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Vor Gericht keine Einsicht gezeigt 
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Helferin aus Heilbronner Flüchtlingscafé gestalkt: Mann muss ins Gefängnis

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Er lauerte ihr auf, folgte ihr beim Joggen und hinterließ Briefe – jetzt sitzt ein 47-jähriger Mann in Haft. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte eine Freiheitsstrafe.


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Das Amtsgericht Heilbronn hat am Dienstag, 25. März 2025, einen 47-jährigen Syrer wegen Nachstellung („Stalking“) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Darüber informiert der Pressesprecher des Amtsgerichts, Michael Reißer.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde der Mann festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Heilbronn überstellt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung eingelegt.

Urteil am Amtsgericht Heilbronn: Verurteilter Stalker hatte Frau in Flüchtlingscafé kennengelernt 

Der Verurteilte hatte im Dezember 2022 eine 29-jährige Frau in einem Heilbronner Flüchtlingscafé kennengelernt, in dem sie ehrenamtlich tätig war. Trotz wiederholter Ablehnung durch die Frau suchte er ab Januar 2023 immer wieder das Café auf, verfolgte sie auf ihren Joggingstrecken und tauchte mehrfach vor ihrer Wohnung auf.

Wie er sich die Adresse verschaffen konnte, sei nicht bekannt. Dabei hinterließ er Briefe, in denen er seine „Liebe“ bekundete. Die Geschädigte litt infolge der Nachstellungen unter Angstzuständen und Schlafstörungen und traute sich nicht mehr, das Haus alleine zu verlassen.

Ehrenamtliche Helferin aus Heilbronner Flüchtlingscafé gestalkt: Mann bereits wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt gewesen 

Selbst das laufende Ermittlungs- und Hauptverfahren hielten den Mann nicht von seinem Verhalten ab, und er kontaktierte die Frau erneut. In der Hauptverhandlung zeigte er keine Einsicht. Das Gericht sah aufgrund der Umstände keine positive Sozial- und Kriminalprognose und entschied sich für eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Strafschärfend wirkte sich aus, dass der Angeklagte vom Landgericht Heilbronn bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war und unter Führungsaufsicht stand.

Das Amtsgericht erließ nach der Urteilsverkündung einen Haftbefehl gegen den Mann, da Fluchtgefahr bestand.




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