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Ausnüchterung und Co.
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Eine Nacht in der Arrestzelle: So teuer kann es auf dem Polizeirevier werden

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Ob zum Ausnüchtern oder zum eigenen Schutz – die Gewahrsamszelle auf dem Polizeirevier hat vielfältige Zwecke. Eine Nacht darin kann für Betroffene ziemlich ungemütlich und teuer werden.


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Die Arrestzelle ist ein Ort, den viele wohl vor allem aus Filmen kennen. Dort wird sie meistens als karger Raum mit Gittertür dargestellt, in der man landet, wenn man volltrunken eine Dummheit angestellt hat. Aber wie ist es wirklich, eine Nacht auf dem Polizeirevier zu verbringen? 

"Eine Gewahrsamszelle ist einfach und zweckmäßig ausgestattet", erklärt Petra Rutz vom Polizeirevier Heilbronn. In der Regel befänden sich darin eine harte Bank mit einer dünnen Matratze und eine Toilette. Damit die in Gewahrsam genommene Person sich nicht verletzt oder etwas antut, gebe es ansonsten keine Einrichtungsgegenstände. In jeder Zelle befindet sich zudem ein Alarmknopf, erklärt Rutz.

Eine Nacht in der Arrestzelle: So landet man auf dem Polizeirevier

Aber wie landet man überhaupt in der Arrestzelle? Die Polizei unterscheidet hier zwischen drei Gewahrsamsformen: dem Beseitigungsgewahrsam, dem Schutzgewahrsam und dem Identitätsgewahrsam. Der erste Fall tritt zum Beispiel ein, wenn die Person der Grund für eine öffentliche Störung ist, die anders nicht beseitigt werden kann und die öffentliche Sicherheit betrifft. Ein Beispiel dafür könnte ein Betrunkener sein, der andere Menschen gefährdet oder belästigt. Auf der Polizeiwache kann die betreffende Person über Nacht ausnüchtern.

Die Zelle ist auch eine Möglichkeit, um eine Person vor sich selbst zu schützen, die sich Gewalt antun oder das Leben nehmen möchte. Eine hilfsbedürftige Person kann zudem um Aufnahme in die Arrestzelle bitten. Das komme aber nur sehr selten vor, sagt Polizeisprecherin Rutz. Die dritte Form des Gewahrsams bezieht sich auf Situationen, in denen die Beamten die Identität der Person anders nicht feststellen können. Und: Vorläufig festgenommene Straftäter, die am nächsten Tag dem Haftrichter vorgeführt werden, landen ebenfalls in der Gewahrsamszelle.

Aufenthalt in der Arrestzelle selbst bezahlen? Die Folgen für eine Nacht bei der Polizei

"Der Gewahrsam ist aufzuheben, sobald sein Zweck erreicht ist", heißt es im Polizeigesetz Baden-Württemberg. Ohne richterlichen Beschluss darf sie nicht länger als bis Ablauf des darauffolgenden Tages andauern. Die längste erlaubte Dauer beträgt zwei Wochen. 

Sofern keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, hat eine Nacht in der Arrestzelle keine langfristigen Folgen. Sie kann nur unter Umständen recht teuer werden. "In den meisten Fällen muss die in Gewahrsam genommene Person eine Verwaltungsgebühr bezahlen", erklärt Rutz.

Eine Übernachtung in der Arrestzelle kostet je angefangene zwölf Stunden 190 Euro. Weitere Kosten setzen sich aus dem Transport zum Revier, also den Kosten für das Dienstfahrzeug und die Polizeibeamten zusammen. Die Personalkosten allein liegen bei 36 Euro je eingesetztem Polizeibeamten und je angefangene halbe Stunde. Pro Kilometer fallen Kosten von 0,45 Euro an. Eventuell kommen noch Reinigungskosten, die Kosten für eine ärztliche Untersuchung und sonstige Kosten hinzu. Zusammengerechnet kann die Zahlung also etwa zwischen 260 und 300 Euro liegen.


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