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Verwesungsgeruch im Gebäude

Leichenfund in Neckarsulmer Mehrfamilienhaus: Eigentümer kann Wohnung seit Wochen nicht betreten

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Nach dem Fund einer Leiche, die längere Zeit in einer Wohnung in Neckarsulm lag, beklagen sich Nachbarn über Verwesungsgeruch. Der Vermieter möchte die Räume reinigen lassen. Doch gesetzliche Fristen und womöglich ein Versäumnis stehen dem entgegen.

Ein Polizeisiegel an einer Wohnungstür in Neckarsulm ist mittlerweile entfernt. Trotzdem darf der Eigentümer die Räume nicht betreten.
Foto: Archiv/Kümmerle
Ein Polizeisiegel an einer Wohnungstür in Neckarsulm ist mittlerweile entfernt. Trotzdem darf der Eigentümer die Räume nicht betreten. Foto: Archiv/Kümmerle  Foto: Kümmerle Jürgen

Vier Wochen sind vergangen, seit in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Neckarsulm eine Leiche von der Feuerwehr geborgen wurde. Da die sterblichen Überreste des Mannes dort bereits längere Zeit gelegen hatten, breitete sich nach Auskunft der Nachbarn Leichengeruch im Gebäude aus. Diese Situation sei nach wie vor so. Niemand sei seither in der Wohnung gewesen.

Zunächst war unklar, ob der Mann möglicherweise Opfer einer Gewalttat wurde. Deshalb wurde die Wohnung versiegelt. Das von der Kriminalpolizei an der Haustür aufgeklebte Siegel ist mittlerweile entfernt. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn haben keine Anhaltspunkte für einen gewaltsamen Tod ergeben.

Leichenfund in Neckarsulm: Eigentümer möchte Tatort reinigen lassen

Um den Geruch aus der Wohnung zu entfernen, müsste ein professioneller Tatortreiniger die Wohnung von Hinterlassenschaften und Spuren befreien. Der Wohnungseigentümer teilt auf Stimme-Nachfrage mit, dass das Nachlassgericht des Amtsgerichts Heilbronn entscheide, wann er die Wohnung wieder betreten dürfe. Das Problem: Er selbst könne die Wohnungstür gar nicht aufschließen, da bei der Öffnung ein neuer Schließzylinder mit einem neuen Schlüssel eingebaut wurde.

"Ich habe bereits mehrfach beim Nachlassgericht angerufen", sagt der Wohnungseigentümer. Er habe zwar einen Anruf erhalten. Allerdings von einer Kollegin der zuständigen Richterin, die einen Rückruf versprochen haben soll. Dieser sei nie erfolgt. "Ich möchte aus der Wohnung nichts rausnehmen, sondern nur eine Firma in die Wohnung lassen, die den Geruch beseitigen kann." Dass dabei nichts abhanden kommt, könne von einem Nachlassverwalter kontrolliert werden.

Ein Sprecher des Amtsgerichts erklärt, dass es möglicherweise von Seiten des Gerichts in diesem Fall aufgrund von Irrungen und Wirrungen zu Verzögerungen gekommen sei. Teile des Amtsgerichts ziehen derzeit um, Mitarbeiter befänden sich in Fortbildungen. Ein Nachlasspfleger sei jedoch bestellt. Treten Nachkommen ein Erbe nicht an, bestehe grundsätzlich eine Ausschlagungsfrist von sechs Wochen. Der Nachlass dürfe in dieser Zeit auch nicht aus einer Wohnung entfernt werden. "Ein Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod."

 


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Anspruch auf Miete: Eigentümer beauftragt Rechtsanwalt

Für Angehörige gelte ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag, erklärt der Amtsgerichtssprecher. Auf der anderen Seite habe ein Vermieter Anspruch auf Miete. Dem Wohnungseigentümer ist es mittlerweile zu bunt geworden. Er teilt mit, dass er einen Rechtsanwalt beauftragt habe. In der Zwischenzeit meldet sich eine Nachbarin aus dem Mehrfamilienhaus. Ihre Wohnung und die des Verstorbenen seien durch ein Abzugsrohr in der Küche miteinander verbunden. Daraus träten mittlerweile eigenartige Fliegen und Motten. Sie geht davon aus, dass die aus der Wohnung des Verstorbenen stammen.

 

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