Werbung auf Anhängern – was im Raum Heilbronn erlaubt ist und was nicht
Vom bedruckten Firmenfahrzeug bis hin zum reinen Schausteller für Werbezwecke: Das ist in den Satzungen der Stadt Heilbronn und Landkreisgemeinden wie Möckmühl geregelt.
Die Grenzen sind fließend: Was ist noch ein mit dem Firmenlogo bedruckter Anhänger, und was ist schon ein „Fahrzeug zu Werbezwecken“? Die Stadt Heilbronn untersagt Werbung durch Anhänger, Fahrräder und Fahrzeuge, die ausschließlich für Werbung und damit „verkehrsfremden Zwecken“ auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt sind.
Dabei ist schwierig zu unterscheiden, ob ein bedrucktes Firmenfahrzeug parkt oder ob das Parken schon reinen Werbezwecken dient. Wird der Anhänger im alltäglichen Geschäftsbetrieb als Transportmittel verwendet, darf er auch mit Werbeaufdruck im öffentlichen Raum abgestellt werden, so ist die gängige Auffassung.

Nach 14 Tagen ist in der Regel aber Schluss: Ohne Sondernutzungserlaubnis darf ein Anhänger nicht länger unbewegt an einer Stelle parken, egal ob mit oder ohne Aufdruck. Die gleiche Frist gilt beispielsweise auch für Wohnwagen.
Werbeanhänger im öffentlichen Raum: Wann Parken zur unerlaubten Werbung wird
Den Kommunen bleibt also gar nichts anderes übrig, als alle zwei Wochen nach den geparkten Werbeanhängern zu sehen. Für Anwohner ist das ärgerlich, wenn auf den Straßen die ohnehin schon knappen Parkplätze blockiert werden.
In Untereisesheim habe man das Problem aktuell nicht, so Bürgermeister Christian Tretow. Vor einiger Zeit sei ein bedruckter Anhänger eines Telekommunikationsunternehmens „länger herumgestanden“, der auf anstehende Bauarbeiten aufmerksam machen sollte.
Heilbronn, Untereisesheim und Neckarsulm: Unterschiedlicher Umgang mit Werbeanhängern
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ist in Neckarsulm das Aufstellen von Werbetafeln grundsätzlich nicht erlaubt. Probleme mit ordnungswidrig geparkten Werbeanhängern gebe es aktuell nicht, so das Rathaus auf Nachfrage. „In der Vergangenheit ist es vereinzelt vorgekommen, dass Werbeanhänger ohne Erlaubnis geparkt wurden“, teilt Pressesprecher Andreas Bracht mit.
Die Stadt habe in solchen Fällen den Verantwortlichen aufgefordert, das Fahrzeug zu entfernen. „Der Halter kam dieser Aufforderung stets nach, in der Regel binnen eines Tages.“ Genehmigungen für eine Sondernutzung „werden in Neckarsulm grundsätzlich nicht erteilt“.
Am Autobahnzubringer in Donnbronn wird gerne Werbung geparkt
Auch in Möckmühl, so Bürgermeister Simon Michler, sei das Thema Werbeanhänger „aktuell kein größeres Problem. Wir hatten zwar zuletzt erst einen derartigen Fall, dieser konnte sich aber über direkte Kommunikation wieder auflösen.“ Eine gänzliche Untersagung sei deshalb derzeit nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.
An anderen Stellen sieht man solche Anhänger mitunter häufig, wie zum Beispiel am Autobahnzubringer in Donnbronn. An der belebten Straße werden gerne mit Werbeslogans bedruckte Anhänger und Fahrzeuge „geparkt“.
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