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Bestpreisklauseln
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Booking.com unter Druck: Aufatmen bei Hotels im Raum Heilbronn

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Mehr als 10.000 Hotels klagen wegen unzulässiger Bestpreisklauseln gegen das Buchungsportal Booking.com. Auch Häuser aus dem Raum Heilbronn fühlen sich durch das Portal benachteiligt.


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Booking.com ist derzeit in aller Munde. Zum einen kommen Kunden, die Hotels und Ferienwohnungen online buchen, an dem bekanntesten Reiseportal mit Hauptsitz in Amsterdam kaum vorbei. Zum anderen klagen derzeit über 10.000 europäische Hotels gegen Booking.com, weil das Webportal offenbar im Zeitraum von 2004 bis 2024 gegen das Kartellrecht verstoßen hat.

Der Anbieter hatte in seinen Verträgen mit Hotels Bestpreisklauseln vereinbart, wonach das Hotel seine Zimmer auch auf der eigenen Webseite nicht günstiger anbieten durfte, als auf der Seite des Online-Riesen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024 sind derartige sogenannte Bestpreisklauseln allerdings kartellrechtswidrig. Das Vorgehen des Marktführers betraf auch Hotels aus der Region, für die Booking.com ebenfalls eine wichtige Rolle spielt. 

Booking.com im Fokus: Europas führendes Reiseportal steht wegen Kartellrechtsverstößen vor Gericht

„Booking hat schon versucht, seine Marktmacht auszunutzen. Das haben alle Häuser gespürt, weil man ohne Bestpreisbindung keine Chance hatte“, schildert Volker Schmitz, Hotel-Manager im neu erbauten Holiday-Inn-Express in Heilbronn. Konkret bedeutete die Preisbindung, dass die Hotels, die Zimmer über Booking anbieten, auch auf ihrer eigenen Homepage keine günstigeren Angebote einstellen durften, als beim Webportal-Riesen. So massiv habe mit Bestpreisklauseln eigentlich nur Booking gearbeitet, so Schmitz.

Als Teil der Intercontinental-Hotel-Group hat das Heilbronner Holiday-Inn-Express aber den Vorteil gehabt, daneben Tagesraten über die weltweit agierende Hotel-Gruppe anzubieten. Davon profitiert das neue Hotel stark, bei dem es gut ein Jahr nach der Eröffnung sehr gut laufe.      

Regionale Hoteliers berichten, wie stark Booking.com den Wettbewerb beeinflusst hat

„Die Bestpreisbindung war schon schwierig für uns“, urteilt auch Michael Roger. „Du durftest die Zimmer nirgends billiger anbieten als bei Booking“, so der Geschäftsführer des Landgasthofs Roger in Löwenstein. „Jetzt kann jeder seine Preise auf der eigenen Homepage wieder freier gestalten und einen Teil der Provision sparen“, freut sich Michael Roger. Bei einer Vergütung von rund 15 Prozent bei Booking.com sei der Preisdruck schon enorm gewesen, betont der Hotelier. Der Sammelklage habe sich der Landgasthof Roger aber bisher noch nicht angeschlossen. „Wir überlegen noch, aber wir schauen jetzt in erster Linie nach vorn“, lautet die Devise. Zumal es aktuell auch in Löwenstein gut laufe.            

Ziel der Klagen ist es, Schadensersatz für den Zeitraum bis 2024 zu erhalten. In dem Jahr hatte Booking.com die Klauseln in Europa abgeschafft. Auf Grund der großen Resonanz auf die Sammelklage wurde die Anmeldefrist für die Betroffenen bis zum 29. August verlängert.

Wegfall der Bestpreisklauseln gibt Hoteliers wieder mehr Preisgestaltungsspielraum

Auch das Parkhotel in Heilbronn prüft noch, ob man der Klage beitritt. „Die Provisionen, die Booking kassiert hat, taten der Hotellerie schon weh“, betont Geschäftsführer Marcel Küffner, der das Hotel am Stadtgarten seit der Eröffnung im Jahr 2020 leitet. „Der Direktverkauf ist jetzt auf jeden Fall wieder einfacher geworden“, urteilt Küffner.

Auf der anderen Seite würden sich auch sehr viele Kunden auf der Plattform informieren. „Die Sichtbarkeit ist da, aber wir als Einzelhotels müssen auch unseren Weg finden“, ist der Geschäftsführer überzeugt. Das funktioniere derzeit auch ganz gut. Mit oder ohne Booking.com.

Die Bestpreisklausel ist eine Klausel, die bei Vertragsabschluss den Vertragspartner dazu verpflichtet, anderen Wettbewerbern keine besseren Preise oder Konditionen anzubieten. Damit wollen Anbieter ausschließen, dass sich Kunden auf ihrem Portal informieren, dann den Kauf aber bei der billigeren Konkurrenz tätigen. In der Hotelbranche führte dies dazu, dass die Hotel selbst auf ihrer eigenen Homepage die Zimmer nicht günstiger anbieten durften als im Portal.

Diese Vorgehen hat der Europäische Gerichtshof im Herbst 2024 als kartellrechtswidrig eingestuft. In Deutschland sind rund 90 Prozent der Hotels auf der Booking.com-Plattform registriert. Der Online-Anbieter hat europaweit einen geschätzten Marktanteil von gut 60 Prozent.




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