Prozess in Heilbronn: Häftling beschimpfte Vollzugsbeamte als Nazis und Hurensöhne
Ein verurteilter Mörder soll im Heilbronner Gefängnis Justizvollzugsbeamte bespuckt und beleidigt haben. Das Landgericht prüft seit Freitag, ob der 36 Jahre alte Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

Mit einer vorzeitigen Entlassung aus der lebenslangen Haft kann der türkische Staatsbürger wohl nicht rechnen. Auch wenn er offenbar hofft, dass seine Eltern ihn in der Türkei bald wiedersehen werden. Zum Prozessauftakt vor der achten Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts bat er den Vorsitzenden Richter Frank Haberzettl mehrfach um Gnade. Von einer guten Führung während der Haft kann aber offenbar keine Rede sein.
Bereits 2013 wurde der Angeklagte vom Landgericht Karlsruhe wegen Mordes an einer Frau verurteilt. Zuvor war er nach Frankreich geflüchtet und in Marseille festgenommen worden. In den darauffolgenden Jahren wurde er mehrfach gegenüber Vollzugsbeamten in den Justizvollzugsanstalten Bruchsal und Heilbronn ausfällig.
Angeklagter soll Arzt in Vollzugskrankenhaus geschlagen haben
In mehreren Amtsgerichtsprozessen wurde er deshalb verurteilt. Todesdrohungen und Beleidigungen hat er demnach immer wieder geäußert, nannte Vollzugsbeamte „Adolf Hitler“ und „Hurensöhne“. Und drohte damit, dass er Vollzugsbeamte umbringen werde. Zuletzt hatte er offenbar im April 2025 im Vollzugskrankenhaus Hohenasperg dem leitenden Arzt mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.
Im aktuellen Prozess wirft Staatsanwältin Anne Hartmann dem Angeklagten tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vor. Demnach soll der 36-Jährige am 27. Januar 2022 kurz vor 8 Uhr gegen die Zellentüre getreten, einem Beamten ins Gesicht gespuckt und ihn als „Nazi“ und „Hurensohn“ bezeichnet haben, nachdem der ihn aufgefordert hatte, in seine Zelle zurückzugehen.
Vollzugsbeamte trugen Häftling waagrecht in gesicherten Haftraum
Als der Beamte daraufhin Alarm auslöste, kam zunächst ein weiterer Vollzugsbeamter zu Hilfe, dem der Angeklagte ebenfalls ins Gesicht gespuckt haben soll. Am Ende überwältigen vier Beamte den Häftling und brachten ihn in einen besonders gesicherten Haftraum. Dabei soll der Angeklagte passiven Widerstand geleistet haben, indem er seinen Körper derart verkrampfte, dass er die gesamte Strecke über waagerecht getragen werden musste.
Der Fall ist zunächst im Juli 2024 vor dem Heilbronner Amtsgericht verhandelt worden. Das Strafgericht dort hat die Sache noch am gleichen Tag an das Landgericht verwiesen, weil aus Sicht des Richters eine Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus geprüft werden müsse. Hintergrund ist die Feststellung des psychiatrischen Sachverständigen Thomas Heinrich, wonach der Angeklagte aufgrund einer wahnhaften Störung die vorgeworfenen Taten im schuldunfähigen Zustand begangen haben könnte.
Psychiatrischer Sachverständiger hält wahnhafte Störung für möglich
Tatsächlich attestieren in der Akte eine Reihe ärztlicher Befunde über viele Jahre hinweg verschiedene psychische Störungen. Beschrieben wird dabei unter anderem, dass der Angeklagte offenbar der Meinung sei, es würden ihm Medikamente ins Essen gemischt. Offenbar glaubte der Strafgefangene unter anderem auch, dass Wärter nachts in seine Zelle kommen, um ihm Haare, Bart und Wimpern zu schneiden und seine Zähne abzufeilen.
Der Angeklagte selbst sagte, die Probleme seien im Laufe seiner Haft aufgetreten. Für Heinrich klang das zumindest plausibel. „Stress, Druck und die Bedingungen in der Haft können veranlagte Störungen auslösen“, so der psychiatrische Sachverständige. Die Zahl psychisch kranker Häftlinge habe in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Als er vor 30 Jahren begonnen hatte, seien es nur vereinzelt Häftlinge gewesen. „Heute sind die Anstalten voll davon“, so der Psychiater.
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