Haftstrafe für brutale Attacke mit Weinflasche
Am Amtsgericht in Heilbronn wird das Urteil bei einem Prozess zu schwerer Körperverletzung gesprochen. Streit eskaliert bei Party mit Freunden. Das Gericht verurteilt einen Güglinger Schüler zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Wegen schwerer Körperverletzung hat das Amtsgericht Heilbronn am Mittwoch einen 23-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Schüler aus Güglingen bei einer privaten Feier im Mai 2021 nach einer Meinungsverschiedenheit einen anderen Gast angegriffen hat. Mit einer Glasflasche hatte der Angeklagte dem Opfer gegen den Kopf geschlagen hatte, so dass die Flasche zerbrach. Danach hat der 23-Jährige mit der abgebrochenen Flasche auf das Gesicht des anderen Mannes eingestochen.
Laut Anklage ist auch eine Frau verletzt worden ,die versucht habe, den Angeklagten zu entwaffnen. Der Staatsanwalt betonte, der Angeklagte habe "lebensgefährliche Verletzungen" beim Geschädigten in Kauf genommen.
Verteidigung betont Reue des Angeklagten - Der Rechtsmediziner beschreibt die Gefahr
Die Verteidigung trug eine Stellungnahme für ihren Mandanten vor. Demnach sei der Angeklagte stark betrunken gewesen und könne sich nur noch lückenhaft an das erinnern, was passiert ist. Er bedauere den Angriff auf den Mann, den er als langjährigen Freund bezeichnete. Auf die Frage des Staatsanwalts, wie sich der Angeklagte im angetrunkenen Zustand verhalte, räumte dieser ein, dann "vorlaut und frech" zu sein.
Nach der Aussage eines Rechtsmediziners waren die Stiche mit den Scherben nicht unmittelbar lebensgefährlich. Viel hat aber nicht gefehlt. "Die Halsschlagader des Geschädigten war nicht weit weg", sagt der medizinische Sachverständige. Trotz des Alkoholkonsums sei der Schüler schuldfähig, so der Experte.
Urteil sehr nah an Forderungen der Staatsanwaltschaft
Im Plädoyer fordert die Staatsanwaltschaft ein Jahr und neun Monate auf Bewährung, zudem 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die Teilnahme an einer Drogenberatung und den Kontakt mit einem Bewährungshelfer. "Sie werden damit leben müssen, genauso wie der Geschädigte mit den Narben im Gesicht", sagt der Staatsanwalt zum Angeklagten.
Bei der Urteilsverkündung wich Richter Thomas Abt nur wenig von den Forderungen der Staatsanwaltschaft ab: Lediglich die Auflage zur gemeinnützigen Arbeit fiel geringer aus, der Angeklagte soll 120 Stunden leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Stimme.de