Meinung zur Testpflicht für Reiserückkehrer: Wenig Wirkung
Eine Regel ist nur dann wirksam, wenn sie auch kontrolliert wird. Und wenn denjenigen Sanktionen drohen, die sich nicht an sie halten. Das gilt auch für die Testpflicht für Reiserückkehrer, die die Bundesregierung jetzt viel zu spät beschlossen hat, findet unser Autor.
Kennt man in Berlin den Ferienkalender nicht? In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind die Sommerferien an diesem Wochenende vorbei, Hamburg folgt nächste Woche. Die grundsätzlich sinnvolle Testpflicht für Rückkehrer hätte man schon im Mai oder Juni beschließen müssen – schließlich war damals schon absehbar, dass die Infektionszahlen wieder steigen werden und Virusmutationen aus dem Ausland eingeschleppt werden können.
So oder so muss man darauf hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsbewusst sind und sich an die Testpflicht und gegebenenfalls an die Quarantäne halten. Denn kontrollierbar ist sie mit Ausnahme des Flugverkehrs kaum. Die Bundespolizei ist kapazitätsmäßig nicht in der Lage, Züge und Autos zu überprüfen, das Bahnpersonal ist nicht zuständig. Und die Polizeibehörden vor Ort werden die Rückkehrer allenfalls stichprobenartig überprüfen können – wenn sie überhaupt Kenntnis von ihnen erlangen. Einen großen Beitrag zur Pandemiebekämpfung, das zeichnet sich ab, wird die Testpflicht nicht leisten.
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