Brutaler Angriff wegen Familienehre in Heilbronn? Mutter beschreibt Todesangst
Wegen der Familienehre sollen sieben junge Männer im September 2024 versucht haben, in eine Heilbronner Wohnung einzudringen. Laut Staatsanwaltschaft wollten sie Vater und Sohn töten. Die Eltern schilderten nun vor Gericht ihre Todesangst.
„Während ich erzähle, erlebe ich wieder diese Angst“, sagte die 47 Jahre alte Mutter der Familie Erg. am fünften Prozesstag vor der zweiten Großen Jugendkammer des Heilbronner Landgerichts. Am 9. September 2024 haben offenbar mehrere maskierte und mutmaßlich mit Stöcken, Messer und Reizgas bewaffnete Männer kurz nach 21 Uhr zunächst an der Haustüre der Familie Erg. geklingelt, um dann die Treppen im Flur hinaufzurennen und zu versuchen die Wohnungstüre einzuschlagen. „Wie die Mafia“, sagte die Zeugin. „Alle maskiert. Die Türe stand nicht still. Ich habe gespürt, dass sie uns töten wollen.“
30 bis 40 Zentimeter will der Vater die Wohnungstüre geöffnet haben, obwohl sein Sohn ihn gebeten habe, das nicht zu tun. „Ich habe so etwas noch nie erlebt. Woher sollte ich wissen, dass sie gekommen sind, um uns zu töten“, sagte der Vater im Zeugenstand.
Staatsanwalt Michael Koch beschuldigt die sieben Angeklagten unter anderem des gemeinschaftlichen versuchten Mordes. Das Motiv sei die Familienehre. Der Anlass: Der damals 18-jährige Sohn der Familie Erg. hat offenbar Stunden vor dem Angriff einen Spaziergang mit der Schwester des Hauptangeklagte E. gemacht.
Angriff in Heilbronn: Täter sprühen offenbar Reizgas durch Spalt der Wohnungstüre
Wenige Augenblicke nachdem der Vater die Türe einen Spalt geöffnet habe, hätten die Angeklagten Reizgas in die Wohnung gesprüht und versucht einzudringen. Nur mit Mühe und mit vereinten Kräften sei es der Familie gelungen, die Türe geschlossen zu halten, so der Vater.
„Sie traten und schlugen von außen. Wir kämpften mit der Tür“, sagte der 48-Jährige. „Wenn sie reinkommen, verletzen sie uns mit dem Messer oder bringen die Kinder um“, so der Familienvater.

Mutter vor Zeugenstand im Landgericht Heilbronn: „Wir schrien um Hilfe“
Während die Angreifer mutmaßlich von draußen gegen die Türe schlugen, soll einer von ihnen gerufen haben, der Sohn der Familie solle rauskommen. Er werde ihn und seinen Vater umbringen und seine Mutter ficken. Der Druck auf die Türe war offenbar so stark, dass das Holz an mehreren Stellen platzte und Scharniere kaputt gingen. „Wir schrien um Hilfe und halfen uns gegenseitig“, erinnerte sich die Mutter im Zeugenstand.
Wegen des Reizgases hätten sie kaum atmen können, so die Mutter weiter. Die jüngere Tochter habe sich zwischenzeitlich übergeben. „Wir konnten nicht von der Türe weg“, sagte die Zeugin. Der Vater habe schließlich gerufen, man solle die Polizei holen. Außerdem habe er nach einem Messer verlangt.
Prozess in Heilbronn: Tochter der mutmaßlichen Opferfamilie verletzt sich an Glasscherben
Als die Angeklagten offenbar wieder abgezogen sind, sollen sie noch das Fenster des Schlafzimmers eingeschlagen haben. Die Eltern hätten in diesem Moment befürchtet, dass die maskierten Männer von hinten in die Wohnung eindringen wollten. Die ältere Tochter habe daraufhin die Rollläden heruntergezogen und sich dabei an den Glasscherben am Fuß verletzt.
Ein paar Minuten vor dem Angriff auf die Wohnung ist der Sohn der Familie Erg. nachhause gekommen. Mit geschwollener Nase, einem geschwollenem Auge und Flecken im Gesicht, wie sich die Mutter erinnerte. Denn nur wenige Stunden zuvor ist er offenbar vom Hauptangeklagten E. beim Heilbronner Silcherplatz verprügelt und genötigt worden. Unter anderem soll er ihn gezwungen haben, auf die Knie zu gehen und für eine Videoaufnahme zu sagen, es täte ihm leid. Er sei der größte Hurensohn, der je auf die Welt gekommen ist.
Den Grund dafür lieferte offenbar der Angeklagte T., der den Sohn der Familie Erg. mit der Schwester von E. beim Spazierengehen beobachtet, anschließend E. darüber informiert und das mutmaßliche Opfer auf den Silcherplatz gefahren hat.
Angeklagter schildert in Heilbronn Taten auf Audio-Datei eines Abhörgerätes
Angaben zur Sache haben die Beschuldigten bisher noch nicht gemacht. In einem Telefonat, das T. am Tag nach den mutmaßlichen Taten mit einem offensichtlich unbeteiligten Mann führte, schildert der Angeklagte sowohl den Übergriff auf dem Silcherplatz als auch den Angriff auf die Wohnung. Das geht aus einer Audio-Aufnahme eines Abhörgerätes hervor, dass offenbar wegen eines anderen Verfahrens im Fahrzeuginneren angebracht worden war.
Die Rechtsanwälte aller sieben Angeklagten legten am Mittwoch nach dem Vorspielen der Audiodatei Widerspruch gegen deren Verwertung ein. Die Richter müssen deshalb jetzt prüfen, ob das abgehörte Gespräch juristisch verwertbar ist. Verwertbar und damit relevant für die Urteilsfindung ist es dann, wenn die Anordnung der Abhörmaßnahme ordnungsgemäß und damit richterlich erfolgt ist.
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