Stimme+
Region
Lesezeichen setzen Merken

Wer für Corona-Proteste zuständig ist

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Nach manchen Corona-Protesten melden sich Bürger in den Rathäusern. Sie ärgern sich zum Beispiel über gesperrte Zufahrten oder den Lärm aus Reihen der Protestierenden. Was viele nicht wissen, die Kommunen sind in der Regel gar nicht zuständig.

Angemeldete Versammlung am Neujahrstag in Heilbronn.
Foto. Archiv/Kinkopf
Angemeldete Versammlung am Neujahrstag in Heilbronn. Foto. Archiv/Kinkopf  Foto: Kinkopf, Heike

Bürger beschweren sich in Leingarten im Rathaus, nachdem etwa 300 Teilnehmer eines Corona-Protests durchs Wohngebiet gezogen sind. Ähnliche Erfahrungen macht im Brackenheimer Rathaus Tobias Greulich, Leiter Sicherheit und Ordnung. Weil zum Beispiel entlang der Demonstrationsstrecke die Zufahrten gesperrt sind und laute Trommler Lärm machen, melden sich verärgerte Anwohner bei der Stadtverwaltung. Sie ist laut Greulich die erste Anlaufstelle. Nicht jedem ist jedoch klar, dass die meisten Kommunen auf diese Veranstaltungen so gut wie keinen Einfluss haben.

Beschwerden ans Landratsamt weitergeben

Kundgebungen, Versammlungen oder Demonstrationen sind im Landratsamt Heilbronn und in dem des Hohenlohekreises anzumelden. Nur die Stadt Heilbronn, die Großen Kreisstädte Eppingen, Bad Rappenau und Neckarsulm sowie die Stadt Bad Friedrichshall haben ihre eigenen Behörden dafür. "Wir geben Beschwerden ans Landratsamt weiter", sagt Greulich.


Mehr zum Thema

Beim Impfen geht es um zwei Aspekte: den Schutz vor einer Infektion beziehungsweise der Weitergabe des Erregers und den individuellen Schutz vor einem schweren Verlauf der Erkrankung.
Foto: dpa
Stimme+
Corona
Lesezeichen setzen

Fragen und Antworten zur Covid-Impfung


Organisator muss bestimmte Angaben machen

Das Heilbronner Landratsamt registriert im November und Dezember jeweils fünf Anmeldungen von Corona-Protesten, sagt Behördensprecherin Lea Mosthaf. Meistens riefen die Organisatoren an. Das Landratsamt sende ihnen dann das Anmeldeformular zu. Motto, Streckenverlauf und erwartbare Teilnehmerzahl seien mitzuteilen. Das Landratsamt stimme sich mit Polizei, einem Vertreter der betreffenden Kommune und dem Organisator, dem Versammlungsleiter, ab. "Wir vom Landratsamt versuchen auch, bei den Veranstaltungen vor Ort zu sein", sagt Mosthaf. Dies bestätigt die Polizei.

Kommunaler Vertreter hat keine Befugnisse

"Die Bereitschaft und das Interesse der Behörden lagebedingt präsent zu sein, ist stark ausgeprägt", sagt Daniel Fessler, Sprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums. Die Vertreter der Landratsämter entscheiden in der Regel mit der Polizei, ob eine Veranstaltung gegebenenfalls aufzulösen ist. Die Frage stellt sich, wenn Auflagen nicht eingehalten werden und die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Die Anwesenheit eines Vertreters der betreffenden Kommune sei nicht notwendig, meint Mosthaf. "Er hat keine Befugnisse."

Unangemeldete Aktionen sind für Rathäuser Herausforderung

Jetzt mehren sich die nicht angemeldeten Proteste. Die Landratsämter sind außen vor, weil sie im Vorfeld nichts darüber erfahren. Die Rathäuser sind gefordert. Günter Brenner, Leiter des Ordnungsamts in Eppingen, geht "nicht mit dem Schwert" dagegen vor. 36 Teilnehmer habe er vergangenen Montag gezählt. Er werde eine unangemeldete Versammlung dann auflösen, wenn zum Beispiel eine Infektionsgefahr bestehe.

Auf nicht angemeldete Proteste ist Bürgermeister Timo Frey in Bad Friedrichshall eingestellt. Etwa 350 Teilnehmer waren am Montag gekommen. "Es gab keinen verantwortlichen Versammlungsleiter als Ansprechpartner." Frey ließ Handzettel mit Hinweisen auf die erforderliche Anmeldung verteilen. Er wolle die Veranstaltungen nicht verhindern. Auf die Anmeldung der Proteste zu bestehen, hält er für einen Akt der Glaubwürdigkeit. Es gehe außerdem um Fragen der Verkehrssicherheit. Frey denkt über ein Verbot der nicht angemeldeten Versammlungen nach.

Polizei soll Schutz gewährleisten

"In der Praxis können wir tatsächlich aufgrund der fehlenden Absprachen bei nicht angemeldeten Versammlungen nur kurzfristig lagebedingt reagieren", teilt Polizeisprecher Fessler mit. Die Anmeldung diene einem störungsfreien Ablauf und dem Schutz der Teilnehmer. Dazu kann zum Beispiel gehören, Teilnehmer und Gegendemonstranten zu trennen oder den Infektionsschutz durchzusetzen. Bei unangemeldeten Aktionen kann die Polizei diesen Schutz nicht ausreichend gewährleisten und den ordnungsgemäßen Verlauf nicht garantieren.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
  Nach oben