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Vorgehen wirft Fragen auf

Instagram-Seite "Heilbronner.Spotted" im Fokus – Anwalt: "Das ist sehr bedenklich"

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Über 38.000 Nutzer folgen der Instagram-Seite "Heilbronner.Spotted". Täglich werden Gesuche öffentlich geteilt, die bis zu vollständigen Kennzeichen reichen. Ist das rechtens? Der Betreiber hüllt sich in Schweigen, zwei Anwälte sind sich dagegen einig.


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Längst ist unter Heilbronns Instagram-Community bekannt: Wer Alltagstipps braucht, geht nicht raus, sondern fragt "Heilbronner.Spotted". Über 38.000 Nutzer folgen der Seite, täglich werden unzählige Gesuche öffentlich geteilt. Manche davon werfen Fragen auf: Bei "Heilbronner.Spotted" werden auch Kennzeichen unverpixelt geteilt, Männer suchen anonym fremde Frauen und umgekehrt, und es werden werbliche Inhalte ausgespielt. Geht alles mit rechten Dingen zu? Und wie steht es um den Datenschutz? 

Stimme.de hat den Betreiber, der sich selbst nur "Spotti" nennt, kontaktiert und ihm einen umfangreichen Fragenkatalog zur Seite selbst und zum Thema Datenschutz geschickt. Der Betreiber hatte zunächst ausführlich geantwortet, die Mail allerdings später wieder zurückgezogen, mit der Bitte, die Antworten nicht zu veröffentlichen. Somit kann aus diesen nicht zitiert werden. Stimme.de hat außerdem mit Medienrechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Legal und mit Kai Schützle, Heilbronner Fachanwalt für IT-Recht, gesprochen. Beide sind sich einig: Ganz sauber ist das alles wohl nicht.

"Heilbronner.Spotted": So funktioniert die Instagram-Seite

"Spotted"-Seiten sind ein Phänomen, das existiert, seitdem es soziale Medien gibt. Sie funktionieren wie Gesuche an Pinnwänden, nur digital. Ihre Anfrage stellen die Nutzer direkt an die Seite und diese veröffentlicht das Anliegen. Anschließend können sich Nutzer darauf über die Seite melden. Wo es das beste Wimpernstudio Heilbronns gibt, wer Pizza lieber mit oder ohne Knoblauch mag und wo Blitzer stehen, klärt so nicht etwa mehr ein Zwiegespräch unter Bekannten, sondern die anonyme Masse bei "Heilbronner.Spotted".

Fragwürdig wird es, wenn Personen über "Spotted" andere Menschen nach einer flüchtigen Begegnung finden und kennenlernen möchten. Sie wenden sich an die Seite, beschreiben die Person detailliert und teils mit vollständigem Kennzeichen. Und die "Spotted"-Betreiber? Sie veröffentlichen das vor zehntausenden Nutzern. Teils über Wochen bleiben die Gesuche öffentlich stehen, wie ein Blick auf die Seite (Stand Sonntag, 3. November) zeigt. Ob der Gesuchte damit immer einverstanden ist und überhaupt "gefunden" werden möchte, bietet Anlass für Zweifel: Er weiß in vielen Fällen wohl nichts davon. 

Rechtsanwalt Christian Solmecke über "Heilbronner.Spotted": "Datenschutzrechtlich sehr bedenklich"

Wie verantwortungsbewusst die Betreiber von "Heilbronner.Spotted", die in diesem Austausch quasi als Mittelsmänner fungieren, im Bezug auf den Datenschutz umgehen, darf Stimme.de nicht zitieren. Zwei Anwälte ordnen die Lage grundsätzlich ein. Ihr Ergebnis: ziemlich eindeutig.

"In zahlreichen Fällen werden Inhalte auf Spotted-Seiten nicht datenschutzkonform sein", erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS Legal auf Stimme-Anfrage. "Wenn Beschreibungen von Personen oder sogar Kennzeichen auf öffentlichen Instagram-Seiten veröffentlicht werden, um gesuchte Personen über diese Plattform finden zu können, ist das datenschutzrechtlich sehr bedenklich."

Christian Solmecke (50) hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer.
Christian Solmecke (50) hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Christian Solmecke vielfacher Buchautor und als Gründer der cloudbasierten Kanzleisoftware Legalvisio.de auch erfolgreicher LegalTech Unternehmer.  Foto: WBS Legal

Der deutschlandweit bekannte Anwalt nimmt Bezug auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Durch diese würden "alle Informationen geschützt, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen". Solmecke macht klar: "Autokennzeichen beispielsweise stellen ein solches personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO dar, da es Aufschluss über den Halter des Fahrzeugs gibt."

"Heilbronner.Spotted": Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung möglich

Bei Beschreibungen über das Aussehen, das geschätzte Alter oder die Kleidung müsse abgewogen werden, inwiefern die Beschreibungen einen Rückschluss auf eine konkrete Person ermöglichen. Aber: "Je konkreter die Beschreibungen in den Postings auf den sogenannten „Spotted“-Seiten sind, desto näher liegt die Annahme, dass es sich um schützenswerte personenbezogene Daten handelt."

Werden diese Informationen nun veröffentlicht, stelle das laut Solmecke eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO dar. "Diese bedarf grundsätzlich einer vorherigen Einwilligung der betroffenen Person oder einer anderen Rechtsgrundlage aus Artikel 6 DSGVO. Fehlt diese, stellt dies eine Verstoß gegen die DSGVO dar."

Heilbronner Anwalt Schützle: "Dann kann sich ein Betroffener wehren"

Der Heilbronner Anwalt Kai Schützle ist auf IT-Recht und Datenschutz spezialisiert und hat sich die Seite für Stimme.de genauer angesehen. Er geht ebenfalls davon aus, dass bei "Heilbronner.Spotted" die DSGVO gelten dürfte, da dort offenbar kommerzielle Interessen verfolgt würden. Einen Hinweis hierfür liefere laut Schützle unter anderem die Aufforderung der Seite: "DM für Kooperationen."

Tatsächlich zeigt ein Blick auf die Instagram-Seite: "Heilbronner.Spotted" wirbt regelmäßig für diverse Unternehmen. Aktuelles Beispiel, Stand Sonntag, 3. November: Eine Werbung von "Tabea Beauty" für eine Make-up-Artist-Schulung. Diese wurde am Samstag, 2. November, bei "Heilbronner.Spotted" publiziert.

Auf der öffentlich einsehbaren Instagram-Seite "Heilbronner.Spotted" werden täglich unzählige Gesuche geteilt. Das Bild ist am Sonntag, 3. November, um 11:45 Uhr entstanden.
Auf der öffentlich einsehbaren Instagram-Seite "Heilbronner.Spotted" werden täglich unzählige Gesuche geteilt. Das Bild ist am Sonntag, 3. November, um 11:45 Uhr entstanden.  Foto: Lutz, Vanessa

Weil nicht klar sei, wer die Seite "Heilbronner.Spotted" betreibt, weist Rechtsanwalt Schützle auf folgendes hin: "Wer digitale Dienste anbietet, muss neben einem Impressum auch eine Datenschutzerklärung abrufbar halten." Das gelte nicht nur für Webseiten, sondern auch für Social-Media-Kanäle. "Das ist ein Umstand, den viele bei Instagram, TikTok, YouTube und Co. vergessen." Entsprechende Verletzungen können, so Schützle, gemeldet werden. Dies werde "recht zügig" von den entsprechenden Anbietern bearbeitet.

Wenn Daten ungewollt veröffentlicht werden: So kann man sich wehren

Doch selbst wenn man davon ausgehe, dass die Gesuche nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze fallen, gebe es weitere Hilfe für Betroffene, so Schützle. Das deutsche Recht kenne die „Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“. Er sagt: "Wenn eine solche vorliegt, kann sich ein Betroffener dagegen wehren."

Dennoch: Grundsätzlich könne man gegen das Einstellen der Gesuche an sich wohl nur recht wenig machen, gibt Schützle zu. "Wenn aber jemand selbst von einem Gesuch betroffen ist oder sich betroffen fühlt und nicht möchte, dass Dritte dort weitere Angaben machen („Das ist doch der / die …“), sollte die Plattform zur Löschung aufgefordert werden."

Auch Anwalt Solmecke macht klar, dass ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch bestehe, sofern personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Er sagt außerdem: "Darüber hinaus kann ein Schadensersatzanspruch bestehen."




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