Fehler bei Stromrechnung? Kunde aus dem Zabergäu ärgert sich über EnBW
Ein EnBW-Kunde sieht einen Fehler auf seiner Stromrechnung. Die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg pflichtet ihm bei. Die EnBW verteidigt die Rechnung und sieht sich im Recht.
Erich Wimmer staunte nicht schlecht, als er die Jahresabrechnung seines Stromanbieters, der EnBW, erhalten hat. Seiner Meinung nach ist sie fehlerhaft. Er reklamiert. Seinen richtigen Namen möchte der Mann aus dem Zabergäu nicht in den Medien lesen. EnBW hingegen hält die Abrechnung für korrekt. Die Meinungsverschiedenheit zieht sich über Monate. Nach Durchsicht der Abrechnung gibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Wimmer recht.
EnBW rechnet Wimmers Strom von 11. Mai 2023 bis 10. Mai 2024 ab. Anfang 2024 informiert ihn der Karlsruher Konzern über eine Preiserhöhung, beginnend ab 11. April 2024. Das heißt, für 30 Tage seiner Jahresabrechnung bezahlt er den neuen, höheren Preis.
Streit um Stromrechnung mit EnBW: Preiserhöhung für April und Mai
Die EnBW berechnet Wimmers Jahresstromverbrauch mit 896,26 Euro. Die Abschlagszahlung, die Wimmer leistete, beträgt 816 Euro – 80,26 Euro zahlt er nach. Doch EnBW verlangt für die Monate April und Mai 2024, für die die Preiserhöhung gilt, eine „sonstige Forderung“ von 13 Euro pro Monat. Wimmer rechnet vor: „Wenn ich im April und Mai die geforderten 26 Euro zusätzlich bezahlt hätte, hätte ich statt 80,26 Euro nur 54,26 Euro nachzahlen müssen. Ansonsten hätte ich die 26 Euro zusätzlich bezahlt.“

Die EnBW lässt diese Argumentation gegenüber Wimmer nicht gelten. In mehreren Schreiben setzt sich der Konzern offenbar nicht konkret mit dem Fall des Zabergäuers auseinander, sondern pocht auf die „sonstige Forderung“. Sie droht zudem mit einer Sperrung des Anschlusses.
Auf Nachfrage der Heilbronner Stimme erklärt eine EnBW-Sprecherin, dass die Rückfragen des Kunden bezüglich der Abrechnung vor allem im Abrechnungszeitraum begründet seien. Im April und Mai 2024 habe der Kunde seinen alten, niedrigen Abschlag bezahlt, so dass eine so genannte „Forderung auf Vorauszahlungen“ bei der EnBW aufgelaufen sei.
Verbraucherschützer hält EnBW-Stromrechnung für schwer nachvollziehbar
Für Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ist die Forderung von EnBW nicht nachvollziehbar. Seiner Meinung nach hat Wimmer den richtigen Schluss gezogen und die Rechnung zu Recht moniert. „Warum sollte er die 26 Euro auch bezahlen?“, fragt der 64-jährige Jurist. Er hält die 26 Euro für einen fiktiven Betrag, den EnBW erhoben habe.
Wimmer habe die Nachzahlung mit den 80,26 Euro bereits geleistet. Bei der tagesgenauen Jahresabrechnung handle es sich um eine „spitze Abrechnung“. Die 26 Euro seien seitens der EnBW nicht mehr zu fordern. Bauer rät Kunden, Abrechnungen genau zu prüfen und zwei bis drei Jahre aufzubewahren.
EnBW bucht Abschlagsforderung aus
EnBW erklärt, dass die Abschlagsforderung von 26 Euro an den Kunden ausgebucht sei. Man werde den Betrag nicht mehr als Vorauszahlung fordern. Alle Zahlungen, die ab dem 11. Juni 2024 vom Kunden geleistet werden, werde man bei der kommenden Rechnung berücksichtigen und mit den Verbrauchskosten für den Abrechnungszeitraum vom 11. Mai 2024 bis zum 10. Mai 2025 verrechnen.