Jagstangler kämpfen für Tierschutz
Wehre müssen laut Gesetz für Fische durchgängig gestaltet werden. Längst erfüllen nicht alle Wasserkraftanlagen die Anforderungen. Dagegen machen die Angler mobil. Ihnen geht es um das Überleben der Fische.

Gewässer der EU-Mitgliedstaaten sollen bis spätestens 2027 in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ versetzt werden. So steht es in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU, die in ein Landesgesetz übergegangen ist. Eine Vorgabe des Gesetzes ist, dass fließende Gewässer durchgängig für Fische sein müssen. Besonders an Wasserkraftanlagen ist dies in der Region bislang nicht überall der Fall. Fische gelangen nicht vom Ober- zum Unterwasser. 40 Anlagen liegen im Landkreis Heilbronn. 23 werden als gut eingestuft und erfüllten die Anforderungen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilt. Im Hohenlohekreis seien es 22 Anlagen, wovon 14 als teilweise durchgängig bis durchgängig gelten, so eine Sprecherin.
Wasserkraftanlagen: Jagstangler kämpfen für Tierschutz
Mit dem Missstand undurchlässiger Wehre beschäftigen sich Fischereivereine und Naturschützer seit Jahren. Sie sehen vor allem die Betreiber von Kleinstwasserkraftwerken in der Verantwortung. Durch das Anstauen des Wassers vor den Wehren, fehlte es danach an Wasser für Fische und Kleinstlebewesen. Bei Niedrigwasser verenden sie qualvoll. Markus Hannemann ist Vorsitzender der Fischhegegemeinschaft Jagst. Ihr gehören 26 Vereine mit 4000 Mitgliedern an. „Die ökologischen Anforderungen sind umzusetzen. Dafür haben die Landratsämter als Untere Naturschutzbehörde zu sorgen“, sagt der 56-jährige Dörzbacher. Die Fischereivereine unterstützten das ehrenamtlich.
Wasserkraftanlagen an der Jagst – Neues Gerät beim Landratsamt Heilbronn im Einsatz
Wie die Sprecherin des Hohenlohekreises erklärt, gehe man gezielt auf jene Kraftwerksbetreiber zu, bei denen die Defizite am größten sind. „Die Verfahren werden derzeit kontinuierlich abgearbeitet.“ Man stehe im regelmäßigen Austausch, und wirke darauf hin, dass die Vorgaben zeitnah und fachgerecht umgesetzt werden. Kommen die Betreiber den Forderungen nicht nach, seien Zwangs- oder Bußgelder möglich. Aus dem Landratsamt Heilbronn heißt es, dass die Anlagen vor Ort kontrolliert werden. „Mit oder ohne Anwesenheit der Betreiber.“ Neuerdings verfüge das Landratsamt über ein Abflussmessgerät, mit dem überprüft werden könne, ob die Anlagen durchgängig sind.
Vertreterin der Kraftwerksbetreiber: „Viele Betreiber müssen schon wieder optimieren.“
Julia Neff ist Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke, die die Kraftwerksbetreiber vertritt. Die 41-Jährige erklärt, dass die Anforderungen seit der Überführung der WRRL in das Wassergesetz angestiegen seien. „Viele Betreiber müssen schon wieder optimieren.“ Dies sei oft mit erheblichen Investitionen verbunden. Die Anlagen erzeugten erneuerbaren Energien rund um die Uhr und seien elementarer Bestandteil des derzeitigen Erneuerbaren-Mixes.
Vorstand beim Landesfischereiverband fordert mehr Engagement der Landratsämter
Doch der Anteil der kleinen Wasserkraftanlagen ist offenbar überschaubar. Der gesamte Ertrag aus der Wasserkraft im Land betrage zwischen drei und vier Prozent. „Davon entfallen 80 bis 90 Prozent auf die größeren Wasserkraftanlagen“, sagt Walter Rauch. Der 58-Jährige ist Vorstand beim Landesfischereiverband und Sprecher für den Hohenlohekreis. Der Anteil der kleineren Anlagen liege bei 0,2 bis 0,5 Prozent. Er fordert mehr Engagement der Behörden. „Die sind nicht hinterher. So bekommen wir die Gewässer nicht in einen guten ökologischen Zustand.“
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