Richtermangel und mehr Klagen: Sozialgericht Heilbronn vor großen Herausforderungen
Beim Heilbronner Sozialgericht nehmen die Verfahren seit Anfang 2025 wieder zu. Besonders signifikant steigen die Zahlen bei den Klagen im Bereich des Asylbewerberleistungsrechts.
Mehr Aufgaben bei gleichzeitig weniger Richter: Das Heilbronner Sozialgericht steht im laufenden Jahr vor großen Herausforderungen. Nicht nur wegen der gestiegenen Anzahl der eingegangenen Klagen im ersten Halbjahr 2025. Die Richter müssen zudem Urteile im Eilverfahren sprechen, deren gesetzliche Grundlagen derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind und geprüft werden.
Sozialgericht Heilbronn: Zahl der Verfahrenseingänge deutlich über Vorjahresniveau
Auf vier Kollegen müssen die verbliebenen 14 Heilbronner Sozialrichter derzeit verzichten. Gleichzeitig liegt die Zahl der Verfahrenseingänge beim Sozialgericht mit 1549 Fällen im ersten Halbjahr 2025 deutlich über dem Vorjahresniveau mit 1346 Fällen. „Die Belastung ist gewachsen“, sagt Präsident Rupert Hassel. „Der Anstieg wird uns aber nicht überschwemmen“, zeigt sich Hassel optimistisch.

Den Grund dafür sieht der Präsident darin, dass das Heilbronner Sozialgericht bei der Erledigung anhängiger Fälle im Landesvergleich auch im vergangenen Jahr an der Spitze steht. Mit Hilfe der elektronischen Akte konnten Heilbronner Richter sogar anderen Sozialgerichten etwa in Reutlingen aushelfen.
Signifikant steigende Anzahl der Verfahren im Asylbewerberleistungsrecht
Signifikant angestiegen sind in erster Linie Verfahren im Bereich des Asylbewerberleistungsrechts. Laut Presserichterin Claudia Toberer ist dies unter anderem „auf Gesetzesänderungen und verfassungsrechtlich relevante Fragen in diesem Bereich der Existenzsicherung zurückzuführen“.
In erster Linie geht es dabei um die vom Gesetzgeber vorgenommene Einstufung alleinstehender Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, in die sogenannte Regelbedarfsstufe zwei. Sie bekommen 44 Euro weniger im Monat zum Leben als ein alleinstehender Asylbewerber, der alleine wohnt und in die Regelbedarfsstufe eins eingruppiert ist.
Hintergrund: Der Gesetzgeber unterstellt, dass sich in einer Sammelunterkunft Synergien bei den Ausgaben ergeben und der einzelne deswegen weniger Geld zum Leben benötige. So wie etwa bei verheirateten Asylbewerbern, die ihren Satz nach der Regelbedarfsstufe zwei erhalten.
Eilrechtsschutzverfahren bei Fragen der Existenzsicherung
Ob das bestehende Gesetz Bestand hat, prüft derzeit das Bundesverfassungsgericht. Wann der höchste Richterspruch gefällt wird, ist derzeit nicht absehbar. Bis dahin müssen sich die Sozialgerichte mit Eilrechtsschutzverfahren auseinandersetzen. Immerhin, so Claudia Toberer, gehe es um Fragen der Existenzsicherung.
Insgesamt sind beim Heilbronner Sozialgericht seit Anfang 2024 mehr als 30 solcher Verfahren eingegangen. Allein im ersten Halbjahr 2025 waren es rund 20 Eilverfahren. Die seit Januar dafür zuständige Richterin Claudia Toberer hat die bisherigen Eilverfahren negativ beschieden. Ausschlaggebend für die Entscheidungen sei gewesen, dass die Kläger trotz Aufforderung nicht nachgewiesen hätten, dass sie die fehlenden 44 Euro zur Sicherung der Existenz benötigen würden. Derzeit prüft das Landessozialgericht in Stuttgart in zweiter Instanz, ob der Heilbronner Richterspruch Bestand hat.
Auseinandersetzen muss sich Claudia Toberer mit einer weiteren Asylrechtsfrage. Dabei geht es um eine Klage eines Marokkaners, der aus einem sicheren Drittland nach Deutschland eingereist ist und hier nicht nur kein Asyl bekommen hat, sondern dessen Duldung ebenfalls abgelaufen ist. Er muss Deutschland verlassen, klagt aber auf die Zahlung von Überbrückungsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von monatlich knapp 193 Euro. Der Ausschluss dieser Leistung sei weder mit EU-Recht noch mit deutschem Verfassungsrecht in Einklang zu bringen, so das Argument seines Prozessbevollmächtigten.
Sozialgerichte übernehmen Rechtsgebiete der Verwaltungsgerichte
Zunehmen werden die Fallzahlen bei den Sozialgerichten außerdem, „weil die neue Bundesregierung Rechtsgebiete von Verwaltungsgerichten kraft Sachzusammenhangs auf Sozialgerichte verlagert“, so Joachim von Berg. Der Vize-Präsident zählt dabei die Themenbereiche Wohngeld, Bafög, Kinderjugendhilfe und Unterhaltsvorschüsse auf.
Mit der Umsetzung dieser Regelung ist laut Rupert Hassel eine deutliche Mehrbelastung sowie ein entsprechender größerer Bedarf an Personal zu erwarten. Derzeit hat das Sozialgericht 11,1 Richterstellen in Vollzeit. Das ist die niedrigste Besetzung innerhalb der vergangenen zehn Jahre.
Das Sozialgericht Heilbronn ist zuständig für das Gebiet von Wertheim bis Kornwestheim mit knapp 1,5 Millionen Einwohnern. Es deckt die Landkreise Main-Tauber, Schwäbisch Hall, Hohenlohe, Ludwigsburg und Heilbronn sowie die Stadt Heilbronn ab. Das Sozialgericht befasst sich mit Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, unter anderem der Kranken- , Pflege-, Unfall-, Renten - und der Arbeitslosenversicherung sowie der Arbeitsförderung, der Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende und der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts sowie des Elterngeldrechts. Hierbei geht es meist existenzielle Fragen, die Gesundheit und soziale Absicherung betreffen.
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