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Musikhaus Heilbronn verlässt Böckingen nach knapp 30 Jahren

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Das Musikhaus Heilbronn muss seinen Sitz in Böckingen nach einer Kündigung verlassen. Die Standortsuche in Heilbronn scheitert an behördlichen Richtlinien. Wie es jetzt weitergeht.


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Knapp 30 Jahre war das Musikhaus Heilbronn in Böckingen beheimatet. Die Neckargartacher Straße 94 war seit 1997 die zentrale Anlaufstelle für den Instrumentenkauf, die -leihe und -reparatur. Zum Musikhaus gehört außerdem die größte private Musikschule der Stadt, in der von Akkordeon bis Violine eine Vielzahl von Instrumentenausbildungen angeboten werden.

Drei Firmen bilden Musikhaus Heilbronn – jetzt kommt es zur Aufteilung

Was die meisten Kunden vermutlich gar nicht wussten: Hinter dem Namen Musikhaus Heilbronn verbargen sich eigentlich drei einzelne Firmen. Die Tastensparte von Joachim Schmidt und seiner Frau Heike, die Bläserabteilung seines Bruders Hans Martin Schmidt sowie die Streich- und Zupfinstrumente samt der Musikschule von Jürgen Reinhardt und Gerald Martin. Im Jahr 1997 bot sich die Gelegenheit, die einzelnen Bereiche in Böckingen zusammenzuführen. „Diese zentrale Anlaufstelle war für unsere Kunden natürlich optimal,“ sagt Reinhardt.

Diese luxuriöse Situation endet jetzt jedoch. Das Musikhaus Heilbronn löst sich wieder in seine Bestandteile auf. Die Abteilung Tasteninstrumente hat am 18. März ihre neuen Räumlichkeiten in der Abtsäckerstraße 19 im Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen eröffnet. Die übrigen Sparten ziehen bis Ende Mai nach Nordheim. „Wir wären sehr gerne zusammengeblieben, aber leider hat sich das trotz aller Bemühungen nicht bewerkstelligen lassen“, betont Joachim Schmidt. 

Eigenbedarfskündigung für Musikhaus Heilbronn in Böckingen: Umzug unausweichlich 

Fast drei Jahrzehnte funktionierte das zentrale Musikhaus-Konzept reibungslos. Bis die private Berufsakademie USS als Eigentümer des Gebäudes Eigenbedarf zum 30. Juni 2026 anmeldete. „Wir wurden darüber rechtzeitig informiert“, stellt Heike Schmidt klar.

Damit begann die schwierige Suche nach einem neuen Standort. Ziel war es, weiterhin die gesamte Angebotspalette an einem Ort bündeln zu können. „Wir brauchten eine gewisse Ladengröße und zahlreiche Parkplätze, da viele Instrumente unhandlich und schwer sind und daher nicht über weite Strecken getragen werden können“, erklärt Joachim Schmidt. 

Bebauungsplan verhindert Happy End für Musikhaus Heilbronn

Überraschend schnell war der perfekte Standort in der Heilbronner Karl-Wüst-Straße gefunden. „Mit dem dortigen Vermieter waren wir uns bereits einig“, bestätigt Reinhardt. Nahe dem Happy End kam den Musikhaus-Betreibern jedoch der städtische Bebauungsplan 09B/9 in die Quere. Der schließt Einzelhandel an der geplanten Adresse aus.  

Hans Martin Schmidt wandte sich daraufhin ans Rathaus bis hinauf zum obersten Dienstherrn. Sein Wunsch: Eine Änderung des Bebauungsplans oder eine Ausnahme von der 20 Jahre alten Regelung. Oberbürgermeister Harry Mergel antwortete Schmidt persönlich – allerdings abschlägig. Neben dem Bebauungsplan stünde auch das Märkte- und Zentrenkonzept des übergeordneten Regionalplans einer Ansiedlung des Musikhauses an dieser Stelle entgegen. 

Dies sieht vor, dass der Einzelhandel in zentralen Lagen wie der Innenstadt konzentriert wird, um ein „Ausbluten in Randlagen“ zu verhindern und gleichzeitig Gewerbe- und Industriestandorte vor einem „Verdrängungseffekt durch Einzelhandelsbetriebe“ zu schützen“, wie die Stadt auf Stimme-Anfrage ausführte. Diese Festlegung verhindere, dass die Stadt den Bebauungsplan ändern könne, da hier höheres Recht dagegen stehe. 

Umzug ins Industriegebiet gescheitert: Musikhaus Heilbronn braucht Alternativplan

Hans Martin Schmidt erfuhr vom OB, dass allenfalls südlich des Industriegebiets - also praktisch ab der anderen Seite der Karl-Wüst-Straße - eventuell eine Ansiedlung des Musikhauses möglich sei. Dort sind laut Auskunft der Stadt „nicht zentrenrelevante Einzelhandelssortimente“ zulässig. Darunter fallen aufgrund ihre hohen Flächenbedarfs Küchenstudios und Baumärkte. Und im Zweifelsfall eben auch „Musikaliensortimente“, wie sie das Musikhaus Heilbronn offeriert.

Mergel machte aber gegenüber Hans Martin Schmidt deutlich, dass hierfür die enge Abstimmung mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken erforderlich sei, eventuell auch die Vorlage eines Einzelhandelsgutachten. Drei unterschiedliche Ansprechpartner in drei unterschiedlichen Ämtern stünden aber für Rückfragen zur Verfügung. 

Tatsächlich versuchten die Musikhaus-Betreiber diesen nicht nur bürokratisch klingenden Weg zu beschreiten. Als sich allerdings zeigte, dass die Verwaltung eher zäh in die Gänge kam und das  Auszugsdatum näher rückte, brauchte es einen Alternativplan. Im Landkreis fanden sich vergleichsweise schnell und unbürokratisch Räumlichkeiten. Allerdings eben nicht für alle Sparten des Musikhauses an einer Stelle. „Wir haben jetzt eine Lösung gefunden“, sagt Joachim Schmidt, der ebenso wie seine Geschäftspartner gegenüber der Stadt nicht nachkarten möchte.

Stadt bedauert Verlust des Musikhauses Heilbronn und spricht von Härtefall

Die hätte das Musikhaus „sehr gerne in Heilbronn gehalten“, wie sie gegenüber der Stimme bekundete. Das Märkte-und Zentrenkonzept könne eben - wie in diesem Fall - „zu Härten führen“. Es sei aber keine Option gewesen, „eine rechtswidrige Befreiung zu erteilen, die gegen höherrangiges Recht verstoßen“ hätte, „weil dies einen Präzedenzfall darstellen würde, auf den sich andere beziehen könnten“.   

Gleichzeitig räumt die Stadt allerdings ein, dass im nördlichen Industriegebiet doch eine Ausnahme vom Einzelhandelsverbot existiert. Nämlich für „autoaffine Betriebe wie Kfz-Handel und Tankstellen“. In der Nähe des des Musikhauses in der Karl-Wüst-Straße wären der Autoteilehändler Barho und eine Shell-Tankstelle gewesen. Stoßdämpfer- und Spritverkauf sind also erlaubt, Saxofone dürfen hingegen nicht veräußert werden.   

Noch keine Lösung haben die Musikhaus-Betreiber für die Musikschule gefunden, die weiterhin in Heilbronn und in der Nähe des bisherigen Standorts in Böckingen bleiben soll. Hier bereitet aktuell das Thema Schallschutz das größte Problem. Womöglich könnte der nächste behördliche Härtefall bevorstehen. 




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