Welche Corona-Vorschriften zu Hause gelten
Wer darf in der Corona-Krise noch zu Hause in Wohnung oder Garten zusammenkommen und wie viele? Die Rechtslage ist knifflig, wie unser Interview mit der Polizei zeigt. Ab fünf Personen sind Brüder, Schwestern, Onkel oder Tanten auch in Familien tabu.

Es gibt Verwirrung um Vorgaben der Corona-Verordnung für den Aufenthalt zu Hause. Wann dürfen dort wie viele Menschen zusammen sein? Carsten Friese hakte bei Polizeisprecher Gerald Olma zu Details nach.
Spielabende mit Freunden daheim, Essen mit Verwandten, Grillen mit Nachbarn: Was geht, was ist verboten?
Gerald Olma: Außerhalb des öffentlichen Raums, also in Wohnung, Garten oder Schrebergarten, dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammen sein. Ausnahme: Sie leben im gemeinsamen Hausstand oder sind in gerader Linie verwandt - wie Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder.

Warum gibt es auch da die Grenzen?
Olma: Das Ziel ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen oder zu verhindern. Deswegen auch hier so wenig Kontakt zwischen den Menschen wie möglich, nur wenn nötig.
Die Familie ist eine Ausnahme. Aber nicht unbegrenzt...
Olma: In gerader Linie, also bei Eltern mit vier Kindern plus Großeltern, darf die Zahl auch über fünf sein. Was nicht geht: Dass dann noch ein Bekannter oder ein Bruder zum Grillen dazukommt. Das ist verboten. Die Zahl fünf gilt dann als Obergrenze, ohne Ausnahme. Kommt aber der Vater eines Vaters (gerade Linie) noch dazu, ginge es.
Nachbarn sollten also lieber erst einmal nachfragen, ob Personen in gerader Linie zur Familie gehören, ehe sie bei mehr als fünf Menschen im Garten die Polizei alarmieren?
Olma: Wenn man ein gutes Verhältnis zu Nachbarn hat, schadet es nicht, nachzufragen oder diese vielleicht auch auf die Verordnung hinzuweisen. Im Zweifel sollte man die Polizei anrufen.
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