Meldungen von Verdachtsfällen und nähere Informationen zu Tieren, die Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen, sind umgehend dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden. Das Amt ist telefonisch unter 07131 994-607 oder per E-Mail an veterinaeramt@landratsamt-heilbronn.de zu erreichen. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreisheilbronn.de/blauzungenkrankheit und auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/ zu finden.
Blauzungenkrankheit breitet sich aus: Tierseuche erreicht Landkreis Heilbronn
Die Blauzungenkrankheit wurde nun erstmals bei mehreren Schafen im Landkreis Heilbronn festgestellt. Was es mit der Tierseuche auf sich hat und wie gefährlich sie ist.
In zwei Schafbeständen im Landkreis Heilbronn ist die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) amtlich festgestellt worden. Wie das Landratsamt mitteilt, stehen die betroffenen Betriebe nun unter behördlicher Beobachtung und werden veterinärmedizinisch betreut.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer wie, Schafe, Rinder und Ziegen befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus verursacht und über eine bestimmte Mückengattung übertragen. Für Menschen besteht nach Angaben des Landratsamts keine Ansteckungsgefahr. "Fleisch- und Milchprodukte von Wiederkäuern können bedenkenlos verzehrt werden", heißt es in einer Pressemitteilung.
Blauzungenkrankheit im Landkreis Heilbronn: Das sind die Symptome
Bereits seit dem 8. August 2024 gilt Baden-Württemberg nicht mehr als „frei vom Virus der Blauzungenkrankheit“, nachdem das BTV-3-Virus in einem Betrieb im Rems-Murr-Kreis nachgewiesen wurde. Dies bedeutet, dass das gesamte Land Baden-Württemberg zum BTV-Sperrgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer erklärt wurde. Seit dem Verlust des Blauzungen-Freiheitsstatus herrschen strenge Regeln für empfängliche Tiere, die aus Restriktionsgebieten in BTV-freie Gebiete gebracht werden. Dies ist ohne eine Impfung nicht möglich.
Infizierte Tiere können schwere Symptome wie Fieber, Schwellungen Entzündungen, Blutungen in den Schleimhäuten, Blauverfärbung der Zunge, Speichelfluss, Nasenausfluss, Lahmheit, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust aufweisen. Langfristig kann es zu Wachstumsstörungen, geschwächtem Immunsystem und Fortpflanzungsproblemen kommen. "In schweren Fällen führt die Krankheit zum Tod, insbesondere bei Schafen", heißt es in der Mitteilung weiter.
Impfungen als Schutzmaßnahme unerlässlich
"Die einzige effektive Schutzmaßnahme gegen die Blauzungenkrankheit ist die Impfung der Wiederkäuer", teilt die Behörde mit. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Heilbronn rate allen Haltern von Wiederkäuern, ihre Tiere gegen die Serotypen BTV-3, -4, und -8 impfen zu lassen. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land unterstützen die Impfung durch einen Zuschuss.