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Verstöße gegen Corona-Auflagen halten sich in der Region in Grenzen

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Polizei und Ordnungsämter bescheinigen Bürgern weitgehende Disziplin im zweiten Lockdown. Die meisten Vergehen sind verbotene Ansammlungen, Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen und gegen die Maskenpflicht.

Auch am Heilbronner Hauptbahnhof und an den S-Bahn-Haltestellen kontrollieren kommunaler Ordnungsdienst und Bundespolizei die verschärfte Maskenpflicht.
Foto: Andreas Veigel
Auch am Heilbronner Hauptbahnhof und an den S-Bahn-Haltestellen kontrollieren kommunaler Ordnungsdienst und Bundespolizei die verschärfte Maskenpflicht. Foto: Andreas Veigel  Foto: Veigel, Andreas

Corona-Partys, Stürmung der Rodelhänge, Vernachlässigung der Maskenpflicht, ausschweifende Familientreffen - die Liste der vermeintlichen Corona-Verstöße ist lang. Sie dient den Politikern zur Begründung der hohen Infiziertenzahlen im Land. Dabei sprechen die Zahlen der tatsächlichen Verstöße eine andere Sprache.

Insgesamt 1069 Verstöße festgestellt

In den fünf Wochen seit Beginn des zweiten Lockdowns am 16. Dezember wurden von der Polizei in der Stadt Heilbronn insgesamt 1069 Verstöße festgestellt. Im Landkreis waren es 543, im deutlich dünner besiedelten Hohenlohekreis 309. Diese reichen vom Überschreiten der Ausgangssperre über das nachlässige Tragen oder Fehlen des Mundschutzes bis zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. In den meisten Fällen gab es Verstöße gegen die Maskenpflicht und das Versammlungsverbot, oft blieb es bei Ermahnungen.

"Die überwiegende Mehrheit der Bürger hält sich an die Vorgaben - es sind nur einige wenige, die dagegen verstoßen, aber die bekommen eine besondere Aufmerksamkeit in Medien und Öffentlichkeit", betont Gerald Olma. Der Sprecher des Heilbronner Polizeipräsidiums verweist auf den Fall am 28. Dezember in Künzelsau, als 15 offenbar alkoholisierte junge Männer vor einem Einkaufsmarkt Polizeibeamte beleidigten und eine Flasche in ihre Richtung warfen. Sie trugen keine Masken und verstießen gegen das Abstands- und Versammlungsgebot. Erst als weitere Streifen eintrafen, beruhigte sich die Lage. Zwei Männer wurden in Gewahrsam genommen - ein Einzelfall in der gesamten Region.

Bei weniger schwerwiegenden Vergehen gehe die Polizei mit Augenmaß vor, betont Olma. "Wir wollen die Corona-Krise zusammen mit den Bürgern meistern und unser Verhalten transparent gestalten", sagt er, macht aber klar: "Verstöße sind keine Bagatelldelikte, wer unverbesserlich die Regeln missachtet, muss mit einer konsequenten Sanktionierung rechnen."

Konkret heißt das, es werden empfindliche Bußgelder fällig (siehe Grafik). Dabei würde man aber, wenn ein Ehepaar nachts mit dem Hund spazieren ginge, ein Auge zudrücken, auch wenn eigentlich nur eine Person unterwegs sein darf. Zu den von der Polizei festgestellten Verstößen kommen die Vergehen hinzu, die die Ordnungsämter verzeichnen. In Heilbronn wurden seit 16. Dezember 192 Verfahren eingeleitet (Stand 21. Januar). Ermahnungen werden in der Stadt nicht erfasst. "Die häufigsten Verstöße sind Ansammlungen oder private Treffen (83), Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen (75) und fehlender Mundschutz (30)", sagt Kristine Pohlmann, kommissarische Leiterin des Ordnungsamtes.

Auch die Quarantänepflicht wurde kontrolliert

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion im Land kontrollierte der Kommunale Ordnungsdienst am 20. und 21. Januar auch die Quarantänepflicht von 230 Personen im Stadtgebiet. Dabei wurden sieben Personen nicht zu Hause angetroffen, drei hatten dafür einen triftigen Grund. In vier Fällen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Frühere Kontrollen ergaben deutlich mehr Verstöße. Dennoch mahnt Agnes Christner, die Quarantänepflicht einzuhalten: "Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen", betont die Heilbronner Sozialbürgermeisterin.

Tätliche Widerstände bei Kontrollen sind in der Stadt nicht bekannt. Dafür liegen drei Einsprüche gegen kürzlich verhängte Bußgelder vor. Diese haben nicht selten Erfolg. "Der Gesetzgeber sieht vor, dass bei der Bußgeldbemessung grundsätzlich auch die wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind", macht Michael Reißer, Richter am Heilbronner Amtsgericht, klar. Deshalb komme eine Reduzierung der Bußgelder, zum Beispiel bei Hartz-IV-Beziehern, durchaus in Betracht, betont Reißer.

 

Von der Polizei erfasste Corona-Verstöße. Foto: Hst-Grafik
Von der Polizei erfasste Corona-Verstöße. Foto: Hst-Grafik

Bußgeld für acht Personen 

"Wir unterscheiden, ob sich ein Verstoß aus Unachtsamkeit oder mit Absicht ereignet. Gegen Personen, die bewusst vorsätzlich handeln, wird ein Bußgeld verhängt", nennt der Neckarsulmer Pressesprecher Andreas Bracht die Regeln in der Deutschordensstadt. 52 Verfahren wurden bisher im zweiten Lockdown eingeleitet. Auch Bracht bescheinigt den Bürgern eine hohe Disziplin: "Die Neckarsulmer begegnen den Corona-Regeln mit großer Akzeptanz", lautet sein Urteil. 62 Verfahren waren es in Eppingen, im Frühjahr lag die Zahl bei 128. "Die Disziplin im zweiten Lockdown ist gesunken", kommt Sönke Brenner zu einem anderen Urteil. "Während es damals überwiegend Verstöße gegen das Aufenthaltsverbot gab, werden jetzt Verstöße gegen Maskenpflicht, Ausgangssperre und Alkoholkonsum gemeldet", sagt der Eppinger Pressesprecher.

Genau hin schauen auch die Fahrkartenkontrolleure im Nahverkehr. "Die Prüfer im HNV ermahnen die Fahrgäste, die keine Maske haben oder sie nicht richtig tragen", erklärt Pressesprecher Thomas Tiselj. Das käme allerdings sehr selten vor. Bußgelder für Corona-Verstöße dürfen die Prüfer nicht verhängen. Sie können aber die Polizei hinzuziehen, falls sich ein Fahrgast uneinsichtig zeigt. "Das ist bei uns aber noch nicht vorgekommen", unterstreicht Tiselj.

Bußgelder
Ordnungsamt und Polizei verhängen bei Corona-Verstößen hohe Bußgelder. Das Geld fließt in die kommunalen Haushalte. In Eppingen liegt die Summe seit Beginn der Pandemie bei rund 60.000 Euro. In Neckarsulm wurden im Frühjahr 27.500 Euro an Bußgeldern verhängt, im zweiten Lockdown bisher 7500 Euro. Deutlich höher ist die Summe, die der Heilbronner Stadtkasse zufließt. Angaben macht die Stadt dazu allerdings nicht. "Eine Auswertung der Einnahmen nach Ordnungswidrigkeitsbeständen erfolgt nicht", teilt die kommissarische Ordnungsamtsleiterin Kristine Pohlmann mit. zim

 


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