Stimme+
Mann schwer verletzt
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Nach Schuss aus Gewehr in Haßmersheim: Polizei ermittelt gegen Jäger

  
Erfolgreich kopiert!

Ein Mann erlitt in Haßmersheim schwere Verletzungen, nachdem ein Jäger vermutlich unbeabsichtigt einen Schuss aus einem Gewehr abgab. Im Raum steht der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Nachdem ein Jäger am Samstag einen Mann vermutlich durch einen unbeabsichtigten Schuss aus einem Repetiergewehr schwer verletzt hat, ermittelt das Polizeipräsidium Heilbronn wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. Bisher sei nicht klar, ob die Waffe in geladenem Zustand transportiert wurde, teilt ein Polizeisprecher mit. „Wie es zur Schussabgabe kommen konnte, ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen.“

Nach Schuss aus Gewehr in Haßmersheim: Jäger wollte laut Polizei eine verletzte Nilgans erlösen

Der Jäger wollte nach Angaben der Polizei bei der Haßmersheimer Schleuse eine verletzte Nilgans erlösen. Er und zwei weitere Personen verließen ihr Fahrzeug. Dabei soll es zur Schussabgabe gekommen sein. „Eine Waffe darf nicht in geladenem Zustand im Fahrzeug transportiert oder verwahrt werden“, erklärt Polizeisprecher Andreas Blind. Generell dürfe nur der Eigentümer einer Waffe diese auch befördern. Vorausgesetzt, derjenige hat eine Waffenbesitzkarte beziehungsweise einen Jagdschein. Eine Waffe dürfe während des Transports nicht einsatz- oder zugriffsbereit sein.

Vermutlich ohne Absicht hat ein Jäger, hier ein Symbolfoto, einen Mann in Haßmersheim verletzt.
Vermutlich ohne Absicht hat ein Jäger, hier ein Symbolfoto, einen Mann in Haßmersheim verletzt.  Foto: dpa

Der Polizei zufolge darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss in einem abschließbaren Behältnis, etwa einem Waffenkoffer, befördert werden. Die Munition sei getrennt von der Waffe zu transportiert. „In keinem Fall darf sich Munition während des Transports in der Waffe befinden.“ 

 




Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben