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Rüge für Gefängnisleitung
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Ex-Gefangene der JVA Heilbronn kritisieren Pauschalbestrafungen

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Ehemalige Insassen der JVA Heilbronn üben an einigen Punkten im Vollzug Kritik, beispielsweise an fehlenden Rentenbeiträgen während der Haftzeit trotz täglicher Arbeit.

Ein Bild eines Flures aus der JVA Heilbronn.
Foto: Archiv/Veigel
Ein Bild eines Flures aus der JVA Heilbronn. Foto: Archiv/Veigel  Foto: Berger\, Mario

Die Treffen im Kaffeehaus Hagen kommen bei den Ex-Häftlingen gut an. Manch einer nimmt sogar seine Frau mit. Es wird zusammen gegessen, getrunken und über alles gesprochen, was einem auf den Herzen liegt.

Aber auch kritische Töne fallen. So kritisieren die Ex-Häftlinge beim jüngsten Treffen mit der Bürgerinitiative Strafvollzug, dass man doppelt bestraft werde: Während seiner Zeit in Haft arbeite man, zahle aber nichts ins Rentensystem ein, so der Tenor der vier ehemaligen Inhaftierten, die anonym bleiben wollen.

Ex-Knackis rügen Pauschalstrafen: "Büchst einer aus, werden alle bestraft"

Außerdem verurteilen sie Pauschalstrafen aufgrund von Einzelfällen. Wenn es beispielsweise einen Ausbruch gibt, würden dafür alle büßen müssen, indem man Ausflüge kürzt oder ganz vom Programm nehme.

"Je mehr verboten wird, desto weniger passiert" - nach diesem Credo werde auch in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn gehandelt. Auch werde nicht genug für die Resozialisierung getan, beklagen die ehemaligen Inhaftieren. Nach einem jahrzehntelangen Aufenthalt im Gefängnis, finde man sich nicht mehr zurecht. "Von heute auf morgen wird man rausgeschmissen. Es wird immer mehr zum Verwahrvollzug."

JVA Heilbronn verweist auf Resozialisierungsauftrag

Stefanie Hörter, stellvertretende Leiterin der JVA Heilbronn betont, man handle nach dem gesetzlich vorgegebenen Resozialisierungsauftrag. Außerdem verweist sie auf die "zahlreichen Behandlungsangebote, wie zum Beispiel ein Opfer-Empathie-Training, ein Anti-Gewalt-Training und ein neuer Wohngruppenvollzug".

Hin und wieder gebe es jedoch ein gewisses Spannungsfeld zwischen der Sicherheit der Gesellschaft und der Behandlung des einzelnen Gefangenen. Daher müsse man sich jeden Einzelfall anschauen. "Diese notwendige und vielfach komplexe Abwägung rechtfertigt es nicht, den Strafvollzug in der JVA Heilbronn als Verwahrvollzug zu bezeichnen."

Alles rund ums Rentensystem ist Bundsache

Was das Rentensystem angeht, erklärt Stefanie Hörter, dass die Zuständigkeit für die Einführung einer entsprechenden Versicherungspflicht beim Bundesgesetzgeber liege.

Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, Gefangene in die Rentenversicherung einzubeziehen, gebe es nicht. Gefangene könnten jedoch freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.




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