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Plötzlich kein Wärmestrom mehr: EnBW-Kunde klagt über willkürliche Umstellung

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Thomas Lörcher aus Stein am Kocher hat seit Jahren einen Wärmestromtarif bei der EnBW. Doch im April wurde er plötzlich – ohne Hinweis oder Begründung – auf die Grundversorgung Haushaltsstrom umgestellt. Unklar bleibt, warum.


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Beim Abgleich seiner Jahresrechnung im EnBW-Kundenkonto hat Thomas Lörcher (63) aus dem Neuenstadter Ortsteil Stein am Kocher einen Schreck bekommen. Sein bisheriger Wärmestromvertrag für eine Nachtspeicherheizung wurde einfach so auf die Grundversorgung Haushaltsstrom umgestellt – mit einer neuen und deutlich höheren Abschlagszahlung von 378 Euro.

EnBW-Kunde Thomas Lörcher beklagt wiederholte Hotline-Anrufe

Das war bereits Mitte April. Und bereits seit Mitte April versuchte Lörcher, bei der EnBW seinen Fall klären zu lassen. Bis zuletzt sei aber alles lediglich „in Prüfung“ gewesen, sagt der kaufmännische Angestellte – und im Kundenkonto sei noch alles auf den Haushaltsstrom-Tarif gelaufen.

Bei der EnBW allerdings heißt es, die speziellen Tarife für Nachtspeicherheizungen seien weiterhin verfügbar – dieses Angebot sei nicht eingestellt worden. Grundlage für die Bereitstellung des Tarifs sei, dass der zuständige Netzbetreiber den Wärmestrom-Anspruch entsprechend gemeldet habe. In diesem Fall ist das die Netze BW, eine Tochtergesellschaft der EnBW.

Thomas Lörcher vor seinem Zählerkasten. Zwei Zähler, zwei Tarife? So einfach ist es offenbar nicht.
Thomas Lörcher vor seinem Zählerkasten. Zwei Zähler, zwei Tarife? So einfach ist es offenbar nicht.  Foto: Hoffmann, Adrian

Bei Thomas Lörcher lagen und liegen diese Voraussetzungen vor – umso weniger, sagt er, könne er die aktuelle Situation und die Umstellung seines Tarifs verstehen. Er verweist auf einige Anrufe, die er mit Mitarbeitern in der Hotline geführt habe. Einmal habe er einem Mitarbeiter erklärt, er sei seit über 30 Jahren Kunde der EnBW mit Wärmestrom-Tarif und an der Anlage sei nichts geändert worden. Doch man habe ihm nicht weiterhelfen können. „Das generelle Problem ist, dass bei jedem Anruf ein anderer Mitarbeiter am Telefon ist, dem ich den Vorgang nochmal schildern muss der dann wiederum den Vorgang nochmal prüft.“ 

Ärger um Stromtarif: Verbraucherzentrale rät, die Schlichtungsstelle Energie einzuschalten

Die EnBW-Pressestelle versichert: „Alle Bestandskunden, die einen solchen Tarif genutzt haben, können dies auch weiterhin tun.“ Kommt es beispielsweise zu einer Änderung der Heizart oder einem Zählerwechsel durch den Messstellenbetreiber, könne es vorkommen, dass der Netzbetreiber keine Meldung mehr an die EnBW vornehmen und man in der Folge nur noch Haushaltsstrom anbieten könne.

Lörcher listet auf, welche Veränderungen es bei ihm bereits gegeben hat: 2023 sei der analoge Zähler gegen eine digitalen getauscht worden. Im Januar 2024 sei eine Photovoltaik-Anlage auf dem Garagendach in Betrieb genommen und der digitale Zähler gegen einen digitalen „Zweirichtungszähler“ ausgetauscht worden. Mit einer Umstellung des Tarifs im April 2025 kann all das aufgrund der zeitlichen Abstände nicht zusammenhängen.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Tipps für Betroffene

Sylvia Scheibenberger von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kennt die Klagen von Stromkunden über die schwierige Suche nach Ansprechpartnern bei Energielieferanten. „Der Leidensdruck ist sehr hoch.“ Sie empfiehlt, Anliegen per Einwurfschreiben an die jeweilige Beschwerdestelle zu verschicken – und sich nicht auf telefonische Angaben oder auf Aussagen in E-Mails zu verlassen. Wenn der Stromversorger oder Netzbetreiber dann nicht innerhalb einer Frist antworte, könne der Kunde die Schlichtungsstelle Energie informieren. Das ist eine unabhängige Einrichtung mit Sitz in Berlin, die gemeinsam vom Bundesverband der Verbraucherzentrale und den Verbänden der Energiewirtschaft getragen wird.

Die Stelle versucht, zwischen Kunde und Stromversorger zu schlichten – laut Scheibenberger mit oftmals erstaunlich schnellen Ergebnissen. Den konkreten Fall in Neuenstadt könne sie ohne genauere Kenntnisse zum Einzelfall nicht bewerten.

Inzwischen ist für Thomas Lörcher das Problem gelöst. Er könne nun weiter wie gewohnt seine Nachtspeicherheizungen mit dem passenden Tarif nutzen, teilt eine Sprecherin der EnBW mit.

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