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In Heilbronner Bar: Angeklagter zertrümmert Bierflasche auf Kopf eines Gastes

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Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sowie der Beihilfe stehen zwei Angeklagte seit Mittwoch vor dem Heilbronner Landgericht. Erinnern können sich die beiden mutmaßlichen Täter angeblich nur noch schemenhaft.


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Reichlich Alkohol soll angeblich im Spiel gewesen sein, als die beiden Angeklagten S. und A. am 27. Mai 2025 einem Mann in einer Gaststätte am Bahnhof in Heilbronn mutmaßlich das Smartphone gestohlen haben und S. ihm eine Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen haben soll. 30 bis 40 Bier gemischt mit Whiskey will A. in der Nacht zuvor getrunken haben. Der Hauptangeklagte sprach von 20 Bierflaschen. 

Die Aufnahme der Überwachungskamera in der Bar vermitteln zum Prozessauftakt vor dem Heilbronner Landgericht ein anderes Bild. Kein Schwanken der Angeklagten ist darauf zu sehen, kein Lallen beim Sprechen zu hören.

Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung stehen zwei Angeklagte vor Gericht.
Wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung stehen zwei Angeklagte vor Gericht.  Foto: Kunz, Christiana

Landgericht Heilbronn: Angeklagter setzt nach Schlag mit der Flasche zweimal mit den Fäusten nach

Stattdessen zeigt der Filmausschnitt den Marokkaner S., wie er gegen 10.45 Uhr seine Bierflasche gezielt auf den Kopf des Opfers schlägt, so dass diese mit einem klirrendem Schlaggeräusch über dem linken Ohr zerbricht. Dem zurücktaumelnden Geschädigten setzt er anschließend mit zwei Faustschlägen nach, bevor die Angeklagten die Bar verlassen und mutmaßlich Richtung Bahnhof flüchten.

Staatsanwältin Cartrin Waldhier wirft dem Hauptangeklagten S. unter anderem schweren räuberischen Diebstahl und gefährliche Körperverletzung vor. Dem Angeklagten A. beschuldigt die Staatsanwältin der Beihilfe. Der Marokkaner S. und der Algerier A., die beide in einem Brackenheimer Flüchtlingsheim untergebracht waren, wollten sich in der Verhandlung nur noch schemenhaft an das Geschehen erinnern können. Während S. den Schlag mit der Bierflasche einräumte, bestritten beide, das Smartphone gestohlen zu haben.

Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde im Bereich des linken Ohrs, eine Schädelprellung und Schmerzen im Kopfbereich. Auf dem Video fragt er immer wieder nach seinem Handy, auf dem er zuvor Bilder gezeigt und das er auf den Tisch gelegt hatte. Nachdem die Bedienung der Gaststätte den Notruf abgesetzt hatte, leitete die Polizei eine Fahndung ein, die nach einer Stunde erfolglos abgebrochen wurde.

Staatanwältin: Mit Cuttermesser auf dem Marktplatz Richtung Hals gestochen

Der Angeklagte S. muss sich in dem Prozess vor der 13. Großen Strafkammer noch wegen weiterer Vorwürfe verantworten. So soll er laut Catrin Waldhier am 12. Februar 2025 kurz nach Mitternacht in einer Grillstube in der Heilbronner Kaiserstraße eine Glasflasche zerschlagen und damit einem Geschädigten gedroht haben. Der habe zuvor zwei Kundinnen vor dem Angeklagten gewarnt. Eine Bedrohung räumte der Beschuldigte ein. Allerdings sei keine Flasche im Spiel gewesen, sagte S. in der Verhandlung.

Darüber hinaus soll der 31 Jahre alte Marokkaner am 30. April auf dem Heilbronner Marktplatz einen afghanischen Staatsbürger beleidigt und in der anschließenden Auseinandersetzung mit einem Cuttermesser mit ausgefahrener Klinge in Richtung Hals des Geschädigten gestochen haben. Der Afghane habe noch ausweichen können. Im anschließenden Gerangel blieben beide unverletzt.

Polizei findet mutmaßliche Tatwaffe in einem Blumenkübel

In der Verhandlung räumte S. eine Auseinandersetzung ein. Er habe Marihuana kaufen wollen, aber dafür nicht bezahlen können. Darauf habe es Streit gegeben. Der Angeklagte bestritt allerdings, ein Cuttermesser gehabt zu haben. Polizeibeamte der herbeigeilten Streife fanden ein solches Messer in einem Blumenkübel etwa 1,5 Meter vom Angeklagten entfernt.

Bevor die Verhandlung am Mittwoch stattfinden konnte, musste die Kammer erst einmal einen Haftbefehl gegen den 39 Jahre alten Angeklagten A. aus Algerien eröffnen. Der Beschuldigte war bis zum Vortag des Prozesses auf freiem Fuß. Ob er deshalb vor Gericht erscheinen würde, wäre unklar gewesen, so der Vorsitzende Richter Lutz Hils. Jetzt sitzt er wie der Hauptangeklagte S. in Untersuchungshaft.


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