Kein Bürgerentscheid in Güglingen über Luftfilter in Klassenzimmern
Der geplante Bürgerentscheid über die Ausstattung der Schulen und Kindertagesstätten mit Raumluftfiltern fällt aus. Und das, obwohl die Initiatoren beim Bürgerbegehren genügend Unterschriften gesammelt hatten.

In Güglingen wird es keinen Bürgerentscheid über die Ausstattung der Schulen und Kindertagesstätten mit Raumluftfiltern geben. Zwar hatten die Initiatoren beim Bürgerbegehren genügend Unterschriften gesammelt. Wegen mehrerer Formfehler musste der Gemeinderat das Bürgerbegehren am Dienstagabend aber für unzulässig erklären.
Pro beim Bürgerentscheid wäre nicht umsetzbar
Die Initiatoren hatten bei der Fragestellung, mit der die Güglinger Bürger hätten im Februar für oder gegen die Ausstattung aller Klassenzimmer und Kitas mit Raumluftfiltern votieren sollen, auch die Schulen und Kitas einbezogen, deren Träger nicht die Stadt ist - also auch die Werkrealschule der Katharina-Kepler-Schule, die Gottlieb Luz Kindertagesstätte und den Kindergarten in Frauenzimmern. Insofern bezieht sich die Abstimmung auf Inhalte, für die die Stadt gar nicht zuständig ist. Ein Pro wäre seitens der Stadtverwaltung und des Gemeinderats nicht umzusetzen gewesen.
Darüber hinaus muss das Bürgerbegehren einen umsetzbaren Finanzierungsvorschlag beinhalten, der die Investition trägt, die aus einem positiven Bürgerentscheid folgen würde - nämlich die Ausstattung aller Klassenzimmer und Kitas, in denen sich Kinder aufhalten.
Formaler Fehler auch beim Finanzierungsvorschlag
Laut Heckmann lägen die Kosten bei bis zu 1,5 Millionen Euro. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sprechen von einer geringeren Summe. Allerdings erfülle auch der im Bürgerbegehren angestrebte Finanzierungsvorschlag den notwendigen formalen Kriterien nicht, so Heckmann, der sich dabei auf ein Rechtsgutachten bezog. "Die vorgeschlagene Finanzierung ist nicht umsetzbar. Das Bürgerbegehren ist damit nicht zulässig", sagte Heckmann.
Denn die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten vorgeschlagen, die Kosten für die Luftfilter mit dem Verkauf des Hauses Deutscher Hof 21 zu decken. Dies widerspricht einem vorangegangenen Gemeinderatsbeschluss, maximal 49,9 Prozent des Hauses zu verkaufen. Aber selbst die Finanzierung aus dem beschlossenen Verkauf einzelner Wohnungen sei nicht zulässig. "Weil diese Mittel bereits gebunden sind", so der Rathauschef. Sie dienten einem ausgeglichenen Haushalt.
Bürgermeister baut Initiatoren eine Brücke
Heckmann bezweifelte zwar nach wie vor die Sinnhaftigkeit von Raumluftfiltern in allen Klassenzimmern und Räumen von Kitas. "Ich kann aber auch nicht die vielen Unterschriften einfach wegwischen", sagte Heckmann. Stadtrat Joachim Esenwein (Bürger Union) appellierte an seine Ratskollegen, "endlich einmal gemeinsam den Finger zu heben, wenn es um die Gesundheit unserer Kinder geht".
Den Vorschlag des Bürgermeisters, den Bürgerentscheid inhaltlich soweit abzuändern, dass er der Form nach der Gemeindeordnung entspricht, und die Stadt die Abstimmung selbst auf den Weg zu bringen, lehnte die Mehrheit des Gemeinderats allerdings ab. Die Freie Unabhängige Wählervereinigung stimmte wortlos und geschlossen dagegen, Teile der Fraktion Neue Liste ebenfalls.
Initiatoren werben vor Abstimmung für Luftfilter
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten am Tag vor der Gemeinderatssitzung von den formalen Fehlern erfahren. Dennoch nutzten sie vor der Abstimmung die Gelegenheit, im ersten Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung ihr Anliegen zu begründen, Klassenzimmer und Kindertagesstätten mit Luftfiltern auszustatten. Dabei gehe es vor allem um den Schutz der Kinder. Darüber hinaus könnten Luftfilter dazu beitragen, dass sich ungeimpfte und damit ungeschützte Kinder nicht infizieren und entsprechend das Corona-Virus nicht mit nach Hause bringen, wo sie zudem noch die gesamte Familie einer Gefahr aussetzten.
Nach der Abstimmung zeigten sich die Initiatoren enttäuscht. Ob sie rechtlichen Beistand aufsuchen, ließen sie offen. In jedem Fall wollen sie prüfen, wie sie sich weiter für die Luftfilter in Klassenzimmern und Kitas einsetzen.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid hat das Ziel, einen Gemeinderatsbeschluss aufzuheben. Die Initiatoren müssen dabei eine Frage formulieren, die die Bürger mit "Ja" oder "Nein" beantworten können. Um einen Bürgerentscheid auf den Weg zu bringen, muss das vorangegangene Bürgerbegehren eine Reihe formaler Voraussetzungen erfüllen. Ist das Bürgerbegehren unzulässig, hat der Gemeinderat die Möglichkeit, gemäß Paragraf 21 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gremiums zu beschließen, dennoch einen Bürgerentscheid durchzuführen.