Stimme+
Vorwurf der Verleumdung
Lesezeichen setzen Merken

Affäre mit TV-Promi Shania Geiss offenbar frei erfunden – 24-Jähriger in Heilbronn vor Gericht

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Wegen des Vorwurfs der Verleumdung muss sich ein Mann vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten. Er soll vorgegeben haben, eine Beziehung mit RTL2-Reality-Star Shania Geiss („Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“) gehabt zu haben. Die Hintergründe.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

 

Weil er eine Tochter der aus der RTL2-Dokusoap bekannten Familie Geiss verleumdet haben soll, muss sich ein junger Mann ab Mitte August vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten. Der Angeklagte, ein in Ulm stationierter Soldat, soll nach Angaben des Amtsgerichts in den sozialen Medien vorgegeben haben, ein Milliardärserbe mit einem Vermögen von 23 Milliarden Euro zu sein. Doch statt eines Luxuslebens verfüge er nur über „bescheidene Einkünfte“ als Soldat, so das Gericht.

Vorwurf des Amtsgerichts: Mann soll angeblichen Chat mit Shania Geiss veröffentlicht haben

Die Verhandlung findet in Heilbronn statt, weil der Angeklagte dort seinen Wohnsitz hat, wie die Staatsanwaltschaft auf Stimme-Nachfrage mitteilt. Dem 24 Jahre alten Mann werden bei der Verhandlung, die am 14. August beginnt, mehrere Taten vorgeworfen. Unter einem im November 2022 von ihm betriebenen Instagram-Account, der zu jener Zeit rund 500.000 Follower hatte, soll er am 14. November 2022 Screenshots eines vermeintlichen Chat-Verlaufs zwischen ihm und der geschädigten Geiss-Tochter Shania veröffentlich haben. Die Familie Geiss ist einer breiten Öffentlichkeit aus der RTL2-Dokusoap „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“ bekannt.

Ein falscher Milliardärserbe soll Shania Geiss (kleines Foto) verleumdet haben. Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten.
Ein falscher Milliardärserbe soll Shania Geiss (kleines Foto) verleumdet haben. Jetzt muss er sich vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten.  Foto: dpa/HSt

Den Screenshots der gefälschten Nachrichten soll er das Instagram-Profil des TV-Reality-Stars sowie deren Namen hinzugefügt haben, so dass der Eindruck entstehen sollte, dass es sich tatsächlich um die Wiedergabe einer zwischen dem Angeschuldigten und der Geschädigten geführten Kommunikation handelte, die es nach Angaben des Amtsgerichts jedoch zu keiner Zeit gegeben hatte. Der Angeschuldigte habe diese falschen Nachrichten selbst erstellt, so der Vorwurf.

Angeblicher Chat mit Geiss-Tochter wird von Internetportal aufgegriffen

Der angebliche Chat zwischen den beiden beginnt damit, dass der Angeschuldigte die Geschädigte Ende 2022 fragt, ob sie Lust habe, in einen Club im österreichischen Kitzbühel zu gehen, wobei die Prominente dem Treffen angeblich zustimmt. Es folgten allerlei schlüpfrige Passagen, die nahelegen sollten, dass die beiden angeblich sexuellen Kontakt hatten. Mit diesen Screenshots habe der Angeschuldigte in Kauf genommen, dass die Geschädigte in der breiten Öffentlichkeit bloßgestellt wurde, so der Heilbronner Richter Michael Reißer.

Laut Anklage löschte der Mann diesen angeblichen Chat bereits wenige Stunden nach dem Einstellen auf Instagram, jedoch habe dieser bereits Bekanntheitsgrad erlangt. In der Folge sei es dazu gekommen, dass in einem Internetportal „Promis und mehr“ ein Artikel unter der Überschrift „Wird Shania auf Instagram von einem Milliarden-Erben brutal bloßgestellt?“ erschien, womit die negative Darstellung der Geschädigten vertieft worden sei, so der Vorwurf.

Geschichte über angeblichen Kontakt Zeitungsverlagen zugespielt

Dieselbe Geschichte – den angeblichen sexuellen Kontakt mit Geiss und auch den gefälschten Chat – soll der Mann am 1. Februar 2023 der „Bild“-Zeitung zugespielt haben, die am 14. Februar 2023 darüber berichtete. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte diese falsche Mitteilung Mitte Februar 2023 der Merkur tz Redaktions GmbH zugespielt haben. Die „tz“ hatte über den angeblichen Kontakt sowie über die nach der Veröffentlichung des Fake-Chats folgenden Rechtsstreitigkeiten berichtet. Am 2. März 2023 folgte eine Richtigstellung auf ihrem Onlineportal.

 

Hintergrund: Verleumdung

 

Verleumdung gilt laut Strafgesetzbuch (StGB) als Straftat. Unter § 187 heißt es wörtlich: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
  Nach oben