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Kontrollen wegen Schwarzarbeit auch in Heilbronner Betrieben 

  
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Der Zoll hat am Montag mehrere Betriebe auf Schwarzarbeit überprüft, unter anderem in Heilbronn und dem Landkreis. Dabei sind verschiedene Verstöße aufgefallen. 


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Im gesamten Bundesgebiet fanden am Montag (17. November) verdachtsunabhängige Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) statt. Das Hauptzollamt Heilbronn hat Kontrollen in elf Betrieben wegen Schwarzarbeit durchgeführt – unter anderem in Heilbronn und vier Gemeinden im Landkreis.

Überprüft worden sind dabei Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. 14 FKS-Beschäftigte waren dafür von beiden Standorten in Heilbronn und Tauberbischofsheim im Einsatz.  

Prüfung wegen Schwarzarbeit unter anderem in Heilbronn und dem Landkreis

Kontrolliert wurden neben Betrieben in Heilbronn und dem Landkreis auch in Crailsheim und Tauberbischofsheim. Bei dieser Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft.

Darüber hinaus standen auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns im Fokus des Prüfgeschehens. Die Zöllner befragten insgesamt 19 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten vier Arbeitgeberprüfungen durch.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in zwei Fällen erste Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße und in sechs Fällen besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Prüfungen der Finanzkontrolle sollen auch über Mindestlohn aufklären

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der letzten und noch weiter folgenden Mindestlohnerhöhungen. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.

Der Mindestlohn in Deutschland soll innerhalb der nächsten zwei Jahre ansteigen. Ab 1. Januar 2026 soll er 13,90 Euro hoch sein, ab dem 1. Januar 2027 soll er 14,60 Euro betragen.


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