Wenn ein Unschuldiger Bußgeldbescheide erhält
Ein 24-jähriger Heilbronner fuhr vier Monate mit einem bereits vergebenem Kfz-Kennzeichen, weil am Zulassungstag auch in der Kfz-Behörde niemand den Fehler bemerkte. Seine Knöllchen erhielt ein anderer. Am Ende ärgerte sich der 24-Jährige über Zusatzkosten.

Es ist eine kuriose Situation: Vier Monate lang fuhr ein 24-jähriger Heilbronner nach der amtlichen Zulassung seines 7er BMW unbemerkt mit einem falschen Kfz-Kennzeichen durch die Lande. Und ein anderer, dem die Kombination aus Zahlen und Buchstaben gehört, erhielt Parkknöllchen und einen Blitzerbescheid.
Es ist ein Fehler, der sich am Zulassungstag potenziert hat. Weil weder die Firma, die das Schild presste, noch Ertugrul Acar oder die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt den Lapsus bemerkte. Eine städtische Mitarbeiterin verlieh dem neuen Kennzeichen das amtliche Siegel. Doch darauf waren die Buchstaben A und E vertauscht. Auch Acar hatte den Dreher nicht bemerkt, fuhr bis München oder Hamburg, wurde nach seinen Angaben sogar einmal mitsamt Papieren von der Polizei kontrolliert - ohne Beanstandung.
Erst auf einem Blitzerfoto erkannte der andere Autofahrer den Irrtum
Mitte Januar erhielt Acar dann einen Anruf von einem Bekannten, der ihn fragte, was er da mit seinem Auto mache. Acar war baff, als er erfuhr, dass der Onkel des Bekannten schon drei Parkknöllchen bezahlt und jetzt einen Bescheid über einen Tempoverstoß in Karlsruhe erhalten habe. Darin sah der Mann, dass der abgebildete Wagen gar nicht sein Auto war.
Der Bekannte hatte Acar auf dem Blitzerfoto erkannt. Der 24-Jährige war tatsächlich in Karlsruhe geblitzt worden. Er verstand den Irrtum - und sagte das Bezahlen der Knöllchen zu. Am Ende ärgerte er sich jedoch, weil er von der Kfz-Zulassungsstelle in seinen Augen unfair behandelt worden sei.
Disput über Engschrift: Was ist zulässig?
Als er zum Tausch des falschen Kennzeichens ins Amt kam, erhielt er wieder die Papiere für die Kennzeichen. Er kaufte zwei neue Autoschilder mit derselben Engschrift wie beim ersten Mal - und erfuhr dann im Amt, dass diese Schrift und das etwa zwei Zentimeter kürzere Kennzeichen nicht zulässig seien - obwohl diese Schrift und diese Schilderlänge beim ersten Mal den amtlichen Stempel erhalten hatten.

Nach einem Disput im Amt kaufte der Kfz-Mechatroniker nach seinen Angaben ein drittes Mal die Kennzeichen. "Ich habe jetzt 75 Euro statt 25 bezahlt", ärgert er sich. Als sture Reaktion stuft er das Verhalten der Behörde ein - weil sie in dem Fall doch auch Fehler gemacht habe. Er kenne einige in der Region Heilbronn, die mit derartigen Kennzeichen samt Engschrift herumfahren.
Stadt Heilbronn räumt Fehler ein, spricht von einem Ausnahmefall
Die Stadt Heilbronn bestätigt im Kern den geschilderten Ablauf und räumt Fehler ein. "Wir haben leider fälschlicherweise die Schilder gesiegelt", teilt Rathaussprecherin Suse Bucher-Pinell auf Stimme-Anfrage mit. Die Engschrift und der Buchstabenfehler hätten der Mitarbeiterin auffallen müssen. Bei hohem Publikumsandrang könne in Hektik in der Zulassungsstelle mal ein Fehler unterlaufen - was jedoch nicht passieren solle. Der Fahrzeughalter habe mit Unterschrift auf der Quittung aber auch die Richtigkeit bestätigt. Ein solcher Vorfall sei "die absolute Ausnahme", stellt Bucher-Pinell fest.
Schrift-Vorgaben
Auch das Landratsamt teilt mit, dass verkürzte Kennzeichen nur für Wagen besonderer Bauart, Oldtimer oder Saisonfahrzeuge möglich sind. Einzeilige Schilder seien maximal 52 Zentimeter lang. Grundsätzlich sei die Mittelschrift zu verwenden. Abweichungen wie die Engschrift seien für Fälle vorgesehen, in denen die vorgeschriebene oder vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle die Mittelschrift "nicht zulässt", erklärt Sprecher Manfred Körner. Die Entscheidung über eine Ausnahme treffe die Zulassungsbehörde - wie in der Stadt Heilbronn auch.
Bei der Schilderfirma hat Acar nachgefragt. Die sah demnach keine Handhabe, vier Monate später einen möglichen Fehler zu überprüfen. Wenn der Mann sich an dem Tag gleich gemeldet hätte, wäre es etwas anderes gewesen.Bei der Engschrift lässt das Gesetz nach ihren Angaben keine Kulanz zu. Die Engschrift sei "nur in genau vorgegebenen Ausnahmefällen möglich". Die Schilderfirmen seien über diese Vorgabe "ausreichend informiert und verantwortlich für eine korrekte Ausführung". Der Fahrzeughalter könne in dem Fall Ansprüche gegen die Schilderfirma geltend machen. Und: Die Zulassungsstelle habe auf die Gebühr für das zweite Siegel verzichtet.
Ein ungutes Gefühl hat der 24-Jährige nach der Geschichte. Künftig will er alles genau kontrollieren. Dem Mann, der seine Knöllchen erhielt und teils zahlte, will er das Geld zurückgeben. "Es soll kein anderer für meine Verstöße aufkommen."

Stimme.de