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Einkaufen vor dem Fest
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Lidl, Edeka, Aldi und Co.: So lange haben Läden an Heiligabend geöffnet

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Wer an Heiligabend noch Besorgungen für das Weihnachtsfest machen will, muss sich sputen. Wir verraten, wann und wo es am 24. Dezember und an den Feiertagen noch Lebensmittel zu kaufen gibt. 


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Noch schnell die letzten fehlenden Zutaten fürs Weihnachtsessen besorgen oder vielleicht sogar noch das ein oder andere Weihnachtsgeschenk? Wer das an Heiligabend erledigen will oder muss, sollte sich genau überlegen, wann er sich dazu aufmacht. 

Immerhin fällt der Tag vor den beiden Weihnachtsfeiertagen in diesem Jahr auf einen Werktag. Drogerien, Supermärkte, Discounter und andere Geschäfte haben am 24. Dezember also geöffnet. Allerdings in der Regel nur bis 14 Uhr – so sieht es das Ladenschlussgesetz auch in Baden-Württemberg vor. Doch eben nicht alle Filialen reizen diesen Rahmen auch aus, manche Supermarktketten schließen ihr Türen vereinzelt bereits früher.

Supermarkt und Discounter: Spätestens um 14 Uhr ist (Laden-)Schluss in Heilbronn

In den meisten Filialen der großen Supermarktketten Rewe und Edeka kann man am Dienstag maximal bis 14 Uhr einkaufen gehen, vielerorts ist jedoch bereits um 13.30 Uhr Ladenschluss. Diese Zeiten gelten auch für die Kaufland-Standorte in Heilbronn und Neckarsulm. Einkaufen kann man dort von 7 bis 13.30 Uhr, die Filiale in der Stuttgarter Straße in Heilbronn hat noch eine halbe Stunde länger offen. Die Standorte der Discounter Lidl und Aldi öffnen am Dienstag um 7 Uhr und schließen um 13.30 Uhr.

Bei wem es absehbar Mittagszeit wird, bis er seine letzten Besorgungen machen kann, der sollte sich – um allzu großen Stress zu vermeiden – sicherheitshalber online kurz beim Geschäft seiner Wahl informieren, wann dort die Tore geschlossen werden. Die Google-Suche nach Orten bietet hierfür eigens den Filter „Jetzt geöffnet“ unterhalb des Eingabefelds. 

Einkaufen nach Ladenschluss an Heiligabend: Tankstellen oder Automaten als Alternative

Und wenn selbst der allerletzte Drücker nicht reichen sollte, kann man sein Glück an Bahnhöfen versuchen, an denen man sich mit Reisebedarf eindecken kann, oder an Tankstellen mit Verkaufsbereich. Hier ist an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen teilweise bis 17 Uhr oder länger offen.

Immer geöffnet haben die Automaten, an denen auch in der Region viele landwirtschaftliche Erzeuger inzwischen ihre Produkte verkaufen.
Immer geöffnet haben die Automaten, an denen auch in der Region viele landwirtschaftliche Erzeuger inzwischen ihre Produkte verkaufen.  Foto: dpa/Pia Bayer

Noch ein Tipp, wenn zu Unzeiten noch ein bestimmtes Lebensmittel fehlt: Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe haben inzwischen Automaten aufgestellt, an denen sie ihre Erzeugnisse wie Milch, Eier, Kartoffeln, Käse oder sogar Eis rund um die Uhr verfügbar machen. 

Ladenöffnungen an Weihnachten: Gesetz lässt Ausnahmen für besondere Warengruppen zu

Das in Baden-Württemberg seit 2007 geltende „Gesetz über die Ladenöffnung“ (LadÖG) schreibt zwar vor, dass Geschäfte an Feiertagen geschlossen bleiben müssen, räumt aber Ausnahmen etwa für Bäckereien ein. Auch hier gelten für den 24. Dezember besondere Regeln: So genannte „besondere Warengruppen“ – unter anderem Milch, Blumen und Zeitschriften, aber auch Konditor- und frische Backwaren – dürfen demnach auch an Sonn- und Feiertagen verkauft werden. Welche Bäckereien geöffnet haben, haben wir hier zusammengefasst.

Fällt der Heiligabend wie in diesem Jahr auf einen Werktag, so dürfen die entsprechenden Geschäfte auch hier bis 14 Uhr öffnen. Am ersten Weihnachtsfeiertag müssen sie geschlossen bleiben, am zweiten sind Verkaufszeiten von maximal drei Stunden erlaubt.  Im Gesetz ist festgehalten, dass dabei in Baden-Württemberg „die Zeit des Hauptgottesdienstes“ beachtet werden muss.

Generell gilt aber: Dass Geschäfte öffnen dürfen, bedeutet nicht zwingend, dass sie auch geöffnet haben. Schließlich wird die Zeit rund um Weihnachten und Neujahr oft für einen Betriebsurlaub genutzt. Gesonderte Öffnungszeiten an Feiertagen müssen laut Gesetz „gut sichtbar“ für die Kunden kenntlich gemacht werden, meist über Aushänge an der Eingangstür.

Sonn- und Feiertage: Regelungen sollen das Verkaufspersonal schützen 

Seit der Gesetzesnovelle 2007 können in Baden-Württemberg die Inhaber ihre Ladenöffnungszeiten an Werktagen eigenverantwortlich festlegen. „Damit erhält der Einzelhandel die Möglichkeit, auch vor Ort auf die geänderten Wettbewerbsbedingungen und regional unterschiedlichen Konsumgewohnheiten zu reagieren“, teilt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit.

Als „Gegengewicht“ dazu diene der umfassende Schutz der Sonn- und Feiertage. „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und der Religionsausübung unter den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Grundgesetzes gestellt“, heißt es aus Stuttgart weiter. Besonders geschützt seien „alle Feiertage im Dezember, alle Adventssonntage sowie der Pfingst- und Ostersonntag“, an denen Verkaufsstellen nicht öffnen dürfen. Das solle auch besonders dem Ruhebedürfnis des Verkaufspersonals Rechnung tragen.




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