Wein oder nicht Wein? Am Gründonnerstag gelten besondere Regeln
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Die Herkunft des Messweins spielt auch in katholischen Kirchen keine Rolle mehr. Wie beim evangelischen Abendmahl kann in Ausnahmefällen auch Traubensaft verwendet werden. Im Zentrum steht heute auch die Fußwaschung.
Der Gründonnerstag erinnert an das Passahfest und das letzte Abendmahl, das Jesus mit seinen Jüngern feierte.
Foto: Maren Wagner
Am heutigen Gründonnerstag wird in den christlichen Kirchen dem „letzten Abendmahl“ gedacht, das Jesus mit seinen Jüngern gefeiert hat. In den evangelischen Kirchen – und als Ausnahme auch in den katholischen – wird unter „beiderlei Gestalt“, also mit Brot und Kelch, gefeiert.
Doch was kommt in den Kelch und wie findet das gemeinsame Mahl, die Kommunion statt? Hier gibt es Unterschiede: „Wir haben die Frage nach Wein, Traubensaft, Einzelkelch, Gemeinschaftskelch intensiv besprochen und so geregelt, dass es als Favorit den Gemeinschaftskelch und Wein gibt, aber Einzelkelche und Traubensaft ebenfalls erlaubt und üblich sind“, teilt der evangelische Prälat Ralf Albrecht mit.
Am Gründonnerstag gibt es das Abendmahl in der Kilianskirche in Gruppen in „beiderlei Gestalt“ mit Einzelkelchen „Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, direkt beim Empfang des Einzelkelches zwischen Wein und Traubensaft auszuwählen“, so Albrecht, dies als eine „schöne und gut eingeführte Möglichkeit“ bezeichnet.
Wein oder Traubensaft: Das sind die Möglichkeiten
Bei der Messfeier in katholischen Kirchen wird im Regelfall Wein verwendet. Roland Rossnagel, Pfarrer am Deutschordensmünster in Heilbronn meint: „Da in der katholischen Eucharistiefeier nur der Zelebrant Wein trinkt, ist das Problem mit dem Alkohol sehr begrenzt.“
Seit Aufhebung der Messweinverordnung von 1976 im Jahr 2014 ist jeder in Deutschland produzierte Wein in einer Eucharistiefeier in der Bundesrepublik zugelassen, „sofern er mindestens den Anforderungen eines Qualitätsweins nach deutschem Recht entspricht“, teilt Arkadius Guzy von der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit.
Kein „Reinheitsgebot“ mehr beim katholischen Messwein
Die strikteren Vorschriften des deutschen Gesetzgebers zur Reinheit des Weins haben eine eigene Messweinverordnung ebenso überflüssig gemacht wie die Ausweisung eigener Messweinproduzenten. Die katholische Liturgie verwende Weißwein nur zwecks besserer Reinigung der Kelchtücher, während zum Beispiel die Orthodoxie am Rotwein festhalte.
Die Verwendung von Traubensaft bei der Eucharistiefeier komme nur in Frage, wenn der zelebrierende Priester aus gesundheitlichen Gründen keinen Alkohol konsumieren könne. „Andere Getränke sind nicht zugelassen“, so die Haltung der katholischen Kirche.
Am Gründonnerstag wird die heilige Kommunion im Deutschordensmünster ebenfalls unter „beiderlei Gestalt“ – also Brot und Wein – ausgeteilt. „Allen ist unbenommen, am Kelch nicht zu trinken“, meint Rossnagel. Auf dem Konzil von Konstanz (1415) und dem Konzil von Trient (1562) sei schon festgelegt worden, dass, wer die Kommunion nur unter der Gestalt des Brotes empfängt, „vollkommene Gemeinschaft mit Christus hat“.
Gründonnerstag
Im Vordergrund bei den Evangelisten steht das Abendmahl. Das Johannesevangelium schildert stattdessen die Fußwaschung. „In jedem Jahr lade ich eine besondere Menschengruppe ein, bei der deutlich werden kann, was Fußwaschung in unserer Zeit meint“, berichtet Pfarrer Roland Rossnagel. Dies Jahr kommen Friedhofsangestellte, ein Bestatter und eine Organistin, die bei den Trauerfeiern spielt, und erzählen von ihren Eindrücken rund um das Sterben.
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