße mit einer Geschwindigkeit von 125 Stundenkilometern mit einem anderen Pkw zusammenstieß und zwei weitere Autos beschädigte. Laut Bettina Jörg verursachte der Angeklagte in dieser Nacht einen Gesamtsachschaden von mindestens 80.000 Euro.

Bereits in der Nacht zuvor soll der Angeklagte einen Mazda entwendet haben, um damit mit einem Freund „eine Spritztour“ zu unternehmen, so die Anklagevertreterin. Das Fahrzeug habe er ebenfalls beschädigt und einfach stehen lassen. 

Der Angeklagte konnte in der Nacht auf den 13. Oktober 2024 trotz immensen Polizeiaufgebots flüchten. Aufgegriffen wurde er schließlich am 5. November 2024 von der englischen Polizei in der Nähe von London. Am 4. September 2025 wurde er an die deutschen Behörden überstellt. Der Angeklagte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmale als erfüllt an

Erste Staatsanwältin Bettina Jörg beschuldigt den Angeklagten unter anderem wegen zehnfachen versuchten Mordes in drei tatmehrheitlichen Fällen. Dabei sieht die Anklage die Mordmerkmale der Heimtücke, der Verdeckungsabsicht und der niedrigen Beweggründe für gegeben an. Als niedrige Beweggründe benennt die Staatsanwaltschaft die Inkaufnahme der Tötung von Zufallsopfern unter anderem aus Spaß am Risiko.




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