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Ärger um E-Scooter in Heilbronn und Neckarsulm: Regeln und Verbote im Überblick

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In Heilbronn und Neckarsulm sorgen die motorisierten Roller weiter für Ärger. Die Polizei registriert zunehmend Unfälle und weist auf Fehlverhalten hin, das auch für die Eltern teuer werden kann. 


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In Güglingen hat die Polizei einen 13-Jährigen auf einem zu schnellen E-Scooter gestoppt. Solche Meldungen sind keine Seltenheit. Im Stadt- und Landkreis Heilbronn bereitet die Entwicklung im Bereich der Elektroroller der Polizei Heilbronn weiterhin Sorgen.

Die Zahl der Unfälle stieg im Jahr 2025 um 26 Prozent auf 164 Fälle. In 129 Fällen wurden Personen verletzt, davon zehn schwer und 113 leichtverletzt. Eine Person kam sogar ums Leben. Ein großer Anteil dieser Unfälle ereignet sich im Stadtgebiet Heilbronn.

Polizei Heilbronn: Mit E-Scootern wird viel strafbarer Unsinn angestellt

„Die Gründe dafür sind im Nutzungsverhalten der Fahrenden und insbesondere in der hohen Verfügbarkeit zu finden“, heißt es von der Polizei. Im Klartext: E-Scooter werden häufig unterschätzt – sowohl hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit als auch ihres Gefährdungspotenzials.

Mangelnde Regelkenntnisse und Bedienfehler tragen zusätzlich zum Verletzungsrisiko bei. Das Polizeipräsidium Heilbronn stellt klar: Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. „Wer als Elternteil zulässt, dass sein Kind mit einem E-Scooter fährt, muss mit einem Punkt und 90 Euro Bußgeld rechnen.“

Fahren zu zweit, auf Gehwegen, mit dem Handy in der Hand: Das alles ist verboten. Kommt es zum Unfall, werden sogar 135 Euro Bußgeld fällig. Alkohol ist wie bei jedem Verkehrsmitteln tabu, und ganz wichtig: E-Scooter brauchen eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette, stellt die Polizei klar. 

Parkende E-Scooter sind in Heilbronn ein Ärgernis

Seit 2020 stehen im Stadtgebiet Heilbronn E-Scooter bereit und bieten laut Stadt „eine gute Alternative, um kürzere Strecken klimaschonend zurückzulegen“. Die sogenannte „erste und letzte Meile“ steht hier im Fokus. Seit Ende 2022 bietet der Anbieter Tier – jetzt Dott – aktuell rund 600 E-Scooter und 300 Fahrräder in Heilbronn zur Verfügung.

Das wilde Abstellen nicht mehr benötigter Roller sorgt in der Stadt und im Umkreis aber für konstanten Ärger. In Heilbronn geht man dagegen vor: Das Abstellen außerhalb der Stationen wird digital mit GPS durch den Anbieter innerhalb von 100 Metern unterbunden. Heißt: Wird der geliehene Roller in der Sperrzone abgestellt, kann die Miete technisch nicht beendet werden. 

E-Scooter sind parkend oder unterwegs immer wieder ein Ärgernis.
E-Scooter sind parkend oder unterwegs immer wieder ein Ärgernis.  Foto: Boris Roessler

Parken von E-Scootern: Wo ist es in Heilbronn erlaubt und wo nicht?

Die erlaubten Abstellflächen an den 20 Sharingstationen sind deutlich zu erkennen an der blauen Bodenmarkierung sowie zugehöriger Hinweisschilder. Auch in der App des Anbieters seien die Sharingstationen klar gekennzeichnet. 

Ansonsten dürfen E-Scooter nicht in Fußgängerzonen, vor Kindertagesstätten und Schulen oder auf privaten Flächen abgestellt werden. Fahrradwege, Kreuzungen, Parks, Waldgebiete, Neckarbrücken und unbefestigte Neckarufer oder die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude sind ebenfalls Sperrzonen. „Mittelfristig sollen zusätzliche Sharingstationen auch in den Stadtteilen hinzukommen“, heißt es von der Stadtverwaltung.

„Fahrverbot“ für E-Scooter in der Neckarsulmer Innenstadt und in den Weinbergen

In der Fußgängerzone in Neckarsulm war das Befahren mit E-Scootern durch ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt. Wegen gefährlicher Situationen und etlicher Beschwerden wurde diese „Sondererlaubnis“ – streng genommen dürfe man nicht von einem „Fahrverbot“ sprechen – wieder zurückgezogen. Wird man erwischt, kostet das 25 Euro. Man sei aber derzeit noch kulant und weise E-Roller-Fahrer in der Fußgängerzone weiterhin mündlich auf die geänderte Verkehrsregel hin, so die Auskunft aus dem Rathaus.

Im Übrigen, das hat das Ordnungsamt in Neckarsulm recherchiert, gilt das auf Feldwegen übliche Fahrverbot für „Kraftfahrzeuge“ auch für motorisierte Scooter. Im Gegensatz zur üblichen Praxis ist es also verboten, auf dem E-Roller zum Scheuberberg oder sonstwohin in der freien Flur zu düsen. „Es kommt hin und wieder vor, dass E-Scooter auch auf Feldwegen und in Weinbergen unterwegs sind, obwohl das verboten ist“, heißt es aus dem Neckarsulmer Rathaus. Vermehrte Beschwerden über E-Scooter auf Naturwegen liegen der Stadtverwaltung jedoch nicht vor. „Insofern handelt es sich hier nicht um ein akutes Problem.“   

Das Ordnungsamt Heilbronn hat in diesem Jahr bis dato 71 Anzeigen wegen E-Scootern vorliegen. Im gesamten Jahr 2025 waren es insgesamt 213 Anzeigen.




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