Leinenpflicht für Hunde ab April – Karte zeigt Schutzgebiete im Wald
In den Wäldern um die Stadt Heilbronn müssen Hunde ab April wieder an die Leine. Gegen Besitzer, die dagegen verstoßen, wird ein Zwangsgeld verhängt.
Der Frühling ist da und mit ihm erwacht auch die Natur zum Leben. Wer mit seinem Hund bei dem milden Wetter einen Ausflug plant, sollte jedoch etwas beachten: Ab dem 1. April gilt in bestimmten Gebieten eine Leinenpflicht für Hunde – zum Schutz der Wildtiere in den Wäldern von Heilbronn.
Leinenpflicht gilt ab April in Heilbronn – in diesen Waldgebieten
Die Stadt Heilbronn erhebt die Regel demnach für die allgemeine Schon-, Brut- und Aufzuchtzeit zwischen dem 1. April und 15. Juli. Eine Karte macht die Gebiete deutlich, in denen Besitzer ihre Hunde in dem Zeitraum anleinen müssen.

Betroffen sind demnach die Wälder und Waldgebiete:
- im Heilbronner Osten zwischen dem Schweinsberg und dem Galgenberg – inklusive Waldheide
- rund um den Wartberg
- zwischen Bad Rappenau und Massenbachhausen
- bei Biberach
- zwischen Neckargartach, Frankenbach und Kirchhausen
Hundehalter, die ihre Vierbeiner in den Gebieten freilaufen lassen, müssen mit einem Zwangsgeld rechnen. Für Ersttäter werden 100 Euro fällig – Wiederholungstäter müssen 200 Euro zahlen.
Hunde müssen im Heilbronner Stadtwald an die Leine – zum Schutz der Wildtiere
Hintergrund für die Leinenpflicht ist auch die steigende Zahl der Vorfälle in den vergangenen Jahren, bei denen frei laufende Hunde Wildtiere hetzen und mitunter sogar töteten. "Zudem kam es durch beunruhigtes Wild zu Wildunfällen", heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Besonders gefährdet durch frei laufende Hunde sind Rehe, Rehkitze, Hasen, Fasane und Rebhühner. Immer wieder hätten Jäger tote Tiere im Stadtkreis gefunden – besonders im Zeitraum von April bis Juli. In dieser Zeit haben sehr viele Wildtiere Junge – die Natur werde "sozusagen zur Kinderstube der Wildtiere".
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare