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Beiträge zu entführten Kindern: Laut Polizei Heilbronn nicht ungeprüft weiterleiten

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Meldungen zu angeblich entführten Kindern kursieren regelmäßig in den sozialen Medien. Wer sie nicht verifizieren kann, sollte sie nicht weiterverbreiten. Die Polizei Heilbronn gibt Tipps.

Von mel 

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Wer in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram unterwegs ist oder regelmäßig in den Whatsapp-Status der eigenen Kontakte schaut, hat sie sicherlich schon einmal gesehen: Postings, die vor einer angeblichen Kindesentführung warnen oder in denen nach einem angeblich entführtem Kind gesucht wird. Oftmals mit Bild, Name, Alter und weiteren sensiblen Daten des Kindes. 

Das Problem: Für Privatpersonen ist auf den ersten Blick oft nicht klar erkennbar, ob es sich um eine tatsächliche Kindesentführung handelt oder nicht. Auch im Raum Heilbronn verbreiten sich solche Meldung von Zeit zu Zeit. Die Polizei Heilbronn warnt davor, diese ungeprüft weiterzuverbreiten – und gibt Tipps für einen richtigen Umgang.

Vorsicht bei Meldungen zu angeblichen Kindesentführungen – Polizei Heilbronn warnt

Offizielle Fahndungen, auch nach vermissten Kindern, sind in Baden-Württemberg auf der Homepage des Landeskriminalamtes (LKA) zu finden, wie ein Sprecher der Polizei Heilbronn erklärt. Im Fall der Heilbronner Polizei wird die Meldung dann auch auf den offiziellen Social-Media-Kanälen verbreitet. Wer dort eine Meldung sieht, kann sich also sicher sein: Sie ist echt und kann geteilt oder verschickt werden.

Alle anderen Meldungen zu angeblich entführten Kindern sollten jedoch „mit viel Vorsicht genossen werden“, betont die Heilbronner Polizei. Denn durchs Reposten im Instagram- oder Whatsapp-Status würden sich mögliche Falschmeldungen „wie ein Lauffeuer“ verbreiten.

Polizei Heilbronn betont: angebliche Kindesentführungen nicht einfach reposten

Als Faustregel kann gelten: Wer eine Meldung zu einer angeblichen Kindesentführung nicht verifizieren kann, beispielsweise durch eine offizielle Fahndung, und die Hintergründe nicht kennt, sollte diese auch nicht weiterverbreiten. 

„Es gab auch schon angebliche Entführungsfälle, bei denen ein leiblicher Elternteil lediglich mit dem Kind in den Urlaub gefahren ist, ohne dass der andere Elternteil das wusste oder gut fand“, gibt ein Sprecher der Polizei zu bedenken. Verteilen sich daraufhin online Bilder und Details zu dem angeblich entführten Kind, können diese später nur noch unter großem Aufwand oder gar nicht mehr gelöscht werden.


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