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Pläne vom Gemeinderat

Bis zu 1200 Euro Zuschuss: Stadt Heilbronn will Anschaffung von Lastenrädern fördern

  
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Die Stadt Heilbronn will Bürgern, die sich ein Lastenfahrrad kaufen, mit bis zu 1200 Euro unterstützen. Der Gemeinderat beschließt am Montag über die Pläne. In anderen Städten sind solche Programme gefragt.


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Viele Wegstrecken innerhalb der Stadt würden für den Einkauf zurückgelegt, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat. „Lastenräder bieten eine gute Alternative und Ergänzung“. Deshalb will die Stadt Heilbronn die Bürger bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern unterstützen. 

Stadt Heilbronn plant Lastenrad-Zuschüsse: das gilt bei der Neuanschaffung

Vorgesehen ist ein Zuschuss von 30 Prozent des Kaufpreises, maximal jedoch 1200 Euro für ein E-Lastenrad, 800 Euro für ein muskelbetriebenes Lastenrad und 150 Euro für einen Fahrrad-Lastenanhänger. Ein Lastenrad mit Elektromotor kostet laut Verwaltung bis zu 8000 Euro.

Ein Lastenrad, hier an einer Station in Künzelsau: Heilbronn will Bürger bei der Anschaffung finanziell unterstützen.
Ein Lastenrad, hier an einer Station in Künzelsau: Heilbronn will Bürger bei der Anschaffung finanziell unterstützen.  Foto: Stadtverwaltung Künzelsau

Viele Städte haben solche Förderprogramme aufgelegt. In Stuttgart gibt es den Zuschuss seit 2018. Seither gab es 1920 Anträge, von denen mit 1820 der überwiegende Teil bewilligt wurden. In der Landeshauptstadt können Familien den Zuschuss beantragen, der sozial gestaffelt ist. So wurden bislang mehr als 2,3 Millionen Euro dafür ausgegeben. 

Heilbronn will Lastenräder fördern: Budget ist gedeckelt 

In Heilbronn sind für 2025 und 2026 insgesamt 100.000 Euro für das Programm vorgesehen. Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, die das Rad mindestens 40 Monate lang nutzen. Diskussionen gab es in Stuttgart über die Frage, was passiert, wenn Geförderte die Stadt verlassen.

„Sollten sie vor Ablauf der drei Jahre aus Stuttgart wegziehen, ist die erhaltene Förderung anteilig zurückzuzahlen“, heißt es dazu aus dem Stuttgarter Rathaus. Von einer solchen Klausel steht in Heilbronn nichts in der Ratsvorlage.  




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