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Laubbläser-Verbot in Zürich: Könnte das auch in Heilbronn kommen?

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Laubbläser sorgen regelmäßig für Diskussionen. In Zürich wurde der Einsatz benzinbetriebener Geräte inzwischen verboten. Ist das auch in Heilbronn ein Thema?


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Der Herbst bringt seit einigen Jahren ein umstrittenes Thema mit sich: den Einsatz von Laubbläsern. Wenn das Betriebsamt an kalten, herbstlichen Tagen mit seiner Säuberungsmannschaft ausrückt, um Gehwege und Plätze vom herabgefallenen Laub zu befreien, erntet die gut gemeinte Arbeit zunehmend Kritik.

Nach Laubbläser-Verbot in Zürich: Wird auch Heilbronn die benzinbetriebenen Geräte stoppen?

In Zürich wurde der Einsatz von Laubbläsern zuletzt sogar per Volksentscheid vollständig verboten – 62 Prozent der Abstimmenden sprachen sich dagegen aus. Zu laut, zu schädlich für Tiere und die menschliche Gesundheit, so die Begründung gegen die benzinbetriebenen Geräte. Seither dürfen in der Schweizer Großstadt nur noch elektrisch betriebene Modelle und auch nur zwischen Oktober und Dezember eingesetzt werden. Ansonsten gilt: Verbot!

Das Betriebsamt Heilbronn mit einem seiner Reinigungsteams in Aktion. Mit dabei: Der umstrittene Laubbläser.
Das Betriebsamt Heilbronn mit einem seiner Reinigungsteams in Aktion. Mit dabei: Der umstrittene Laubbläser.  Foto: Berger, Mario

Wie sieht es in Heilbronn aus? Ist der Einsatz hier ebenfalls umstritten? „Zu Beschwerden kommt es regelmäßig“, sagt Niklas Köppel, Abteilungsleiter der Grünflächenunterhaltung beim Betriebsamt der Stadt Heilbronn. Häufiger Grund: Der Einsatz der Geräte erfolgt aus Sicht mancher Bürger zu früh im Jahr. Gleichzeitig gehen Beschwerden ein, wenn das Laub wegen langer Straßenzüge, großer Flächen oder hoher Mengen nicht zügig entfernt wird, berichtet Köppel.

Heilbronn hält an Laubbläsern fest – trotz wachsender Kritik und Vorbild Zürich

Derzeit verfügt das Betriebsamt über 120 benzinbetriebene und 25 elektrisch betriebene Laubbläser. Eingesetzt werden sie regulär zwischen 7 und 16 Uhr. In Wohngebieten beginnt der Einsatz nach Möglichkeit erst gegen Ende dieses Zeitfensters – „was allerdings nicht immer umsetzbar ist“, so Köppel. Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist der Betrieb lärmintensiver Geräte an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr grundsätzlich untersagt.

Eine Einschränkung der benzinbetriebenen Geräte ist laut Köppel in Heilbronn aktuell nicht geplant. Aus ökologischer Sicht wäre eine Reduzierung zwar wünschenswert und sinnvoll, aber „aus Personal- und Zeitgründen nicht realisierbar“, erklärt er. Eine vollständige Umstellung auf Elektrogeräte sei ebenfalls problematisch: „Bei größeren Laubmengen oder nassem Laub reicht die Leistung der Akkugeräte oft nicht aus.“ Wo möglich, kommen sie jedoch zum Einsatz – etwa bei kleineren Reinigungsarbeiten wie Zigarettenkippen, Staub oder einzelnen Blättern.

Laubbläser des Heilbronner Betriebsamtes: Benzinbetriebene Geräte bleiben Teil der Ausstattung

„Wir beobachten die Entwicklungen am Markt“, so Köppel mit Blick auf neue, leistungsfähigere Modelle. Bis dahin bleiben benzinbetriebene Varianten Teil der Ausstattung. Dabei werde auf „geringe Lärmemission und einen möglichst geringen Schadstoffausstoß“ geachtet – zum Beispiel durch den Einsatz von Alkylatbenzin, das deutlich schadstoffärmer ist.

Grundsätzlich gilt beim Betriebsamt Heilbronn: Das Entfernen von Laub in Grünflächen wird auf das notwendige Maß beschränkt. Wo es aus Verkehrssicherungssicht vertretbar und für die Vegetation unproblematisch ist, bleibt das Laub – ganz oder in Teilen – auf den Flächen liegen.




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