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Strenge Parkzonen für E-Scooter: Einschränkungen sind eine Gratwanderung 

  
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Die Elektro-Leihroller in den Städten müssen reguliert werden, ohne das Geschäft völlig abzuwürgen, meint unser Autor.  

Parkplatz für Leih-E-Tretroller: Auch in Heilbronn sind jetzt Parkzonen ausgewiesen.
Parkplatz für Leih-E-Tretroller: Auch in Heilbronn sind jetzt Parkzonen ausgewiesen.  Foto: Christophe Gateau

Über den Beitrag der E-Scooter zur Verkehrswende kann man streiten. In der Regel werden die Roller nicht die Fahrt mit dem Auto ersetzen, sondern sie stehen in Konkurrenz zu Bus und Bahn.  Andererseits können sie durchaus für die letzte Meile taugen, um zur Haltestelle zu gelangen, und so eine sinnvolle Ergänzung im Mobilitätsmix sein. 

Die Einschätzung vieler Experten fällt mittlerweile gewogener aus, seit die Technik voranschreitet und die Scooter samt Batterie längst keine Wegwerfartikel mehr sind. Bleibt die Frage, wie sich die Städte positionieren. Paris hat die Notbremse gezogen und die Leih-Roller wieder aus dem Stadtbild verbannt. Deutsche Städte lavieren, versuchen einen Mittelweg zwischen Auflagen und Laissez-Faire zu finden - eine Gratwanderung. 

Wildparkende E-Scooter: Für Heilbronn keine Option

Es laufen zu lassen, ist keine Option. Zu lästig sind die Erfahrungen mit wild abgestellten Rollern, die zur Stolperfalle werden. Die Städte dürfen das Rad aber auch nicht überdrehen, damit das Konzept attraktiv bleibt. Die Parkzonen in Heilbronn sind für Roller-Mieter eine gehörige Einschränkung des Nutzens und der Flexibilität. Wichtig ist, dass es ausreichend Parkzonen gibt. Weitere Restriktionen würden das Geschäftsmodell wohl abwürgen. 

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